18. Januar 2000:
Keine Beschlagnahme von selbstrecherchiertem Material
Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz
Bundesregierung stärkt Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten
Keine Beschlagnahme von selbstrecherchiertem Material
Die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition im Bundestag stärken das Zeugnisweigerungsrecht von Journalisten. Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
und die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen, Prof. Dr. Jürgen Meyer (SPD) und
Christian Ströbele (Bündnis 90 / Die Grünen), stellten heute in einer gemeinsamen
Pressekonferenz folgende Neuerungen vor:
1. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird auf selbstrecherchiertes Material ausgeweitet.
2. Zudem wird das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf die Herstellung und Verbreitung
von nicht-periodisch erscheinenden Druckerzeugnissen, also etwa Büchern, und
Filmberichten ausgeweitet.
3. Wird der Journalist selbst verdächtigt, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein oder
diese decken zu wollen, kann wie bisher Material beschlagnahmt werden. Dies gilt
auch für Tatwaffen oder andere Gegenstände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit
der Tat stehen. Dies geht künftig aber nur noch dann, wenn die Beschlagnahme keine
unverhältnismäßige Einschränkung der Pressefreiheit darstellt und die Ermitt-
lungen ohne diese Information aussichtslos oder wesentlich erschwert würden.
4. Ausnahmen beim Zeugnisverweigerungsrecht, der Durchsuchung und der Beschlagnahme gelten lediglich für Ermittlungen zur Aufklärung eines Verbrechens. Allerdings
bleiben diese Rechte auch in diesen Verfahren bestehen, wenn anderenfalls die
Identität eines Informanten preisgegeben würde. Das Gleiche gilt, wenn die damit
verbundene Einschränkung der Pressefreiheit unverhältnismäßig wäre.
5. Die Neuerungen sichern ein Beweiserhebungsverbot. Hat ein Journalist in einem
anderen als einem Strafverfahren keine so weitreichenden Möglichkeiten, das Zeugnis
zu verweigern, so dürfen diese Informationen nicht für das Strafverfahren genutzt
werden.
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