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"19 Klicks bis zur Kündigung / Surfen am
Arbeitsplatz: Wer sein virtuelles Mitteilungsbedürfnis im Büro
befriedigt, muss mit einem Rausschmiss rechnen
... Auch in der bayerischen Staatskanzlei hatten sich weit mehr
Beamte als die zwölf Abgemahnten in den Netzseiten der Nylons und
Nappaleders verfangen. ... Jedes Surf-Programm, der Browser, merkt sich
in einer Log-Datei, wo er in den letzten Tagen oder Wochen war - bei
Windows etwa im Ordner 'Verlauf'. Pech für die bayerischen Bediensteten,
dass in einer Anweisung des Amtschefs festgelegt wurde, das 'Internet grundsätzlich
nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen'. Weiter heißt es in dem Erlass: 'Mit
Zustimmung des Personalrats werden alle Internet-Zugriffe gespeichert und
gezielt stichprobenartig überprüft.' Gibt es in einem Betrieb
keine solche Vereinbarung mit den Arbeitnehmer-Vertretern, dürfen
die Log-Listen allerdings nicht gegen jemanden verwendet werden: dagegen
steht der Datenschutz." Tsp 21.1.00 S. 34
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"Keine Ladenschlusszeiten / E-Commerce: Im Internet
betritt man das größte Kaufhaus der Welt / Auswahl, Sicherheit,
Garantien
... Hochbrisante Daten wie Kreditkartennummern sollten
nur über gesicherte Leitungen versandt werden, das sind in der Regel
Internet-Verbindungen nach dem SSL-Sicherheitsverfahren. ... Erleichtert
werden Online-Einkäufe durch Softwareprogramme, Agenten, die den Kunden
über neue Produkte informieren, Preise und Lieferbedingungen vergleichen.
Das geht hin bis zum 'individuellen Warenhaus'. Agenten checken das Kaufverhalten
der Kunden ab, um auf den Internet-Nutzer zugeschnittene Angebote an exponierten
Bildschirmstellen abzubilden." Tsp 21.1.00 S. 34
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"Mieter und Recht / Keine fristlose Kündigung
für putzfaulen Mieter
Ein Mieter bekam am 15. Mai 1997 eine fristlose Kündigung
von seiner Vermieterin. ... Als sie die Wohnung erneut überprüfte,
versuchte ihre Begleiterin deren Zustand mit Polaroidfotos festzuhalten.
Der Mieter sah seine Unordnung jedoch als Privatsache an und schlug
dem ungebetenen Gast die Kamera aus der Hand. ... Dass der Zustand der
Wohnung derart schlecht gewesen sei, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses
für sie unzumutbar gewesen wäre, sei aber nicht nachgewiesen.
Trotzdem dürfe sie nicht einfach ohne Erlaubnis des Mieters die
Wohnung fotografieren, um sich Beweise zu verschaffen. Dies stelle einen
unzulässigen Eingriff in dessen Privatsphäre dar (Urteil des
Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 1998 - 33 C 2515/97)." SZ 21.1.00
S. V2/1
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"Europa-Abgeordnete klagen gegen Kontrolle durch
OLAF / 'Kompetenzen des EU-Amts für Betrugsbekämpfung bedrohen
Unabhängigkeit und Freiheit des Mandats'
... Die neue Geschäftsordnung verpflichte Abgeordnete und
Parlamentsmitarbeiter, Informationen über mögliche Handlungen
zu Lasten der EU an OLAF weiterzugeben. Ein Schutz von Informanten
sei damit praktisch ausgeschlossen." FAZ 21.1.00 S. 7
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"Elektronische Beichte
Der Londoner Sender 'Premier Christian Radio' bietet eine virtuelle
Beichte im Internet an. ... Die Verantwortlichen versicherten, dass die Inhalte
der Beichte nicht weitergegeben oder gespeichert würden. 'Alles
spielt sich zwischen Ihnen und Gott ab, Ihr Privatleben wird
völlig respektiert', ... ." SZ 21.1.00 S. 16
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LOKALES
Berlin:
"Tempelhof / Bezirksamt setzt auf den Verfassungsschutz
Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts
am 1. Januar lässt das Tempelhofer Bezirksamt alle einbürgerungswilligen
Ausländer auf ihre Verfassungstreue überprüfen. ... Den
kommunalen Behörden bleibt bislang überlassen, ob sie Ausländer
durch die Regelanfrage oder - in begründeten Einzelfällen - durch
den Verfassungsschutz überprüfen lassen." BerlZtg 21.1.00
S. 26
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