Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 13. Januar 2000

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"Der größte Daten-Diebstahl aller Zeiten / Hacker hat 300 000 Kreditkarten-Nummern an sich gebracht - FBI ermittelt
Ein Computer-Hacker hat 300 000 Kreditkartennummern aus dem Rechnersystem eines Online-Händlers in den USA gestohlen und Tausende davon im Internet veröffentlicht." WELT 13.1.99 S. 1

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"Zwangsarbeit / Thierse blockiert Anfrage" ND 13.1.00 S. 1

"'Gefahr von ungerechtfertigten Nennungen von Firmen' / Wie Bundestagspräsident Thierse seine Ablehnung der Publikation der PDS-Anfrage zu Unternehmen begründet, die im Nazi-Reich Zwangsarbeiter ausgebeutet haben
... ND dokumentiert seinen diesbezüglichen Brief an die PDS-Abgeordnete Petra Pau. Sehr geehrte Frau Kollegin Pau, ... . Der Geschäftsordnungsausschuss hat wiederholt entschieden, dass Formulierungen zurückzuweisen sind, die beispielsweise gegen ... das Recht der unerlaubten Handlungen oder des Persönlichkeitsschutzes verstoßen." ND 13.1.00 S. 5

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"Die Daten Strafgefangener
Zum Beitrag 'Datenschutz auch für Verbrecher' (FAZ vom 8. Januar): ... Natürlich muss der Datenschutz seine Grenzen haben, wo er die strafrechtliche Verfolgung schwerer Delikte verhindern würde, natürlich müssen Fakten und Beispiele von zuständigen Gremien im Interesse der Allgemeinheit diskutiert werden können. Wo aber die Öffentlichkeit in Form der Medien ungehindert Zutritt hat, sollte der Datenschutz als Teil der Würde des Menschen in einer rechtsstaatlich orientierten und weitgehend durch Massenmedien bestimmten Informationsgesellschaft schon eine gewisse Priorität haben." Leserbrief FAZ 13.1.00 S. 14

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Berlin:

"Akteneinsicht nur mit Zustimmung der CDU? / Reinickendorf: SPD und Grüne fühlen sich in ihrer Arbeit behindert
... Auch dagegen, dass ihnen Akteneinsicht nur dann gewährt werden soll, wenn dies von der CDU-Mehrheit beschlossen wird, wehren sich die Vertreter der Minderheitsparteien. ... Trotz des neuen Informationsfreiheitsgesetzes sollen Verordnete nur nach Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Ausschusses vom Bezirksamt die Akteneinsicht erhalten. ... Das Informationsfreiheitsgesetz regele das Recht des einzelnen Bürgers, die ihn betreffenden Unterlagen einzusehen, betonte der CDU-Fraktionschef. Es sei nicht notwendig, dass jeder der 55 Verordneten zugang zu jeder Akte erhält." Tsp 13.1.00 S. 19

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