Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 24. Januar 2000

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"Garstka warnt vor Gefahren des Internet
Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka hat vor den Gefahren der Internet-Nutzung gewarnt. Wer das Internet nutzen wolle, sollte sich auch möglichen Missbrauchs bewusst sein, sagte Garstka. ... Nach Ansicht des Beauftragten ist es nicht hinzunehmen, dass beispielsweise ohne Wissen des Internet-Nutzers aufgezeichnet werde, welche Seiten er sich ansehe. Im harmlosesten Fall würden die Daten nur zur gezielten Einblendung von Werbung genutzt. 'Es könnten aber auch komplette Verhaltensprofile erstellt werden, mit denen Personen auch gezielt ausgeforscht werden könnten.'" taz 24.1.00 S. 20

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"Flughäfen / Elektronische Peepshow
Neue Ganzkörper-Scanner können das Abtasten von Fluggästen überflüssig machen. Bis zum Sommer sollen alle großen US-Airports über die Geräte verfügen. ... 'Wenn es überhaupt eine schützenswerte Privatsphäre gibt', empörte sich die US-Gesellschaft zum Schutz der Freiheitsrechte American Civil Liberties Union über die elektronische Peepshow, 'dann doch wohl unter der eigenen Kleidung.'" DER SPIEGEL 4/2000 24.1.00 S. 164

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"Postfach Cyberspace / Briefverkehr weltweit - kein Problem mit kostenlosen E-Mail-Systemen
... Es wird aber auch reger Adressenhandel betrieben: In der 'Erklärung zur Privatsphäre' bei Hotmail steht, dass 'Cookies, IP-Adressen und andere nummerische Codes', aus denen Userprofile entstehen, für Marketingzwecke verwendet werden. Zwar wird versichert, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt und persönliche Angaben nur für demographische Zwecke einzusetzen sind. Doch in Form von anonymen Sammeladressen können User-Daten kundengerecht aufbereitet und weitergereicht werden." BerlZtg 24.1.00 S. 18

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"Hepatitis-C-Kranke fürchten Hysterie / Namentliche Meldepflicht im Entwurf für neues Infektionsschutz-Gesetz brüskiert Betroffene / 'Öffentlich diskriminiert'
... Das Infektionsschutz-Gesetz, das das alte Bundesseuchengesetz ablösen soll, wird am 27. Januar im Bundestag behandelt. ... Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte ... ... Nur eine namentliche Meldung könne zu einer Identifizierung der Infektionsquellen und zu einer Unterbrechung der Infektionskette führen. Bei HIV sei dies nicht notwendig, weil dort Übertragungswege und Vorbeugungsmöglichkeiten bekannt seien." FR 24.1.00 S. 22

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"Zwangsgeld und Zwangshaft bei Verweigerung der Auskunft / Informationsansprüche können vor Zivilgerichten eingeklagt werden
... Für politische Parteien gilt in erster Linie das Parteiengesetz, ergänzend sind aber die Vorschriften über Vereine im Bürgerlichen Gesetzbuch heranzuziehen. Dort ist geregelt, dass der Vorstand wie ein 'Beauftragter' auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist. ... ... stellt sich die Frage, ob er nicht weiter schweigen darf, weil strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. ... Der Bundesgerichtshof hat allerdings 1989 im Fall eines Rechtsanwalts entschieden, er müsse trotz seines Zeugnisverweigerungsrechts dem Mandanten Auskunft geben, selbst wenn er sich bei wahrheitsgemäßer Erklärung einer strafbaren Handlung bezichtigen müsste." FAZ 24.1.00 S. 2

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Baden-Württemberg:

"Datenschutz / Vorteil für den Täter / In Baden-Württemberg soll über den Verbrecher Thomas M. nicht mehr berichtet werden
... Als der Leiter der Justizvollzugsanstalt Freiburg den Fall M. bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags vortrug, beispielhaft für gemeingefährliche Straftäter, bei denen möglicherweise auch mehr als zehn Jahre Sicherungsverwahrung angezeigt sein könnten, fühlte sich der Häftling in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. ... Landesdatenschutzbeauftragten Werner Schneider ... . Rösch, so tadelte er in einem vier Seiten langen Schreiben, hätte auch den Ort nicht nennen dürfen, an dem M. 1996 sein letztes spektakuläres Verbrechen beging. ... Weil seinerzeit über die sechsfache Geiselnahme in einer Bank ausführlich und mit vollem Namen in der Presse berichtet worden sei, könne M. nun, durch die Preisgabe des Tatorts, wieder mit seinem Verbrechen in Verbindung gebracht werden. ... Baden-Württembergs FDP-Justizminister ... stellt sich vor seinen Untergebenen Rösch. 'Obwohl ich ein Liberaler bin', sagt Goll, 'halte ich Schneiders Forderung für völlig überzogen.' ... Die heilige Kuh Datenschutz stellt Interessen der Täter manchmal sogar über die Rechte der Opfer. Thomas Rösch belegt dies mit einem Beispiel aus seiner Vollzugspraxis: 'Wir bekamen die Anfrage des Versorgungsamts Freiburg nach einem unserer Häftlinge, der einem Mann ein Auge ausgeschlagen hatte und dafür in Regress genommen werden sollte. Es ärgert mich noch heute, dass ich keine Auskunft geben durfte.'" FOCUS 4/2000 24.1.00 S. 60

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