Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 10. Mai 2000

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"Spenden-Ausschuss will ohne Stasi-Akten arbeiten / Kohl-Anwalt Pförtner: 'Wir klagen trotzdem'
Die im Bundestag vertretenen Parteien wollen derzeit auf die Nutzung von Stasi-Abhörprotokollen bei der Aufklärung der CDU-Spendenaffäre im Untersuchungsausschuss verzichten. Nach einem Treffen der Fraktionschefs, das auf Initiative von FDP-Chef Wolfgang Gerhardt gestern zu Stande gekommen war, begründete der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck die Entscheidung vorrangig mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Helmut Kohl. ... Dagegen hatte der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, eine Verwendung der Stasi-Protokolle im Untersuchungsausschuss sowie die teilweise Herausgabe an Journalisten und Wissenschaftler mit Nachdruck für zulässig erklärt - wenn entsprechende Anträge gestellt würden. 'Die Entscheidung der Fraktionsvorsitzenden berührt uns nicht, wenn die Parlamentarier im Spendenuntersuchungsausschuss keine Stasi-Akteneinsicht beantragen wollen, so ist das ihre Sache', sagte Gauck-Sprecher Johann Legner gestern zur WELT. Wissenschaftler und Journalisten würden gemäß dem Stasi-Unterlagengesetz Einsicht in das Material erhalten, bekräftigte Legner." WELT 10.5.00 S. 2

"Abhörprotokolle der Stasi werden vorerst nicht genutzt / Fraktionsvorsitzende einig / CDU will SPD-Finanzen im Untersuchungsausschuss zur Sprache bringen
... Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck wies nach der Unterredung darauf hin, dass die Rechtsauffassungen zur Nutzung der Abhörprotokolle nach wie vor auseinander gingen. Solange aber niemand eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführe, sollten die Stasi-Unterlagen nicht verwendet werden." FAZ 10.5.00 S. 2

"Bleiben die Stasi-Akten von Helmut Kohl tabu? / Ströbele stört den 'Burgfrieden' im Bundestag / Fraktionschefs gegen Beweis-Nutzung im Untersuchungsausschuss - Grüner ignoriert Beschluss
... 'Wenn andere Akten mit ergiebigen Inhalten für die Aufklärung bekannt werden, dann schließe ich die Nutzung nicht aus. Das geht rechtlich und muss möglich sein.' (Hans-Christian Ströbele)" MoPo 10.5.00 S. 2

"Bundestag will Kohl und CDU vor Stasiakten schützen / Fraktionschefs lehnen Nutzung von MfS-Material im Spendenausschuss ab" ND 10.5.00 S. 1

Kommentar:
"Der einfachste und peinlichste Weg
... Die Fraktionschefs haben sich mit ihrem Verzicht auf die Verwendung der Akten für den augenblicklich einfachsten doch zugleich politisch peinlichsten Weg entschieden. Den einfachsten, weil er Streit und die öffentliche Auseinandersetzung über das immer wieder umstrittene Stasi-Unterlagengesetz und den Umgang mit den Akten vermeidet. Den peinlichsten aus zwei Gründen: Erstens, weil sich die Abgeordneten ein Recht beschneiden, das sie sich selbst gegeben haben und das beispielsweise Journalisten in nächster Zeit ausgiebig wahrnehmen können. Die Parlamentarier werden also weiterhin in den Zeitungen lesen, was sie selbst nicht wissen wollen. Statt zu handeln, machen sie sich zu Getriebenen. Der zweite Grund liegt in dem schwer zu entkräftenden Vorwurf, hier werde eine Art 'Lex Kohl' gegossen für die Aufklärung von unrechtmäßigen Machenschaften im Westen." BerlZtg 10.5.00 S. 4

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"Selbstkontrolle ist besser / Keine Datenschutzbeauftragten in Redaktionen
... Eine Neuregelung des Schutzes personenbezogener Daten, die zu journalistischen und literarischen Zwecken verarbeitet werden, ist durch eine EU-Richtlinie von 1995 notwendig geworden. Wie Schily und Robert Schweizer, Sprecher des Deutschen Presserats, erläuterten, wolle man diesen Datenschutz nun auf 'zwei Säulen' stellen. Auf gesetzlicher Ebene wird das Bundesdatenschutzgesetz novelliert, dabei werden lediglich Standards sowie eine Verpflichtung zum Schadensersatz bei Verletzung dieser Standards vorgegeben. Gleichzeitig verpflichtet sich der Deutsche Presserat zur Schaffung einer wirksamen Selbstkontrolle, die vor allem durch ein Beschwerdeverfahren gewährleistet wird. ... Schily äußerte sich zuversichtlich, dass dieses Konzept auch die notwenidge Zustimmung der Bundesländer finden wird. Wie Schweizer hält auch der Innenminister Befürchtungen für nicht begründet, dass die neue Regelung auf europäischer Ebene angefochten werden könnte. Der Bundesinnenminister verwies darauf, dass auch andere Länder den Weg der Selbstregulation durch die Presse gegangen seien. Presserats-Sprecher Schweizer sagte: 'Die EU-Richtlinie schreibt weder betriebliche Datenschutzbeauftragte noch eine staatliche Aufsichtsbehörde vor.'" Tsp 10.5.00 S. 31

"Der Staat nimmt sich zurück / Neuregelung des Datenschutzes in Redaktionen" BerlZtg 10.5.00 S. 21

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"Nahes Ende der Ungleichbehandlung von Namens- und Inhaberaktie / Bundesregierung reformiert das Aktienrecht / Stimmrechtsausübung erleichtert / Mehr Datenschutz für Anleger
... Das Gesetz, das möglichst zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll, stärkt ferner den Datenschutz der Anleger. So werden die Daten, die in das Aktienregister (früher 'Aktienbuch') aufgenommen werden, neu festgelegt. Die bisher geltenden Einsichtsrechte werden stark beschränkt; sie bleiben künftig auf die eigenen Daten des Aktionärs begrenzt. Durch das Wertpapierhandelsgesetz sei eine ausreichende Transparenz über die Struktur der Anteilseigner gegeben, heißt es zur Begründung. Überdies wird die Verwendung von Daten eingeengt: Sie dürfen zwar noch für aktienrechtliche Aufgaben und Unternehmenszwecke genutzt werden. Der Nutzung für gewerbliche Zwecke außerhalb der Gesellschaft, etwa Marketing oder Werbung, kann der Aktionär widersprechen." FAZ 10.5.00 S. 19

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"Frankreich regelt die digitale Unterschrift / Rechtlicher Grundstein für den Internet-Handel
... Der französische Gesetzgeber hat sich jedoch für einen grundlegend anderen Ansatz entschieden, als er in Deutschland gewählt wurde. Während das deutsche Signaturgesetz vornehmlich die institutionellen Rahmen- und Sicherheitsbedingungen für den elektronischen Handel regelt, die Verwendung digitaler Signaturen und ihrer Rechtsfolgen hingegen nur am Rande betrifft, wurde in Frankreich das allgemeine Vertrags- und Beweisrecht an die Erfordernisse des Internet-Handels angepasst und damit nahezu revolutioniert. Die Rahmen- und Sicherheitsbedingungen sind demgegenüber noch nicht festgelegt worden und bleiben einer Regelung durch den Staatsrat vorbehalten." FAZ 10.5.00 S. 26

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"Britischer Geheimdienst will im Internet schnüffeln
... Das umgerechnet 82 Millionen Mark teure Projekt soll, so ein Regierungssprecher, den Geheimdiensten einen entscheidenden Vorteil bei der Bekämpfung der Kriminalität im Netz verschaffen. ... Englische Experten vermuten, dass die neue Einrichtung unter dem Kürzel GTAC (Goverment Technical Assistance Centre) auf dem Gelände der britischen Spezialeinheit MI5 in London entstehen wird. Alle britischen Internet-Service-Provider werden mit der neuen Einheit verbunden - dazu werden spezielle Leitungen verwendet, die die Firmen selbst bezahlen sollen. Zu den Hauptaufgaben der neuen Task Force soll das Dechiffrieren von verschlüsselten Nachrichten im Internet gehören. Aber auch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs und der Telefonleitungen soll dort zentral koordiniert werden." WELT 10.5.00 S. WW1

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Berlin:

"BVG will Vandalen in Bus und Tram filmen / Pilotprojekt mit jeweils 50 Kameras geplant - Gerichte müssen Videoaufnahmen als Beweise akzeptieren
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen vermutlich noch in diesem Jahr 50 Busse und Straßenbahnen mit Videokameras ausstatten. ... Die Fahrer von Bussen und Straßenbahnen beobachten das Geschehen in ihren Fahrzeugen und aktivieren die Videoaufzeichnung erst, wenn sie sehen, dass Fahrgäste sich ungewöhnlich verhalten und sich eine Straftat anbahnen könnte. Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka ist es sogar zulässig, immer die letzten fünf Minuten sicherheitshalber zu speichern, falls der BVG-Fahrer die Videoaufzeichnung zu spät aktiviert. ... Ob der BVG-Vorstand der Erweiterung der Videoüberwachung zustimmt, hängt davon ab, ob Berliner Gerichte die Aufnahmen als Beweismittel akzeptieren." WELT 10.5.00 S. 37

"Video-Überwachung in Bussen und Bahnen / Testprojekt für mehr Sicherheit bei der BVG" MoPo 10.5.00 S. 27

Kommentar:
"Big Brother fährt mit" WELT 10.5.00 S. 37

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"Im Fokus der Videoaugen / Streit über Kameras in Schöneberger Mietshaus vor Gericht" Tsp 10.5.00 S. 14

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