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"Der größte Daten-Diebstahl aller Zeiten
/ Hacker hat 300 000 Kreditkarten-Nummern an sich gebracht - FBI ermittelt
Ein Computer-Hacker hat 300 000 Kreditkartennummern aus dem
Rechnersystem eines Online-Händlers in den USA gestohlen und Tausende
davon im Internet veröffentlicht." WELT 13.1.99 S. 1
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"Zwangsarbeit / Thierse blockiert Anfrage" ND 13.1.00 S. 1
"'Gefahr von ungerechtfertigten Nennungen von
Firmen' / Wie Bundestagspräsident Thierse seine Ablehnung der
Publikation der PDS-Anfrage zu Unternehmen begründet, die im Nazi-Reich
Zwangsarbeiter ausgebeutet haben
... ND dokumentiert seinen diesbezüglichen Brief an
die PDS-Abgeordnete Petra Pau. Sehr geehrte Frau Kollegin Pau, ... . Der
Geschäftsordnungsausschuss hat wiederholt entschieden, dass Formulierungen
zurückzuweisen sind, die beispielsweise gegen ... das Recht der unerlaubten
Handlungen oder des Persönlichkeitsschutzes verstoßen."
ND 13.1.00 S. 5
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"Die Daten Strafgefangener
Zum Beitrag 'Datenschutz auch für Verbrecher' (FAZ vom
8. Januar): ... Natürlich muss der Datenschutz seine Grenzen haben,
wo er die strafrechtliche Verfolgung schwerer Delikte verhindern würde,
natürlich müssen Fakten und Beispiele von zuständigen Gremien
im Interesse der Allgemeinheit diskutiert werden können. Wo aber die
Öffentlichkeit in Form der Medien ungehindert Zutritt hat, sollte
der Datenschutz als Teil der Würde des Menschen in einer rechtsstaatlich
orientierten und weitgehend durch Massenmedien bestimmten Informationsgesellschaft
schon eine gewisse Priorität haben." Leserbrief FAZ 13.1.00
S. 14
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LOKALES
Berlin:
"Akteneinsicht nur mit Zustimmung der CDU? /
Reinickendorf: SPD und Grüne fühlen sich in ihrer Arbeit
behindert
... Auch dagegen, dass ihnen Akteneinsicht nur dann gewährt
werden soll, wenn dies von der CDU-Mehrheit beschlossen wird, wehren sich
die Vertreter der Minderheitsparteien. ... Trotz des neuen Informationsfreiheitsgesetzes
sollen Verordnete nur nach Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Ausschusses
vom Bezirksamt die Akteneinsicht erhalten. ... Das Informationsfreiheitsgesetz
regele das Recht des einzelnen Bürgers, die ihn betreffenden Unterlagen
einzusehen, betonte der CDU-Fraktionschef. Es sei nicht notwendig, dass
jeder der 55 Verordneten zugang zu jeder Akte erhält." Tsp
13.1.00 S. 19
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