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Information über die 27. Sitzung der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der
Telekommunikation
4.-5. Mai 2000 in Griechenland
Informationelle Selbstbestimmung -
Grundvoraussetzung für die "Informationsgesellschaft"
Die 27. Sitzung der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der
Telekommunikation fand auf Einladung des Präsidenten der griechischen
Datenschutzbehörde, Konstantin Dafermos, vom 4. bis 5. Mai 2000 in Griechenland statt.
Dabei hat die Arbeitsgruppe in sechs "Gemeinsamen Standpunkten" die Bedeutung der
informationellen Selbstbestimmung in der "Informationsgesellschaft" betont:
-
Bei der Registrierung von Domainnamen im Internet werden personenbezogene Daten
privater Domaininhaber in den sogen. "WhoIs-Datenbanken" der nationalen Network
Information Center (NIC) sowie von anderen Registraren im Internet allgemein
zugänglich veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe fordert, das von ICANN und den NIC
Maßnahmen getroffen werden, die den Umfang der veröffentlichten Daten auf ein
Minimum beschränken und eine zweckfremde Nutzung (z.B. für Direktmarketing)
wirksam verhindern (Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutzaspekten der
Registrierung von Domain-Namen im Internet, englische Fassung),
- Internet-Anbieter, die Nutzerprofile ihrer Kunden erstellen, müssen diese in
angemessener Weise darüber informieren, insbesondere wenn hierfür sogen. "cookies"
verwendet werden. Den Nutzern muß die Möglichkeit eingeräumt werden, der
Erstellung solcher Profile zu widersprechen. Eine personenbezogene Protokollierung
der Aktivitäten von Internet-Nutzern darf nur auf Grundlage von deren Einwilligung
erfolgen (Gemeinsamer Standpunkt zu Online-Profilen im Internet, englische
Fassung),
-
Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen gehen zunehmend dazu über, zur
Bekämpfung von Betrugsversuchen und Leistungserschleichungen – insbesondere im
Bereich des Mobilfunks – aufwendige elektronische Systeme zu installieren, die unter
Einsatz von Data-Mining-Technologien rasterfahndungsartige Auswertungen der bei
den Anbietern gespeicherten Verbindungsdaten von Telefonkunden durchführen.
Diese Nutzung personenbezogener Daten stellt einen Eingriff in das
Fernmeldegeheimnis der Telefonnutzer dar und sollte auf ein Minimum reduziert
werden. Stattdessen sollten verstärkt präventive Maßnahmen zur Verbesserung der
Netzsicherheit ergriffen werden, anstatt jeden Telefonnutzer wie einen potentiellen
Betrüger zu behandeln (Gemeinsamer Standpunkt zur Missbrauchserkennung in der
Telekommunikation, englische Fassung),
- Die zunehmenden Probleme bei der Sicherstellung des Urheberrechtsschutzes in der
Informationsgesellschaft dürfen nicht dazu führen, dass zu diesem Zweck durch
"Elektronische Copyright Management Systeme" umfangreiche personenbezogene
Daten über den Erwerb digitaler Medienerzeugnisse (z.B. elektronische Druckwerke,
digitale Audio- und Videodateien) bei den Verkäufern dieser Produkte entstehen.
Stattdessen sollten hierfür datenschutzfreundliche Technologien angewandt werden,
bei denen der angestrebte Zwecke ohne die Speicherung von Nutzungsprofilen
erreicht werden kann (Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutz und Copyright-
Management, englische Fassung),
- Die wachsende Veröffentlichung personenbezogener Daten in öffentlich zugänglichen
Dokumenten im Internet durch öffentliche Stellen und Privatunternehmen birgt neue
spezifische Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der von der
Veröffentlichung Betroffenen. Zur Minimierung dieser Risiken müssen die
Verantwortlichen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen
(Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutzaspekten bei der Veröffentlichung
personenbezogener Daten in öffentlich zugänglichen Dokumenten im Internet,
englische Fassung),
- Zunehmend bieten sogenannte "Infomediaries" ihren Kunden eine Vergütung im
Austausch gegen Nutzungsrechte an deren Interessenprofilen an. Diese Anbieter
werben zum Teil mit Zusicherungen, die Interessenprofile Ihrer Kunden anderen
Anbietern nur in anonymisierter Form zugänglich zu machen und dadurch den Kunden
ein besseres Datenschutzniveau im Vergleich zur "normalen" Internetnutzung zu
bieten. Es ist zu begrüßen, dass Internet-Anbieter zunehmend versuchen,
datenschutzorientierte Dienstleistungen im Markt zu etablieren. Die bei den Anbietern
entstehenden Persönlichkeitsprofile ihrer Kunden bergen jedoch gleichzeitig auch
Risiken, denen in angemessener Weise begegnet werden muß (Gemeinsamer
Standpunkt "Infomediaries – ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell?",
englische Fassung)
Die Dokumente enthalten daneben eine Vielzahl weiterer Empfehlungen, insbesondere zum
Einsatz von Technologien, die möglichst sparsam mit der Verarbeitung personenbezogener
Daten umgehen.
Weitere Themen waren Datenschutzaspekte der Bekämpfung der Computerkriminalität und
die Ergänzung multilateraler Abkommen zum Datenschutz (wie z.B. den OECD-Richtlinien)
um telekommunikationsspezifische Regelungen.
Die Arbeitsgruppe ist im Rahmen der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten
im Jahr 1983 auf Initiative des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
gegründet worden, unter dessen Vorsitz sie nach wie vor arbeitet, und hat seither eine
Vielzahl von Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der Telekommunikation
erarbeitet. Teilnehmer sind Datenschutzbehörden, aber auch Regierungsstellen, Vertreter
internationaler Organisationen und Wissenschaftler aus aller Welt. Seit Anfang der 90er Jahre
gilt das besondere Augenmerk der Arbeitsgruppe der Wahrung der Persönlichkeitsrecht im
Internet.
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