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22. Februar 2000:
Statt mehr Datenschutz weniger Persönlichkeitsrechte in Strafverfahren
Zur Bundesratsentscheidung über Datenschutz im Strafverfahren erklären die Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Jahrelang hat es der Gesetzgeber versäumt, für die hochsensiblen personenbezo- genen Informationen in Strafverfahren Datenschutzregelungen zu verabschieden - ein nach Meinung aller Datenschutzbeauftragter unhaltbarer Zustand. Mehrere Entwürfe eines "Strafverfahrensänderungsgesetzes" (StVÄG) sind am Widerstand der Länder gescheitert. Der von der Bundesregierung 1999 vorgelegte Gesetzentwurf verschlechterte die inhaltlich ohnehin unzureichenden Regelungen der vorherigen Entwürfe aus grundrechtlicher Sicht sogar noch in wesentlichen Punkten. Die am 27. Januar 2000 im Bundestag verabschiedete Fassung enthält lediglich an wenigen Stellen Korrekturen zugunsten des Persönlichkeitsschutzes von Beschuldigten und Zeugen, beispielsweise bei der eingriffsintensiven Öffentlichkeitsfahndung. Geblieben sind gravierende datenschutzrechtliche Mängel:
Das genügt einer Reihe von Ländern offenbar immer noch nicht. Sie wollen das Datenschutzniveau weiter absenken. Am Freitag, den 25. Februar 2000, beschließt der Bundesrat über den Entwurf. Nach dem Vorstoß einiger Länder sollen nicht nur die wenigen Verbesserungen des Bundestagsbeschlusses rückgängig gemacht, sondern über die bereits völlig unzureichenden bisherigen Entwürfe hinaus weitere Verwässerungen des Persönlichkeitsschutzes bei der Strafverfolgung vorgenommen werden. Damit hätten die Strafverfolgungsbehörden unannehmbar weite Befugnisse, mit sensiblen Informationen aus schwerwiegenden Grundrechtseingriffen umzugehen. Es kann nicht angehen, dass - wie einige Länder es wollen -
Hierdurch würde der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen Persön- lichkeitsschutz und Interessen der Strafverfolgungsbehörden vollständig verfehlt.
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Berlin, am 22.02.2000 | |||
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