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Brandenburg:
"Dix fordert besseres Akteneinsichtsrecht / SPD
und CDU erwägen Einschränkungen
Ein besseres Akteneinsichtsrechts für Bürger hat der
Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix, gefordert.
In den vergangenen zwei Jahren hätten sich 'Mängel' im Gesetz
gezeigt, sagte er bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts
für das Jahr 1999 gestern in Potsdam. ... Er appellierte an die Landesregierung,
eine umfassende Statistik über die Nutzung der Akteneinsicht und eine
Gebührenordnung aufzustellen. ... Auch mit der im vergangenen Jahr
in Brandenburg eingeführten so genannten Schleierfahndung gebe es
'Probleme'. Eine genaue Überprüfung der Polizei bei den Lagebild
abhängigen Kontrollen sei nicht möglich. Die Berichte der
Behörden seien 'grob und unscharf' und ließen keine Aussage
über mögliche Verletzungen der Grundrechte zu. ... Er plädierte
für eine Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen
und privaten Bereich beim Datenschutzbeauftragten." MoPo 9.3.00
S. 38
"Datenschützer droht mit Verfassungsklage
/ Dix: Grundrecht auf Akteneinsicht darf nicht eingeschränkt
werden
... Der Datenschutzbericht kritisiert erneut schwere Datenschutzverstöße,
Lücken und Schlampereien beim Umgang mit sensiblen Daten in Brandenburg.
So rügt der Bericht das Innenministerium, weil es bei der Observation
eines Verdächtigen über unbeteiligte Kontaktpersonen gewonnene Daten
an andere Behörden weiterleitete ... . Es handelt sich ausgerechnet
um den ersten Fall, in dem die Polizei auch den umstrittenen großen
Lauschangriff einsetzte, wobei die bei der verdeckten Wohnungsüberwachung
gewonnenen Daten korrekt verwendet wurden. Dix wandte sich zugleich gegen
Pläne von Innenminister Jörg Schönbohm, das aus seiner
Sicht ohnehin zu rigide Polizeigesetz Brandenburgs weiter zu verschärfen.
Statt eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze zu ermöglichen,
sollte überprüft werden, ob sich die im vergangenen Jahr eingefügte
Befugnis zur Schleierfahndung im ganzen Land - großangelegte Personenkontrollen
- überhaupt als sinnvoll erwiesen habe." Tsp 9.3.00 S. 22
"Dix: Recht auf Akteneinsicht in Akten
verbessern
Ein besseres Akteneinsichtsrecht für Bürger hat
der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix,
gefordert. ... Dix kritisierte, viele Verwaltungen im Land säßen
die Anträge der Bürger auf Akteneinsicht noch aus. Er verlangte
deshalb eine verbindliche Frist von 30 Tagen, in der die Behörden
über Anfragen zu entscheiden hätten." BerlZtg 9.3.00
S. 28
"Datenschutzbeauftragter lehnt Videoüberwachung
ab / Installation von Kameras käme einer Kapitulation vor dem
Verbrechen gleich - Datenschutzbericht Brandenburg vorgestellt
Im Streit um die Verschärfung des brandenburgischen
Polizeiaufgabengesetzes hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix,
klar gegen die geplante Videoüberwachung von öffentlichen
Plätzen ausgesprochen: 'Eine solche Beobachtung führt
nur zur Verunsicherung der Bürger.' ... Er habe inzwischen den Eindruck,
dass die Videoüberwachung innerhalb der CDU als 'Patentrezept' betrachtet
werde, konterte Dix. Es wäre äußerst zweifelhaft, ob damit
die Kriminalität tatsächlich zurückgedrängt werden
könne. Gleichzeitig warnte der Datenschutzbeauftragte vor Abstrichen
beim Akteneinsichtsrecht. ... Dix: 'Bei einem Eingriff in das
Gesetz schließe ich eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht nicht
aus.' Nachdem nun auch die Scientology-Sekte Anspruch auf Akteneinsicht
angemeldet hat, wollen die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zurückrudern."
WELT 9.3.00 S. 47
"Notfalls Verfassungsklage für Recht auf
Akteneinsicht / Dix legt Datenschutzbericht für 1999 vor
Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Alexander Dix
will sich gegen mögliche Einschränkungen des vor zwei Jahren
eingeführten Akteneinsichtsrechts zur Wehr setzen. ... Hintergrund
ist die Ankündigung der Regierungsfraktionen, bei einer Novellierung
des Gesetzes die Akteneinsicht künftig nur noch bei einem 'berechtigten
Interesse' der Antragsteller zuzulassen. Die beiden Landtagsfraktionen
reagierten damit auf Ankündigungen der Scientology-Sekte, ebenfalls
vom Recht auf Akteneinsicht Gebrauch zu machen. ... Laut Dix
wurde auch im letzten Jahr in mehreren Fällen gegen die Bestimmungen
des Datenschutzes verstoßen. So monierte ein Häftling aus
einer Justizvollzugsanstalt , dass die in eine Wäscherei außerhalb
der Gefängnismauern gegebenen Kleidungsstücke Namensschilder
der Einsitzenden trugen. Damit wäre sein Name auch außerhalb
der Haftanstalt bekannt geworden, so der Gefangene. In einer Wohnanlage,
so der Bericht, übertrug eine im Hausflur installierte Videokamera
das Geschehen über einen gesonderten Fernsehkanal direkt in die Haushalte
des Gebäudes." ND 9.3.00 S. 10
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Berlin:
"Böger: Wenn Lehrer streiken, gibt es
einen Eintrag in die Personalakte / Schulsenator hält an zusätzlicher
Unterrichtsstunde fest / 100 Tage im Amt
... Schulsenator Klaus Böger (SPD) ... ... Sollten Lehrer
tatsächlich streiken, was sie nach dem Beamtenrecht gar nicht dürfen,
werden die Schulleiter aufgefordert, die Namen der Schulverwaltung zu melden.
Dann gebe es einen Eintrag in die Personalakte." BerlZtg 9.3.00
S. 23
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"Bahnhof im Belagerungszustand / Groß angelegte
Polizei-Razzia an Kriminalitätsschwerpunkten
... Da der Kiez an der Moabiter Turmstraße zu den gefährlichen
Orten Berlins gezählt wird, hat die Polizei das Recht, Fahrende, Laufende
oder Stehende ohne besonderen Anlass zu kontrollieren. ... 200 geschulte Augen
tasteten vier Stunden lang Passanten und Passagiere ab. Wer so aussah,
war dran. ... Insgesamt, so sagte es die nachmittägliche Statistik,
wurden 58 Personen überprüft, 21 nach Drogen durchsucht und des
Platzes verwiesen. ... Allein an den Kriminalitätsbrennpunkten in
Neukölln und Kreuzberg ... wurden in den letzten zwei Jahren 60 000
Personen überprüft, 31 558 im letzten Jahr." ND 9.3.00
S. 18
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Sachsen-Anhalt:
"Umstrittenes Polizeigesetz belastet Magdeburger Modell
/ Die PDS muss dagegen stimmen - um ihrer Glaubwürdigkeit willen
... Und in ihrer Ablehnung des neuen und verschärften Polizeigesetzes
weiß sich die PDS-Fraktion zumindest mit dem Datenschutzbeauftragten
des Landes, Rainer Kalk, einig, der sich schon kraft Amtes als Schützer
individueller Persönlichkeitsrechte betrachtet." Tsp 9.3.00
S. 4
"Angst vor dem zweiten Sündenfall / PDS steckt
beim Polizeigesetz in der Zwickmühle
... Fehdehandschuh statt Friedenspfeife - so lässt sich
das Ergebnis einer fast vierstündigen Fraktionssitzung der SPD aus
Sicht des Tolerierungspartners PDS beschreiben. In einem Beschluss
wird die Landesregierung gebeten, den Entwurf für ein geändertes
Polizeigesetz 'unverzüglich' in den Landtag einzubringen, der auch
die Punkte Videoüberwachung, Platzverweis und Schleierfahndung enthält." ND 9.3.00
S. 5
"Polizei treibt Rote gegen Rote / SP und PDS in
Sachsen-Anhalt haben sich über ein geplantes Polizeigesetz zerstritten.
Weil die CDU den Sozialdemokraten aushelfen will, sehen die Sozialisten
das Magdeburger Modell in Gefahr
... 'Niemand hat das Magdeburger Modell in Frage gestellt',
erklärte der SPD-Parteilinke Rainer Methke. Es gäbe immer noch
genügend Spielraum für einen akzeptablen Kompromiss. So könnte
etwa die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zunächst
als zweijähriger Versuch getestet werden - 'um dann die Effizienz
zu prüfen.'." taz 9.3.00 S. 8
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