Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 19. Mai 2000

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"Kritik am 'Medien-Privileg' / Journalistische Recherche soll weiterhin nicht kontrolliert werden - was Datenschützer ärgert
Was haben Journalisten mit Bauern und Beamten gemeinsam? Ihre Berufsverbände 'streiten sich um den Titel des ehrgeizigsten Lobbyisten' - sagt jedenfalls der Berliner Professor Michael Kloepfer. Den Sieg sprach er resignierend den Medien zu, den: 'Mit der Presse legt sich die Politik lieber nicht an.' Ähnlich harsch urteilte sein Frankfurter Kollege Spiro Simitis. Beide zausten den jüngsten Datenschutz-Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und dem Deutschen Presserat. Danach soll es auch bei der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 in Deutschland beim 'Medien-Privileg' bleiben. Statt der geplanten staatlichen Kontrolle setzt man nun auf freiwillige Selbstregulierung und auf wenige Standards zum technischen Datenschutz. ... In der bisher bekannten Form verletze dieser Verzicht auf verbindliche Regulierungen das EG-Recht, sagte Kloepfer in München auf einer Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit. Der Staat dürfe nicht aus seiner Verantwortlichkeit für den Datenschutz entlassen werden." SZ 19.5.00 S. 14

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"GEZ besorgt sich Adressen von Quiz-Teilnehmern / Sprecherin: 'Praxis hat sich bewährt'"
... GEZ-Sprecherin Nicole Blohm bestätigte am Donnerstag, dass die Adresse über einen 'Zwischenhändler' gemietet würden. Einen direkten Kontakt zu den Privatsendern gebe es jedoch nicht." Tsp 19.5.00 S. 39

"Privat-TV hilft der GEZ / Gebührenfahnder kaufen Zuschauer-Adressen
Wer an Gewinnspielen der privaten Fernsehsender teilnimmt, muss damit rechnen, dass seine persönlichen Daten auch bei der Gebühreneinzugszentrale von ARD und ZDF landen. ... Um auch die hartnäckigen Schwarzseher auszumachen, unterhält die GEZ nicht nur ganze Hundertschaften von Fahndern, sondern bekommt seit wenigen Wochen auch bundesweit Umzugsmeldungen aus den Einwohnermelderegistern. ... Diese Praxis sei erlaubt, allerdings wisse kaum ein Zuschauer, dass er der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich widersprechen müsse." MoPo 19.5.00 S. 25

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"Wir sitzen alle in gläsernen Büros / 2. Teil der WELT-Serie: Neue Technologien bedrohen immer mehr die Vertraulichkeit" WELT 19.5.00 S. 39

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Berlin:

Interview:
"Das muss Berlin ertragen / Wolfgang Wieland verteidigt das Demonstrationsrecht
... Wolfgang Wieland, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus. ... 'In der Berliner Koalitionsvereinbarung wurde festgeschrieben, dass es die Videoüberwachung nicht geben wird. Nicht auf öffentlichen Straßen, höchstens bei Objekten, Gebäuden oder Friedhöfen. Ich appelliere an die SPD, hier ausnahmsweise mal standhaft zu bleiben.'" FR 19.5.00 S. 8

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"Böger: Vergabe von Kitaplätzen ist keine Glücksspirale / Senator garantiert einen Platz für alle Kinder bis zu zwölf Jahren
... Er verteidigte das Anmeldeverfahren mit Fragebogen, das keine Hürde und allen Eltern zuzumuten sei." Tsp 19.5.00 S. 14

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Mecklenburg-Vorpommern

"Großer Lauschangriff in Schwerin eingeschränkt
Der per Landesgesetz geregelte große Lauschangriff in Mecklenburg-Vorpommern ist nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Teilen verfassungswidrig. ... Das Ausspähen von Wohnungen oder Büros ist demnach künftig nur noch zulässig, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Gegen das 'Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (SOG) hatten fünf Rechtsanwälte geklagt, die das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten gefährdet sahen. ... Anwälte, Ärzte und Journalisten müssen weiter damit rechnen, dass bei Verdacht auf schwere Straftaten Gespräche mit Mandanten, Patienten oder Informanten belauscht werden. Nur das Beichtgeheimnis genießt laut SOG absoluten Schutz." SZ 19.5.00 S. 9

"Verfassungsgericht schränkt Großen Lauschangriff ein / Richter sehen Eingriff in Unverletzlichkeit der Wohnung
... 'Die organisierte Begehungsform von Straftaten ist kein Umstand, der generell oder auch nur regelmäßig den Eingriff' in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen könne, heißt es in der Urteilsbegründung. ... (AZ: LVerfG 5/98). ... Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte die Bestimmungen zum Großen Lauschangriff 1998 in seine Landesgesetzgebung aufgenommen, nachdem der Bundestag dessen Einführung durch eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichte. Politisch war die Einführung umstritten. Auch beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, die unter anderem die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eingereicht haben." BerlZtg 19.5.00 S. 5

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