Datenschutz in der Europäischen Union
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5143 /99/DE/endg.WP 26

Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Empfehlung 4/99

Über die Aufnahme des Grundrechts auf Datenschutz in den Europäischen Grundrechtkatalog

Angenommen am 7 September 1999

DIE GRUPPE FÜR DEN SCHUTZ VON PERSONEN BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

eingesetzt durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995, gestützt auf Artikel 29 und Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie, gestützt auf ihre Geschäftsordnung, insbesondere auf die Artikel 12 und 14

EMPFIEHLT:

Der Europäische Rat hat anläßlich seiner Zusammenkunft am 4. Juni in Köln die Ausarbeitung einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union beschlossen. In dem Ratsbeschluß heißt es: "Im gegenwärtigen Entwicklungszustand der Union ist es erforderlich, eine Charta dieser rechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu verankern."

Die Gruppe, bestehend aus den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unterstützt nachhaltig die Initiative des Europäischen Rates zur Ausarbeitung einer EU-Charta der Grundrechte. Sie weist darauf hin, dass einige europäische Länder ein Datenschutzgrundrecht in ihre Verfassung aufgenommen haben. In einigen anderen Ländern wurde ihm durch die Rechtsprechung Grundrechtsgeltung zuerkannt.

Die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben in ihrer Spruchpraxis ein Grundrecht aus dem datenschutzrechtlichen Gehalt verschiedener Menschenrechte herausgearbeitet und konkretisiert.

Schließlich bestimmt ein neuer Artikel 286 im Vertrag über die Europäische Union, dass die Rechtsakte der Gemeinschaft zum Datenschutz ab dem 1. Januar 1999 auf die Europäischen Organe und Einrichtungen Anwendung finden.

Eine Verankerung des Datenschutzes im Rahmen der Europäischen Grundrechte würde diesen Schutz rechtsverbindlich auf die gesamte Union erstrecken und der steigenden Bedeutung des Datenschutzes in der Informationsgesellschaft Rechnung tragen.

Die Gruppe empfiehlt daher der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, das Grundrecht auf Datenschutz in die Charta der Grundrechte aufzunehmen. Die Gruppe ist zur Mitarbeit bei der Ausarbeitung der Charta bereit.

Geschehen zu Brüssel am

7. September 1999

Für die Gruppe

Der Vorsitzende

Peter J. HUSTINX

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Zuletzt geändert:
am 15.12.97

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