Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 13. April 2000

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"Oberster Datenschützer stärkt Position Kohls / Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages / Bundesbeauftragter Jacob widerspricht Gauck: Stasi-Protokolle dürfen nie zum Nachteil der Opfer eingesetzt werden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat sich gegen die Verwendung der Stasi-Abhörprotokolle im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre ausgesprochen. Bei der Anhörung zum Stasi-Unterlagengesetz im Innenausschuss des Bundestages sagte Jacob, nach diesem Gesetz dürften Akten der Stasi nur zur Aufklärung von persönlichen Schicksalen, zur Rehabilitierung von Opfern oder zur historischen und juristischen Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit verwendet werden. Keinesfalls dürften sie zum Nachteil der abgehörten Opfer eingesetzt werden. Damit unterstützte der Datenschutzbeauftragte die Position von Altbundeskanzler Helmut Kohl, der angekündigt hatte, notfalls gerichtliche Schritte gegen die Herausgabe seiner Abhörprotokolle einzuleiten. ... Mindestens 9000 Seiten Abhörprotokolle lagern nun in der Gauck-Behörde. Dieses Material will das Amt demnächst dem Altbundeskanzler zur Verfügung stellen. Kohl werde sämtliche Unterlagen erhalten, bevor Journalisten die Akten einsehen könnten, sagte Johann Legner, der Sprecher der Gauck-Behörde." SZ 13.4.00 S. 1

"Gauck: Persönlichkeitsrechte sind ausreichend geschützt / 'Argumente gegen Nutzung der Stasi-Protokolle im Untersuchungsausschuss nicht stichhaltig'
... Der Gesetzgeber habe im Stasi-Unterlagengesetz differenzierte Vorgaben zur Verwendung dieser Unterlagen gemacht, sagte Gauck im Gespräch mit dieser Zeitung. Der Umgang mit personenbezogenen Informationen sei detailliert geregelt, insbesondere über Personen der Zeitgeschichte. Das Argument in der gegenwärtigen Debatte über die Verwendung von Abhörprotokollen, sie seien rechtsstaatswidrig gewonnen worden, hält Gauck, wie er sagte, für nicht stichhaltig; der größte Teil aller Materialien der Stasi sei auf diese Weise gewonnen worden, etwa bei der Öffnung von Briefen." FAZ 13.4.00 S. 1 + 2

"Kohl-Anwälte prüfen Verfügung gegen Gauck / Keine Einigung im Streit um Verwendung von Stasi-Akten - Innenausschuss hört Bundesbeauftragten" WELT 13.4.00 S. 2

"Kohl kann seine MfS-Akten einsehen / Gauck-Behörde sucht nach dem Material / Grüne warnen vor Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes" Tsp 13.4.00 S. 5

"Stasi-Unterlagen-Gesetz schützt nicht vor Missbrauch / Akten nur zur Verfolgung von Tätern
... Opferschutz kann seine Wirkung verlieren, sobald sich das Interesse einer 'Person der Zeitgeschichte' nähert." WELT 13.4.00 S. 2

Kommentar:
"Kohl und die Stasi-Akte / Klagen - oder klären
... Und dann ist da noch die Forschung. Die SED war davon überzeugt, das bundesrepublikanische System sei zutiefst korrupt. Honecker ließ sich Erkenntnisse aus den abgehörten Gesprächen Kohls vorlegen. Soll ernsthaft bestritten werden, dass so zumindest aus einem Vorurteil ein Urteil wurde, das die Einschätzung bundesdeutscher Spitzenpolitiker beeinflusste? Vielleicht tut Kohl uns allen den Gefallen, die Gauck-Behörde zu verklagen. Dann muss der Rechtsstaat urteilen, was höher wiegt: die privaten Interessen einer Person der Zeitgeschichte oder die Freiheit von Information und Forschung." Tsp 13.4.00 S. 1

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"Gesetz gegen das Schweigen in CDU-Affäre / Die Koalition will das Zeugnisverweigerungsrecht in Untersuchungsausschüssen einschränken" MoPo 13.4.00 S. 2

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"Online-Anbieter haftet für Raubkopien
Internet-Anbieter müssen Schadensersatz zahlen, wenn sie das Raubkopieren von urheberrechtlich geschützten Musikstücken über ihren Dienst zulassen. Das hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil gegen den Marktführer AOL entschieden. Das Gericht stützte sich auf eine Vorschrift des Teledienstegesetzes von 1997, das Anbieter für fremde Inhalte in die Verantwortung nimmt, falls sie von diesen Kenntnis haben und eine Sperre technisch möglich sowie zumutbar ist (Aktenzeichen: 7 O 3625/98)." FAZ 13.4.00 S. 1

"Provider für Musikangebote haftbar / Landgericht: AOL muss bei Raubkopien Schadenersatz leisten - Berufung angekündigt
... Das Landgericht in München gab mit seiner Entscheidung der Klage der Karlsruher Hit Bit Software GmbH statt, die unter anderem mit Musikdateien handelt. Die Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass AOL die auf seinen Rechner geladenen Musikstücke trotz der Prüfung durch eigene Mitarbeiter zum Download freigegeben hatte. Die Copyright-Vermerke hätten aber 'mit zumutbarem Aufwand' von AOL entdeckt werden können. ... 'Das Urteil könnte als Grundsatzentscheidung für vergleichbare Prozesse herhalten.' ... (Aktenzeichen: 7 O 3625/98)" WELT 13.4.00 S. 5

"Die Musikindustrie kämpft an allen Fronten / Landgericht München verurteilt AOL zu Schadenersatz für illegale Musikkopien" HB 13.4.00 S. 28

"Deutsche Netz-Provider ohne Handlungsbedarf / Eingreifen erst bei Gesetzesverstößen" HB 13.4.00 S. 28

Kommentar:
"Recht und Internet
... Dass es jetzt die wirtschaftlichen Interessen der Musikindustrie sind, die Filter- und Kontrollsysteme für das Netz etablieren helfen, ist logische Folge einer globalisierten Wirtschaft, deren globales Medium noch immer nach nationalem Recht genutzt wird. Im Umgang mit Urheberrechten zeigt sich ebenso wie in Einstellungen zu Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit, wie unterschiedlich ausgebaut die Gassen des angeblich globalen Dorfes doch sind." WELT 13.4.00 S. 10

Kommentar:
"Wer kontrolliert die Inhalte im Internet? / Musik-Raubkopien lösen Debatte über Meinungsfreiheit und Urheberrechte aus" WELT 13.4.00 S. 5

Kommentar:
"Kleine Dateien mit großen Stars: Im WWW sind illegale Musik-Kopien der Hit" WELT 13.4.00 S. 5

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"EZB fordert klare Regeln für die Ausgabe von Cybercash / Massenzahlungsverkehr sollte schneller und für Kunden kostengünstiger werden" HB 13.4.00 S. 46

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"Rechtsschutz für Online-Käufer / Neues Fernabsatzgesetz
Zu mehr Rechtssicherheit beim Online-Shopping verhilft ein neues Gesetz, das der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag verabschieden will." BerlZtg 13.4.00 S. 39

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"Bankdaten für das Finanzamt / OECD-Bericht
... In den 29 OECD-Mitgliedsländern sollten die Finanzinstitute bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Kontoinformationen ihrer Kunden nicht nur an die heimischen Finanzämter, sondern auch an ausländische weiterleiten. Dies ist die Botschaft einer OECD-Absichtserklärung, die gestern in Paris vorgelegt wurde. Anonyme Bankkonten, die in Österreich und Tschechien legal sind, sollen verboten werden. Jede Bank soll verpflichtet werden, den Inhaber eines Kontos zu identifizieren." HB 13.4.00 S. 1

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"Gericht knackt 'Geheimcodes' im Arbeitszeugnis / Lob bedeutet oft Kritik / Urteil verbietet künftig verschlüsselte Formulierungen" FR 13.4.00 S. 4

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