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Tageszeitungen]
*
"Oberster Datenschützer stärkt Position
Kohls / Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages / Bundesbeauftragter
Jacob widerspricht Gauck: Stasi-Protokolle dürfen nie zum Nachteil
der Opfer eingesetzt werden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim
Jacob, hat sich gegen die Verwendung der Stasi-Abhörprotokolle im
parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre ausgesprochen.
Bei der Anhörung zum Stasi-Unterlagengesetz im Innenausschuss
des Bundestages sagte Jacob, nach diesem Gesetz dürften Akten der Stasi
nur zur Aufklärung von persönlichen Schicksalen, zur Rehabilitierung
von Opfern oder zur historischen und juristischen Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit
verwendet werden. Keinesfalls dürften sie zum Nachteil der abgehörten
Opfer eingesetzt werden. Damit unterstützte der Datenschutzbeauftragte
die Position von Altbundeskanzler Helmut Kohl, der angekündigt hatte,
notfalls gerichtliche Schritte gegen die Herausgabe seiner Abhörprotokolle
einzuleiten. ... Mindestens 9000 Seiten Abhörprotokolle lagern nun
in der Gauck-Behörde. Dieses Material will das Amt demnächst
dem Altbundeskanzler zur Verfügung stellen. Kohl werde sämtliche
Unterlagen erhalten, bevor Journalisten die Akten einsehen könnten,
sagte Johann Legner, der Sprecher der Gauck-Behörde." SZ 13.4.00
S. 1
"Gauck: Persönlichkeitsrechte sind ausreichend
geschützt / 'Argumente gegen Nutzung der Stasi-Protokolle im Untersuchungsausschuss
nicht stichhaltig'
... Der Gesetzgeber habe im Stasi-Unterlagengesetz differenzierte
Vorgaben zur Verwendung dieser Unterlagen gemacht, sagte Gauck im Gespräch
mit dieser Zeitung. Der Umgang mit personenbezogenen Informationen sei
detailliert geregelt, insbesondere über Personen der Zeitgeschichte.
Das Argument in der gegenwärtigen Debatte über die Verwendung
von Abhörprotokollen, sie seien rechtsstaatswidrig gewonnen worden,
hält Gauck, wie er sagte, für nicht stichhaltig; der größte
Teil aller Materialien der Stasi sei auf diese Weise gewonnen
worden, etwa bei der Öffnung von Briefen." FAZ 13.4.00 S.
1 + 2
"Kohl-Anwälte prüfen Verfügung gegen Gauck / Keine Einigung im Streit um Verwendung von Stasi-Akten - Innenausschuss hört Bundesbeauftragten" WELT 13.4.00 S. 2
"Kohl kann seine MfS-Akten einsehen / Gauck-Behörde sucht nach dem Material / Grüne warnen vor Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes" Tsp 13.4.00 S. 5
"Stasi-Unterlagen-Gesetz schützt nicht vor
Missbrauch / Akten nur zur Verfolgung von Tätern
... Opferschutz kann seine Wirkung verlieren, sobald sich das
Interesse einer 'Person der Zeitgeschichte' nähert." WELT 13.4.00
S. 2
Kommentar:
"Kohl und die Stasi-Akte / Klagen - oder klären
... Und dann ist da noch die Forschung. Die SED war davon überzeugt,
das bundesrepublikanische System sei zutiefst korrupt. Honecker ließ
sich Erkenntnisse aus den abgehörten Gesprächen Kohls vorlegen.
Soll ernsthaft bestritten werden, dass so zumindest aus einem Vorurteil
ein Urteil wurde, das die Einschätzung bundesdeutscher Spitzenpolitiker
beeinflusste? Vielleicht tut Kohl uns allen den Gefallen, die Gauck-Behörde
zu verklagen. Dann muss der Rechtsstaat urteilen, was höher wiegt:
die privaten Interessen einer Person der Zeitgeschichte oder die Freiheit
von Information und Forschung." Tsp 13.4.00 S. 1
*
"Gesetz gegen das Schweigen in CDU-Affäre / Die Koalition will das Zeugnisverweigerungsrecht in Untersuchungsausschüssen einschränken" MoPo 13.4.00 S. 2
*
"Online-Anbieter haftet für Raubkopien
Internet-Anbieter müssen Schadensersatz zahlen, wenn sie
das Raubkopieren von urheberrechtlich geschützten Musikstücken
über ihren Dienst zulassen. Das hat das Landgericht München I
in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil gegen den Marktführer
AOL entschieden. Das Gericht stützte sich auf eine Vorschrift des
Teledienstegesetzes von 1997, das Anbieter für fremde Inhalte in die
Verantwortung nimmt, falls sie von diesen Kenntnis haben und eine Sperre
technisch möglich sowie zumutbar ist (Aktenzeichen: 7 O 3625/98)." FAZ 13.4.00
S. 1
"Provider für Musikangebote haftbar / Landgericht: AOL
muss bei Raubkopien Schadenersatz leisten - Berufung angekündigt
... Das Landgericht in München gab mit seiner Entscheidung
der Klage der Karlsruher Hit Bit Software GmbH statt, die unter anderem
mit Musikdateien handelt. Die Höhe des Schadenersatzes steht
noch nicht fest. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass AOL die auf seinen
Rechner geladenen Musikstücke trotz der Prüfung durch eigene
Mitarbeiter zum Download freigegeben hatte. Die Copyright-Vermerke
hätten aber 'mit zumutbarem Aufwand' von AOL entdeckt werden können.
... 'Das Urteil könnte als Grundsatzentscheidung für vergleichbare
Prozesse herhalten.' ... (Aktenzeichen: 7 O 3625/98)" WELT 13.4.00
S. 5
"Die Musikindustrie kämpft an allen Fronten / Landgericht München verurteilt AOL zu Schadenersatz für illegale Musikkopien" HB 13.4.00 S. 28
"Deutsche Netz-Provider ohne Handlungsbedarf / Eingreifen erst bei Gesetzesverstößen" HB 13.4.00 S. 28
Kommentar:
"Recht und Internet
... Dass es jetzt die wirtschaftlichen Interessen der Musikindustrie
sind, die Filter- und Kontrollsysteme für das Netz etablieren
helfen, ist logische Folge einer globalisierten Wirtschaft, deren globales
Medium noch immer nach nationalem Recht genutzt wird. Im Umgang mit
Urheberrechten zeigt sich ebenso wie in Einstellungen zu Persönlichkeitsrecht
und Meinungsfreiheit, wie unterschiedlich ausgebaut die Gassen des angeblich
globalen Dorfes doch sind." WELT 13.4.00 S. 10
Kommentar:
"Wer kontrolliert die Inhalte im Internet? / Musik-Raubkopien
lösen Debatte über Meinungsfreiheit und Urheberrechte aus"
WELT 13.4.00 S. 5
Kommentar:
"Kleine Dateien mit großen Stars: Im WWW
sind illegale Musik-Kopien der Hit" WELT 13.4.00 S.
5
*
"EZB fordert klare Regeln für die Ausgabe von Cybercash / Massenzahlungsverkehr sollte schneller und für Kunden kostengünstiger werden" HB 13.4.00 S. 46
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"Rechtsschutz für Online-Käufer / Neues
Fernabsatzgesetz
Zu mehr Rechtssicherheit beim Online-Shopping verhilft ein neues
Gesetz, das der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag verabschieden
will." BerlZtg 13.4.00 S. 39
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"Bankdaten für das Finanzamt / OECD-Bericht
... In den 29 OECD-Mitgliedsländern sollten die Finanzinstitute
bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Kontoinformationen ihrer Kunden nicht
nur an die heimischen Finanzämter, sondern auch an ausländische
weiterleiten. Dies ist die Botschaft einer OECD-Absichtserklärung,
die gestern in Paris vorgelegt wurde. Anonyme Bankkonten, die in Österreich
und Tschechien legal sind, sollen verboten werden. Jede Bank soll verpflichtet
werden, den Inhaber eines Kontos zu identifizieren." HB 13.4.00
S. 1
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"Gericht knackt 'Geheimcodes' im Arbeitszeugnis / Lob bedeutet oft Kritik / Urteil verbietet künftig verschlüsselte Formulierungen" FR 13.4.00 S. 4
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