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"Ein Scheckheft fürs Internet
Wie die Bundesregierung Datenschutz und E-Commerce verbinden will
... Auf einer Konferenz über 'Grundrechte in der Informationsgesellschaft'
am Wochenende in der Berliner TU waren denn auch der Datenschutz und die
Wahrung des Selbstbestimmungsrechts die beherrschenden Themen. ... Mit
dem Boom der Informationstechnologien steht die Politik vor der Schwierigkeit.
Gesetze und Initiativen zu entwickeln, die einerseits dem wirtschaftlichen
Wachstum nicht im Wege stehen, andererseits gewisse, den Datenschutz betreffende
Konsequenzen abwehren. Die gegenwärtige Regierung wagt diesen Spagat
durch ein aufwändiges Aktionsprogramm sowie eine Novellierung des
Datenschutzgesetzes. ... Nach dem Vorbild Brandenburgs soll ein 'Informationszugangsgesetz'
umgesetzt werden, das es den Betroffenen ermöglicht, über sie
gesammelte Angaben in Erfahrungen zu bringen und bei ihrer Weiterverwendung
mitzureden. In Berlin und Brandenburg ist seit kurzem ein 'Datenscheckheft'
zu beziehen, das aus Vordrucken für die verschiedensten Behörden,
Institutionen und Firmen bestehen. ... Allerdings hinken diese Bemühungen
den Entwicklungen im Internet hinterher. Denn der dort frei kursierende
Handel mit Adressen und Nutzerprofilen wird von gegenwärtigen Gesetzesbestimmungen
allenfalls auf nationaler Ebene berücksichtigt." BerlZtg 21.02.2000
S.21
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"Großer Bruder hinter den Bannern
Doubleclick will mit persönlichen Daten Werbe-Banner ganz
nach den Bedürfnissen seiner Kunden ausliefern / In den USA sammelt
Doubleclick Nutzerdaten aus Web-Aktivitäten und Katalogbestellungen.
Das Werbenetzwerk verteidigt personalisierte Werbung als Nutzwert
für den Surfer. Datenschützer kritisieren die Praxis.
... Deutsche Surfer sind sicher, solange sie sich im deutschen
Internet aufhalten. Bei der Gründung von Doubleclick Deutschland
1998 entschloss man sich, nicht nur auf die Erfassung von Daten, sondern
auch auf den Einsatz von Cookies zu verzichten. ... Nach Angaben des Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader muss der Nutzer auf
den Einsatz von Cookies hingewiesen werden und sie zudem abschalten können.
'Hinter dem Rücken, ohne Kenntnis des Nutzers, ist der Einsatz von
Cookies unzulässig', so Schrader. Nach dem deutschen Teledienstedatenschutzgesetz
dürfen zur Erstellung von Nutzerprofilen Daten wie demographische Angaben,
Warenströme oder Käuferanalysen zusammengeführt werden.
Diese müssen jedoch anonymisiert sein, damit nicht auf eine Einzelperson
rückgeschlossen werden kann." Net-Business 21.2.00 S. 47
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