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Tageszeitungen]
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"Eichel will Zugriff auf Firmen-EDV /
Weit reichende Rechte für Buchprüfer geplant - Datenschützer
sind skeptisch
... Bereits im vergangenen Jahr machte er mit diesem Vorhaben
Schlagzeilen. Rot-grün wolle den 'gläsernen Steuerzahler', wetterte
die Opposition. Die Wirtschaft machte datenschutzrechtliche Bedenken geltend.
Klein- und mittelständische Betriebe gaben zu bedenken, dass sie ihre
Buchhaltung überwiegend noch im traditionellen Sinne abwickeln würden.
Die Umstellung koste Millionen. ... Bislang wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren
an Eichels Plänen kaum etwas geändert. Lediglich der Zeitpunkt
des Inkrafttretens wurde auf das Jahr 2002 verschoben. Durch die Übergangsregelung
soll den Betrieben ermöglicht werden, ihre Datenverarbeitungssysteme
technisch mit einer Software auszustatten, die den Zugriff der Betriebsprüfer
auf steuerlich relevante Daten beschränkt. Damit erfüllt
die Koalition die Forderung des Bundesbeauftragten für Datenschutz,
Joachim Jacob, allerdings nur zum Teil. In einem Schreiben an den Finanzausschuss
hatte Jacob eine 'angemessene Übergangszeit' bis zum Jahresbeginn
2003 vorgeschlagen. Außerdem forderte Jacob eine Ergänzung der Abgabenordnung,
um die Zugriffe der Finanzbehörden protokollieren und damit ihre Zulässigkeit
kontrollieren zu können." WELT 24.5.00 S. WW2
Kolumne:
"Erst Datenschutz, dann Computer-Prüfung! / Von
Hansjürgen Garstka
... Datenschutzrechtlich geht es im Wesentlichen um die Frage,
welchen Datenumfang der Betriebsprüfer des Finanzamtes bei seiner
Außenprüfung tatsächlich zu sehen bekommt. Welche Daten
können vor den Augen des Betriebsprüfers überhaupt geschützt
werden, wenn ihm ein umfassender Zugriff auf die Datenverarbeitung gewährt
wird? Was ist, wenn die erforderlichen Daten technisch nicht zu trennen
sind von den für die Außenprüfung nicht erforderlichen
Daten? Wessen Interessen überwiegen? ... Die Mehrzahl der Daten
ist für die steuerliche Außenprüfung ohne Belang. Das datenschutzrechtliche
Problem liegt damit in der Frage, wie der Zugang auf die tatsächlich
für die Prüfung erforderlichen Daten beschränkt werden kann.
... Der Gesetzgeber muss angesichts dieser Situation das Inkrafttreten
der geplanten Regelung für eine Übergangszeit hinausschieben,
damit die Unternehmen Gelegenheit haben, ihre Datenverarbeitungssysteme
anzupassen." WELT 24.5.00 S. WW2
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"Zwangsregistrierung von Software untersagt
Das Münchner Landgericht hat eine Programmsperre verboten,
die den Nutzer einer Texterkennungssoftware nach dem 25. Start des Programms
zum Ausfüllen eines persönlichen Fragebogens auffordert.
... Die Registrierungspflicht stelle eine Täuschung des Käufers
und einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar. 'Der Erwerber
hat das Recht, ohne Zwang über die Weitergabe seiner Daten
selbst zu entscheiden', entschied das Gericht. Aktenzeichen: LG München
I, 7 O 115/00." Tsp 24.5.00 S. 30
"Kein Zwang zu Software-Registrierung" BerlZtg 24.5.00 S. 32
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"'Kinder besonders vor Journalisten schützen' /
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde eines Verlags ab
... Die Verfassungsrichter bekräftigten in den am Dienstag
veröffentlichten Entscheidungen, dass Kinder eines 'besonderen Schutzes'
gegenüber dem Interesse der Medien bedürften (Beschlüsse
vom 31. März, Aktenzeichen: 1 BvR 1353/99 und 1 BvR 1454/97). Sie
knüpfen damit an ein grundlegendes Urteil vom Dezember vergangenen
Jahres an, in dem der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erstmals
aufführte, dass Kinder umfassender als Erwachsene vor Zudringlichkeiten
der Journalisten und Bildreporter zu schützen seien." FAZ 24.5.00
S. 14
"Neugier auf den Nachwuchs / Ein Karlsruher Urteil bestätigt den Schutz von Prominentenkindern vor Medienberichterstattung" taz 24.5.00 S. 16
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LOKALES
Brandenburg:
"Big Brother muss noch warten / Gesetzentwurf für Videoüberwachungen liegt vor - aber die Orte stehen noch nicht fest / Platzeck gegen 'ideologische Scheuklappen'" Tsp 24.5.00 S. 16
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