Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 21. Januar 2000

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"19 Klicks bis zur Kündigung / Surfen am Arbeitsplatz: Wer sein virtuelles Mitteilungsbedürfnis im Büro befriedigt, muss mit einem Rausschmiss rechnen
... Auch in der bayerischen Staatskanzlei hatten sich weit mehr Beamte als die zwölf Abgemahnten in den Netzseiten der Nylons und Nappaleders verfangen. ... Jedes Surf-Programm, der Browser, merkt sich in einer Log-Datei, wo er in den letzten Tagen oder Wochen war - bei Windows etwa im Ordner 'Verlauf'. Pech für die bayerischen Bediensteten, dass in einer Anweisung des Amtschefs festgelegt wurde, das 'Internet grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen'. Weiter heißt es in dem Erlass: 'Mit Zustimmung des Personalrats werden alle Internet-Zugriffe gespeichert und gezielt stichprobenartig überprüft.' Gibt es in einem Betrieb keine solche Vereinbarung mit den Arbeitnehmer-Vertretern, dürfen die Log-Listen allerdings nicht gegen jemanden verwendet werden: dagegen steht der Datenschutz." Tsp 21.1.00 S. 34

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"Keine Ladenschlusszeiten / E-Commerce: Im Internet betritt man das größte Kaufhaus der Welt / Auswahl, Sicherheit, Garantien
... Hochbrisante Daten wie Kreditkartennummern sollten nur über gesicherte Leitungen versandt werden, das sind in der Regel Internet-Verbindungen nach dem SSL-Sicherheitsverfahren. ... Erleichtert werden Online-Einkäufe durch Softwareprogramme, Agenten, die den Kunden über neue Produkte informieren, Preise und Lieferbedingungen vergleichen. Das geht hin bis zum 'individuellen Warenhaus'. Agenten checken das Kaufverhalten der Kunden ab, um auf den Internet-Nutzer zugeschnittene Angebote an exponierten Bildschirmstellen abzubilden." Tsp 21.1.00 S. 34

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"Mieter und Recht / Keine fristlose Kündigung für putzfaulen Mieter
Ein Mieter bekam am 15. Mai 1997 eine fristlose Kündigung von seiner Vermieterin. ... Als sie die Wohnung erneut überprüfte, versuchte ihre Begleiterin deren Zustand mit Polaroidfotos festzuhalten. Der Mieter sah seine Unordnung jedoch als Privatsache an und schlug dem ungebetenen Gast die Kamera aus der Hand. ... Dass der Zustand der Wohnung derart schlecht gewesen sei, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für sie unzumutbar gewesen wäre, sei aber nicht nachgewiesen. Trotzdem dürfe sie nicht einfach ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung fotografieren, um sich Beweise zu verschaffen. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in dessen Privatsphäre dar (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 1998 - 33 C 2515/97)." SZ 21.1.00 S. V2/1

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"Europa-Abgeordnete klagen gegen Kontrolle durch OLAF / 'Kompetenzen des EU-Amts für Betrugsbekämpfung bedrohen Unabhängigkeit und Freiheit des Mandats'
... Die neue Geschäftsordnung verpflichte Abgeordnete und Parlamentsmitarbeiter, Informationen über mögliche Handlungen zu Lasten der EU an OLAF weiterzugeben. Ein Schutz von Informanten sei damit praktisch ausgeschlossen." FAZ 21.1.00 S. 7

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"Elektronische Beichte
Der Londoner Sender 'Premier Christian Radio' bietet eine virtuelle Beichte im Internet an. ... Die Verantwortlichen versicherten, dass die Inhalte der Beichte nicht weitergegeben oder gespeichert würden. 'Alles spielt sich zwischen Ihnen und Gott ab, Ihr Privatleben wird völlig respektiert', ... ." SZ 21.1.00 S. 16

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Berlin:

"Tempelhof / Bezirksamt setzt auf den Verfassungsschutz
Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar lässt das Tempelhofer Bezirksamt alle einbürgerungswilligen Ausländer auf ihre Verfassungstreue überprüfen. ... Den kommunalen Behörden bleibt bislang überlassen, ob sie Ausländer durch die Regelanfrage oder - in begründeten Einzelfällen - durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen." BerlZtg 21.1.00 S. 26

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