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zum Datenschutz][Hauptseite]
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"Länder gegen Akteneinsicht für Bürger
/ Gesetzentwurf bezieht sich nur auf den Bund
Das im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbarte
Gesetz zur Informationsfreiheit soll wegen Widerstandes der Bundesländer
nur noch für Verwaltungsvorgänge bei Bundesbehörden
gelten. ... Das Gesetz will allen Bürgern prinzipiell das Recht auf
freien Zugang zu Akten und Daten der Behörden einräumen, auch
wenn die Antragsteller nicht direkt betroffen sind. Vorbilder sind
Gesetze in Skandinavien, den USA und Kanada. ... Berlins Datenschutzbeauftragter
Hansjürgen Garstka nannte das Berliner Informationsfreiheitsgesetz
einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten und Transparenz
in der Verwaltung. ... 'Ich hoffe, dass nun auch auf Bundesebene bald
ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt wird', sagte er bei der Vorstellung
des Datenschutz-Jahresberichts 1999." BerlZtg 3.3.00 S. 8
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"Kundendaten im Internet in falsche Hände
gelangt
... Sony teilte am Donnerstag in Tokio mit, persönliche Daten
von Kunden, die online die neue PlayStation2-Konsole bestellt hätten,
seien am Mittwoch Unbefugten in die Hände gefallen. ... ... eine
halbe Stunde nach Bekanntwerden sei das Problem behoben worden." MoPo
3.3.00 S. 10
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"Abdrücke von allen zehn Fingern / Betrügereien
wie in Bremen dürften eigentlich gar nicht mehr vorkommen / Asylsuchende
haben heute kaum mehr eine Chance, eine doppelte Identität durchzuhalten
... Es ist eine beliebte Stammtischvorstellung, dass Asylbewerber,
die nach ihrer Ankunft in Deutschland Asyl beantragen, häufig
abtauchen und in einem anderen Bundesland mit falschen Personalien einen
zweiten Asyl-Erstantrag stellen. ... Denn seit April 1993 werden alle Asylsuchende,
die über 16 Jahre alt sind, 'erkennungsdienstlich behandelt'. Es werden
Abdrücke von allen zehn Fingern genommen, persönliche Merkmale
benannt und mit dem Ausländerzentralregister abgeglichen. Dann prüft
in jedem Fall auch das Bundeskriminalamt die erhobenen Daten. 'Eine
lückenlose, flächendeckende Ermittlung', sagt Roland Dorfner,
Mitarbeiter im Pressereferat des BAFl. '1993 hatten wir noch etwa zehn
Prozent an doppelten Identitäten, heute ist das zu vernachlässigen'."
SZ 3.3.00 S. 12
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LOKALES
Berlin:
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"Die Überwachung wird immer dichter / Warnung
im Datenschutzbericht 1999
Es waren deutliche Worte, die der Datenschutzbeauftragte
Hansjürgen Garstka gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts
1999 fand: Ein 'gewisser Drang, die Überwachung immer dichter
auszugestalten', sei in Berlin unübersehbar. Garstka bemängelte,
dass es für den Einsatz von Videokameras immer noch keine klare Gesetzesgrundlage
gäbe. ... Eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
(ASOG) zur Überwachung 'gefährlicher Orte', wie in der Koalitionsvereinbarung
vorgesehen, ist aber für Garstka akzeptabel. Gespeichert werden dürften
diese Aufzeichnungen jedoch nur, wenn eine konkrete Straftat vorliege.
... 'Mit Sorge betrachtet' der Datenschutzbeauftragte die zunehmende Überwachbarkeit
von Angestellten an Arbeitsplätzen, die einen Internet-Anschluss haben."
Tsp 3.3.00 S. 10
"Dürfen Lehrer E-Mails der Schüler lesen? /
Datenschützer warnt vor Gefahren des Internets
... Lehrer dürfen E-Mails lesen, wenn sie das Erstellen
und Verschicken der elektronischen Post im Unterricht üben. ...
Auch Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten nur 'stichprobenweise' am
Arbeitsplatz und per Computer kontrollieren. 'Eine kontinuierliche Überprüfung
der Beschäftigten ist nicht erlaubt', sagt Garstka. Er warnte vor
der unvorsichtigen Nutzung des Internets. Denn jeder, der eine so genannte
Suchmaschine im Internet benutzt, hinterlässt eine Datenspur.
Es gebe schon Firmen, die diese Datenprofile, wer wann welche Seiten
im Internet ansieht, ausspionieren, um die Nutzer gezielt mit Werbung
zu überhäufen. Wozu die Privatisierungspolitik des Senats führen
kann, beschrieb Garstka am Beispiel eines Knöllchens. Der
Brief mit dem Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten wurde
von einer privaten Agentur zugestellt. Da der Falschparker aber
nicht zu Hause war, gab der Zusteller die Post bei einem Lotto-Laden ab."
BerlZtg 3.3.00 S. 24
"Datenschützer gegen Kameraflut / Der Landesdatenschutzbeauftragte
fordert klare Gesetzesvorgaben für die zunehmende Videoüberwachung.
Das Hauptproblem sei die unkontrollierte Speicherung von Bildern
... Im neuen Bundesdatenschutzgesetz, das noch dieses Jahr verabschiedet
werden soll, müssten die Kriterien für den Videoeinsatz
festgelegt werden, forderte Garstka weiter. ... Eine verdeckte Überwachung
wird im Jahresbericht als 'unverhältnismäßiger Eingriff
in die Persönlichkeitsrechte' bezeichnet. Hinweisschilder müssten
daher auf Observationen mittels Kamera hinweisen." taz vom 3.3.00
S. 22
"Der Jahresbericht:
Als Meilenstein hat der Landesbeauftragte für Datenschutz, Hansjürgen
Garstka, das neue Gesetz über die Informationsfreiheit bezeichnet.
... Die Datenschützer des Landes würden daher die Informationsfreiheit
nun verstärkt propagieren, kündigte Garstka an. Bei der
Vorstellung seines Jahresberichts für 1999 bezeichnete Garstka die
Lage beim Datenschutz im Internet als fatal. Es gebe keine Rechtsgrundlage
für die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten. ... Datenschutz
müsse auch unbedingt in den Schulunterricht integriert werden, so
Garstka weiter. Statt zu überlegen, wie man an die Daten der Schwarzseher
rankomme, sei es sinnvoller, die GEZ abzuschaffen und durch eine Kopfsteuer
zu ersetzen, so Garstka. Kritisiert wurde auch die Polizei, die persönliche
Daten zu lange speichern würde. Berlin hält den bundesweiten
Rekord, was die Speicherfrist persönlicher Daten betrifft. Hier
sei erst ein Teilerfolg erzielt worden, so Garstka." taz 3.3.00 S.
22
"Videokamera darf nur das Auge ersetzen / Datenschutzbericht
für das Jahr 1999 vorgelegt
... Garstka nannte eine ganze Reihe von Entwicklungen, die ihm
erhebliche Sorgen bereiten. So etwa könne nicht hingenommen werden,
dass die hauptstädtische Version der Schleierfahndung noch über
die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Polizeien anderer
Bundesländer hinausgeht. ... Handlungsbedarf sieht Berlins oberster
Datenschützer zudem bei neuen Medien-Technologien. Es gebe Firmen,
die Datenspuren im Internet verfolgen und daraus Datenprofile erstellen,
die dann in der Werbung missbraucht werden können. Ebenfalls ungeklärt
bleibt bisher, was datenrechtlich passiert, wenn jetzt vermehrt Schulen
ans Netz gehen. Durch PC-Mangel komme es nämlich vor, dass Ausbildungs-Computer
gleichzeitig zur Schulverwaltung eingesetzt werden. Dadurch ist ein Zugriff
auf Schul-Daten möglich." ND 3.3.00 S. 17
"Datenschützer gegen Video-Überwachung
/ Berlins Datenschutzbeauftragter zeigt sich besorgt über zunehmende
Eingriffe in Persönlichkeitsrechte
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka
hat sich am Donnerstag gegen eine flächendeckende Video-Überwachung
öffentlicher Räume ausgesprochen. ... Erstaunt zeigte sich
Garstka über die hohe Akzeptanz der Video-Überwachung in der
Bevölkerung. ... Die geplante Änderung des Berliner Ordnungsrechts
hält Garstka aber für akzeptabel, so lange es weiter unzulässig
bleibe, Aufzeichnungen anzufertigen. Die Große Koalition hatte vereinbart,
gefährdete Objekte mit Videokameras zu überwachen. ... Garstka
ist auch davon überzeugt, dass die GEZ zu viele Daten erhebt und speichert.
Rundfunkgebührenzahler seien dort fast wie in einem Bundesmelderegister
versammelt. ... Speichert die Polizei zu lange? Wer einmal im Polizeicomputer
gespeichert ist, kommt nur schwer wieder heraus. Das belegt das Beispiel
der polizeilichen Speicherfristen. Die Berliner Polizei sieht die gesetzlich
vorgeschriebene Höchstgrenze von zehn Jahren Speicherdauer als Regelfrist
an. ... Gefahr im Web: Die Nutzerprofile: Wer das Internet nutzt,
muss aufpassen: Wohin er auch surft, seine Vorlieben können gespeichert
und daraus Nutzerprofile erstellt werden. ... Datenschutz auf den Lehrplan!
... Das Vorhaben des Senats, mehr Computer an die Schulen zu bringen,
wirft Datenschutzfragen auf. Das Thema Datenschutz solle Lehrstoff werden,
damit Schüler ihre Rechte kennen lernen und zu verantwortlichen Nutzern
werden, fordern Datenschützer. ... Auch das gibt's: Ein Lichtblick:
Seit dem vergangenen Jahr haben alle Berliner Bürger das Recht,
die Akten der Verwaltung zu lesen ... . Für Berlins Datenschutzbeauftragten
ist das Gesetz ein 'Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten
und Transparenz'." WELT 3.3.00 S. 38
"Frau in Not: Geheimadresse blieb nicht geheim
/ Datenschützer legt Jahresbericht vor
... Obwohl beim hiesigen Melderegister eine Auskunftssperre
eingetragen ist, erfährt der gewalttätige Mann von der Meldestelle
des früheren Wohnorts die geheime Berliner Adresse. ... Dabei
melden die meisten Länder, auch Berlin, zwar die neue Anschrift, nicht
aber die Auskunftssperren zurück. Hier müsse das Meldegesetz
dringend geändert werden, verlangte der Datenschutzbeauftragte.
Ausführlich setzt sich der Bericht mit der zunehmenden Videoüberwachung
in allen Lebensbereichen auseinander. ... Trotz dieser Entwicklung fehlten
insbesondere für Privatunternehmen gesetzliche Regelungen, sagte
Garstka, und forderte: 'Eine flächendeckende Videoüberwachung
öffentlicher Räume darf es nicht geben.' ... Für bedenklich
hält der Datenschutzbeauftragte die so genannte Schleierfahndung,
die der Berliner Polizei seit 1999 Personenkontrollen auch ohne konkreten
Tatverdacht erlauben. Dabei gehe die Berliner Regelung sogar noch über
die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes und der Polizei in anderen
Ländern hinaus. ... Lob fand der oberste Datenschützer für
das seit Herbst 1999 in Berlin geltende Informationsfreiheitsgesetz.
Dies sei ein 'Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten und
Transparenz in der Informationsgesellschaft'. ... Von einer 'sintflutartigen
Anfrageflut' könne keine Rede sein. Entgegen anfänglicher
Befürchtungen sei die Berliner Verwaltung nicht nennenswert beeinträchtigt
worden." MoPo 3.3.00 S. 31
Kommentare:
"Wer schützt wen? Berliner Datenschutz-Bericht
... Schleierfahndung ... Was für die Ordnungsbehörde
im Kampf gegen überregional agierende Verbrecherbanden aus dem Bereich
der organisierten Kriminalität unumgänglich erscheint, ist für
Garstka 'ein weiterer höchst bedenklicher Schritt zur Inanspruchnahme
Unverdächtiger durch die Polizei'. Sicherlich kann man es auch so
sehen, aber die Mehrheit der Berliner dürfte eher der Meinung sein,
dass Kontrollen in erster Linie nur die fürchten müssen, die
etwas zu verbergen haben. Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung,
die in den verschiedensten Lebensbereichen Einzug gehalten hat. ... Nicht
zum ersten Male setzt er sich damit dem Vorwurf aus, vom Datenschützer
zum Täterschützer zu werden. ... Doch Garstka kann auch loben.
So begrüßt er das neue Informationsfreiheitsgesetz, das jedem
Bürger freien Zugang zu Behörden-Unterlagen erlaubt, als 'Meilenstein'.
Der Haken: Die wenigsten Berliner sind an diesen Unterlagen interessiert."
MoPo 3.3.00 S. 4
"Größerer Bruder / Datenschutzbeauftragter
warnt vor Videoüberwachung
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und das Recht
auf Akteneinsicht, Hansjürgen Garstka, hat am Mittwoch bei der
Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 1999
nachdrücklich auf die Gefahren der Videoüberwachung hingewiesen.
... Garstka fordert darum vom Gesetzgeber, er solle genauere Kriterien
für den Kameraeinsatz - vor allem von Privatunternehmen - festlegen.
... Nach Ansicht Garstkas muss die flächendeckende Überwachung
öffentlicher Räume verhindert werden." FAZ 3.3.00 S.
BS 2
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"Mit dem Beil ins Sozialamt / Neuköllner
Behörde erwägt Video-Überwachung / Etliche Bezirke haben
Wachdienste
... Tätlichkeiten gegen die Beschäftigten des
Bezirksamts will die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung nun
mit dem Einbau von Überwachungskameras entgegentreten. ... Vorbehalte
macht zudem der Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, geltend.
So lange noch keine Straftat begangen worden sei, verstoße eine permanente
Aufzeichnung auf Videoband gegen Persönlichkeitsrechte, sagt sein
Sprecherin. Erlaubt sei lediglich, dass ein Angestellter das Geschehen
live an Bildschirmen überwache." Tsp 3.3.00 S. 16
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