Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 3. März 2000

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"Länder gegen Akteneinsicht für Bürger / Gesetzentwurf bezieht sich nur auf den Bund
Das im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbarte Gesetz zur Informationsfreiheit soll wegen Widerstandes der Bundesländer nur noch für Verwaltungsvorgänge bei Bundesbehörden gelten. ... Das Gesetz will allen Bürgern prinzipiell das Recht auf freien Zugang zu Akten und Daten der Behörden einräumen, auch wenn die Antragsteller nicht direkt betroffen sind. Vorbilder sind Gesetze in Skandinavien, den USA und Kanada. ... Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka nannte das Berliner Informationsfreiheitsgesetz einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten und Transparenz in der Verwaltung. ... 'Ich hoffe, dass nun auch auf Bundesebene bald ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt wird', sagte er bei der Vorstellung des Datenschutz-Jahresberichts 1999." BerlZtg 3.3.00 S. 8

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"Kundendaten im Internet in falsche Hände gelangt
... Sony teilte am Donnerstag in Tokio mit, persönliche Daten von Kunden, die online die neue PlayStation2-Konsole bestellt hätten, seien am Mittwoch Unbefugten in die Hände gefallen. ... ... eine halbe Stunde nach Bekanntwerden sei das Problem behoben worden." MoPo 3.3.00 S. 10

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"Abdrücke von allen zehn Fingern / Betrügereien wie in Bremen dürften eigentlich gar nicht mehr vorkommen / Asylsuchende haben heute kaum mehr eine Chance, eine doppelte Identität durchzuhalten
... Es ist eine beliebte Stammtischvorstellung, dass Asylbewerber, die nach ihrer Ankunft in Deutschland Asyl beantragen, häufig abtauchen und in einem anderen Bundesland mit falschen Personalien einen zweiten Asyl-Erstantrag stellen. ... Denn seit April 1993 werden alle Asylsuchende, die über 16 Jahre alt sind, 'erkennungsdienstlich behandelt'. Es werden Abdrücke von allen zehn Fingern genommen, persönliche Merkmale benannt und mit dem Ausländerzentralregister abgeglichen. Dann prüft in jedem Fall auch das Bundeskriminalamt die erhobenen Daten. 'Eine lückenlose, flächendeckende Ermittlung', sagt Roland Dorfner, Mitarbeiter im Pressereferat des BAFl. '1993 hatten wir noch etwa zehn Prozent an doppelten Identitäten, heute ist das zu vernachlässigen'." SZ 3.3.00 S. 12

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Berlin:

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"Die Überwachung wird immer dichter / Warnung im Datenschutzbericht 1999
Es waren deutliche Worte, die der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts 1999 fand: Ein 'gewisser Drang, die Überwachung immer dichter auszugestalten', sei in Berlin unübersehbar. Garstka bemängelte, dass es für den Einsatz von Videokameras immer noch keine klare Gesetzesgrundlage gäbe. ... Eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur Überwachung 'gefährlicher Orte', wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, ist aber für Garstka akzeptabel. Gespeichert werden dürften diese Aufzeichnungen jedoch nur, wenn eine konkrete Straftat vorliege. ... 'Mit Sorge betrachtet' der Datenschutzbeauftragte die zunehmende Überwachbarkeit von Angestellten an Arbeitsplätzen, die einen Internet-Anschluss haben." Tsp 3.3.00 S. 10

"Dürfen Lehrer E-Mails der Schüler lesen? / Datenschützer warnt vor Gefahren des Internets
... Lehrer dürfen E-Mails lesen, wenn sie das Erstellen und Verschicken der elektronischen Post im Unterricht üben. ... Auch Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten nur 'stichprobenweise' am Arbeitsplatz und per Computer kontrollieren. 'Eine kontinuierliche Überprüfung der Beschäftigten ist nicht erlaubt', sagt Garstka. Er warnte vor der unvorsichtigen Nutzung des Internets. Denn jeder, der eine so genannte Suchmaschine im Internet benutzt, hinterlässt eine Datenspur. Es gebe schon Firmen, die diese Datenprofile, wer wann welche Seiten im Internet ansieht, ausspionieren, um die Nutzer gezielt mit Werbung zu überhäufen. Wozu die Privatisierungspolitik des Senats führen kann, beschrieb Garstka am Beispiel eines Knöllchens. Der Brief mit dem Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten wurde von einer privaten Agentur zugestellt. Da der Falschparker aber nicht zu Hause war, gab der Zusteller die Post bei einem Lotto-Laden ab." BerlZtg 3.3.00 S. 24

"Datenschützer gegen Kameraflut / Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert klare Gesetzesvorgaben für die zunehmende Videoüberwachung. Das Hauptproblem sei die unkontrollierte Speicherung von Bildern
... Im neuen Bundesdatenschutzgesetz, das noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, müssten die Kriterien für den Videoeinsatz festgelegt werden, forderte Garstka weiter. ... Eine verdeckte Überwachung wird im Jahresbericht als 'unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte' bezeichnet. Hinweisschilder müssten daher auf Observationen mittels Kamera hinweisen." taz vom 3.3.00 S. 22

"Der Jahresbericht:
Als Meilenstein hat der Landesbeauftragte für Datenschutz, Hansjürgen Garstka, das neue Gesetz über die Informationsfreiheit bezeichnet. ... Die Datenschützer des Landes würden daher die Informationsfreiheit nun verstärkt propagieren, kündigte Garstka an. Bei der Vorstellung seines Jahresberichts für 1999 bezeichnete Garstka die Lage beim Datenschutz im Internet als fatal. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten. ... Datenschutz müsse auch unbedingt in den Schulunterricht integriert werden, so Garstka weiter. Statt zu überlegen, wie man an die Daten der Schwarzseher rankomme, sei es sinnvoller, die GEZ abzuschaffen und durch eine Kopfsteuer zu ersetzen, so Garstka. Kritisiert wurde auch die Polizei, die persönliche Daten zu lange speichern würde. Berlin hält den bundesweiten Rekord, was die Speicherfrist persönlicher Daten betrifft. Hier sei erst ein Teilerfolg erzielt worden, so Garstka." taz 3.3.00 S. 22

"Videokamera darf nur das Auge ersetzen / Datenschutzbericht für das Jahr 1999 vorgelegt
... Garstka nannte eine ganze Reihe von Entwicklungen, die ihm erhebliche Sorgen bereiten. So etwa könne nicht hingenommen werden, dass die hauptstädtische Version der Schleierfahndung noch über die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Polizeien anderer Bundesländer hinausgeht. ... Handlungsbedarf sieht Berlins oberster Datenschützer zudem bei neuen Medien-Technologien. Es gebe Firmen, die Datenspuren im Internet verfolgen und daraus Datenprofile erstellen, die dann in der Werbung missbraucht werden können. Ebenfalls ungeklärt bleibt bisher, was datenrechtlich passiert, wenn jetzt vermehrt Schulen ans Netz gehen. Durch PC-Mangel komme es nämlich vor, dass Ausbildungs-Computer gleichzeitig zur Schulverwaltung eingesetzt werden. Dadurch ist ein Zugriff auf Schul-Daten möglich." ND 3.3.00 S. 17

"Datenschützer gegen Video-Überwachung / Berlins Datenschutzbeauftragter zeigt sich besorgt über zunehmende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hat sich am Donnerstag gegen eine flächendeckende Video-Überwachung öffentlicher Räume ausgesprochen. ... Erstaunt zeigte sich Garstka über die hohe Akzeptanz der Video-Überwachung in der Bevölkerung. ... Die geplante Änderung des Berliner Ordnungsrechts hält Garstka aber für akzeptabel, so lange es weiter unzulässig bleibe, Aufzeichnungen anzufertigen. Die Große Koalition hatte vereinbart, gefährdete Objekte mit Videokameras zu überwachen. ... Garstka ist auch davon überzeugt, dass die GEZ zu viele Daten erhebt und speichert. Rundfunkgebührenzahler seien dort fast wie in einem Bundesmelderegister versammelt. ... Speichert die Polizei zu lange? Wer einmal im Polizeicomputer gespeichert ist, kommt nur schwer wieder heraus. Das belegt das Beispiel der polizeilichen Speicherfristen. Die Berliner Polizei sieht die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von zehn Jahren Speicherdauer als Regelfrist an. ... Gefahr im Web: Die Nutzerprofile: Wer das Internet nutzt, muss aufpassen: Wohin er auch surft, seine Vorlieben können gespeichert und daraus Nutzerprofile erstellt werden. ... Datenschutz auf den Lehrplan! ... Das Vorhaben des Senats, mehr Computer an die Schulen zu bringen, wirft Datenschutzfragen auf. Das Thema Datenschutz solle Lehrstoff werden, damit Schüler ihre Rechte kennen lernen und zu verantwortlichen Nutzern werden, fordern Datenschützer. ... Auch das gibt's: Ein Lichtblick: Seit dem vergangenen Jahr haben alle Berliner Bürger das Recht, die Akten der Verwaltung zu lesen ... . Für Berlins Datenschutzbeauftragten ist das Gesetz ein 'Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten und Transparenz'." WELT 3.3.00 S. 38

"Frau in Not: Geheimadresse blieb nicht geheim / Datenschützer legt Jahresbericht vor
... Obwohl beim hiesigen Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, erfährt der gewalttätige Mann von der Meldestelle des früheren Wohnorts die geheime Berliner Adresse. ... Dabei melden die meisten Länder, auch Berlin, zwar die neue Anschrift, nicht aber die Auskunftssperren zurück. Hier müsse das Meldegesetz dringend geändert werden, verlangte der Datenschutzbeauftragte. Ausführlich setzt sich der Bericht mit der zunehmenden Videoüberwachung in allen Lebensbereichen auseinander. ... Trotz dieser Entwicklung fehlten insbesondere für Privatunternehmen gesetzliche Regelungen, sagte Garstka, und forderte: 'Eine flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume darf es nicht geben.' ... Für bedenklich hält der Datenschutzbeauftragte die so genannte Schleierfahndung, die der Berliner Polizei seit 1999 Personenkontrollen auch ohne konkreten Tatverdacht erlauben. Dabei gehe die Berliner Regelung sogar noch über die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes und der Polizei in anderen Ländern hinaus. ... Lob fand der oberste Datenschützer für das seit Herbst 1999 in Berlin geltende Informationsfreiheitsgesetz. Dies sei ein 'Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten und Transparenz in der Informationsgesellschaft'. ... Von einer 'sintflutartigen Anfrageflut' könne keine Rede sein. Entgegen anfänglicher Befürchtungen sei die Berliner Verwaltung nicht nennenswert beeinträchtigt worden." MoPo 3.3.00 S. 31

Kommentare:
"Wer schützt wen? Berliner Datenschutz-Bericht
... Schleierfahndung ... Was für die Ordnungsbehörde im Kampf gegen überregional agierende Verbrecherbanden aus dem Bereich der organisierten Kriminalität unumgänglich erscheint, ist für Garstka 'ein weiterer höchst bedenklicher Schritt zur Inanspruchnahme Unverdächtiger durch die Polizei'. Sicherlich kann man es auch so sehen, aber die Mehrheit der Berliner dürfte eher der Meinung sein, dass Kontrollen in erster Linie nur die fürchten müssen, die etwas zu verbergen haben. Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung, die in den verschiedensten Lebensbereichen Einzug gehalten hat. ... Nicht zum ersten Male setzt er sich damit dem Vorwurf aus, vom Datenschützer zum Täterschützer zu werden. ... Doch Garstka kann auch loben. So begrüßt er das neue Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Bürger freien Zugang zu Behörden-Unterlagen erlaubt, als 'Meilenstein'. Der Haken: Die wenigsten Berliner sind an diesen Unterlagen interessiert." MoPo 3.3.00 S. 4

"Größerer Bruder / Datenschutzbeauftragter warnt vor Videoüberwachung
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Hansjürgen Garstka, hat am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 1999 nachdrücklich auf die Gefahren der Videoüberwachung hingewiesen. ... Garstka fordert darum vom Gesetzgeber, er solle genauere Kriterien für den Kameraeinsatz - vor allem von Privatunternehmen - festlegen. ... Nach Ansicht Garstkas muss die flächendeckende Überwachung öffentlicher Räume verhindert werden." FAZ 3.3.00 S. BS 2

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"Mit dem Beil ins Sozialamt / Neuköllner Behörde erwägt Video-Überwachung / Etliche Bezirke haben Wachdienste
... Tätlichkeiten gegen die Beschäftigten des Bezirksamts will die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung nun mit dem Einbau von Überwachungskameras entgegentreten. ... Vorbehalte macht zudem der Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, geltend. So lange noch keine Straftat begangen worden sei, verstoße eine permanente Aufzeichnung auf Videoband gegen Persönlichkeitsrechte, sagt sein Sprecherin. Erlaubt sei lediglich, dass ein Angestellter das Geschehen live an Bildschirmen überwache." Tsp 3.3.00 S. 16

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