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27. Juni 2000:

Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes:
Chancen, aber auch erhebliche Risiken

Die euphorischen Meldungen über die Entschlüsselung des menschlichen Genoms dürfen nicht den Blick davor verschließen, dass damit auch erhebliche Risiken für das Persönlichkeitsrecht der Menschen verbunden sind.

Zwar liegt derzeit nur eine grobe Karte des menschlichen Genoms vor, aber ein wesentlicher Schritt zur Entschlüsselung der menschlichen Erbinformationen ist getan.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, weist darauf hin, dass dies nicht nur Bedeutung für Medizin, Heilung und Prävention von Krankheiten haben wird, sondern auch erhebliche Fragen für das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde aufwerfen wird.

Garstka: "Wer diese Informationen besitzt, kann Menschen manipulieren, kontrollieren, ausgrenzen. Die Erlangung dieser Informationen und der Umgang mit ihnen wird auf das tägliche Arbeits- und Alltagsleben erhebliche Auswirkungen haben. Es ist unerlässlich, dass durch gesetzliche Regelungen sichergestellt wird, dass Entschlüsselungen der Erbinformationen nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen und dass diese äußerst sensiblen Daten klaren Verwendungsbeschränkungen unterliegen. So muss den Begehrlichkeiten von Arbeitgebern oder Versicherungen nach Zugriff auf Erbinformationen eine klare Absage erteilt werden. Das ‘Recht auf Unwissen’ des Einzelnen muss trotz des technischen Fortschritts gewährt bleiben."


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  Berlin, am
  27.06.1999
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