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Tageszeitungen]
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"Staatsanwalt darf E-Mails nicht einsehen
E-Mails an einen Beschuldigten, die auf einem Server abrufbar
bereit liegen, dürfen nicht von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
werden. Nach einem Urteil des Landgerichts Hanau endet der Schutz von E-Mails
erst dann, wenn die Nachricht beim Empfänger angekommen ist (Az.:
3 Qs 149/99). ... Das Landgericht urteilte dagegen, E-Mail-Systeme
mit Zwischenspeicherung seien Nachrichtensysteme und unterfielen deshalb
dem vom Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnis." HB 3.5.00
S. 4
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"Regierung plant neues Gesetz zur Namensaktie
/ Datenschutz soll verbessert werden / Elektronische Signatur
wird Unterschrift gleichgestellt
... Das neue Gesetz sieht vor, dass der jeweilige Aktionär
nur noch seine eigenen Daten im Aktienregister einsehen kann. Auch die
Zweckverwendung der Daten soll beschränkt werden. ... Die mangelnden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen waren in der Vergangenheit häufig
kritisiert worden. ... In einem weiteren Gesetz soll die eigenhändige Unterschrift
auf einem Schriftstück oder Dokument der elektronischen Signatur gleichgestellt
werden. Durch Verschlüsselung könne der Rechtsverkehr per E-Mail
so gesichert werden, dass er Beweiskraft behalte. Beide Gesetze sollen
nach bisherigen Planungen Anfang nächsten Jahres in Kraft treten."
BerlZtg 3.5.00 S. 33
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"Gutachter hält EDV-Zugriff der Finanzämter
für verfassungswidrig / 'Gläserner Steuerbürger' /
Gegenvorschlag will Prüfung von Buchführungsdaten in Firmencomputern
begrenzen
... Zu diesem Ergebnis kommt der Mannheimer Verfassungs- und
Steuerrechtsprofessor Hans-Wolfgang Arndt in einem Gutachten für den
Verband der Chemischen Industrie, ... . ... So führe der Zugriff der
Finanzbeamten angesichts der Vernetzung der Computersysteme dazu, dass
'auch für die Besteuerung irrelevante Daten ohne weiteres vom Betriebsprüfer
eingesehen werden können'. Ein Einblick in Geschäftsgeheimnisse
wäre dann zwangsläufig. Wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
verletze dies das 'Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung'.
... Der Gutachter belässt es indes nicht bei Kritik, sondern
hat auch einen eigenen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Aus verfassungsrechtlicher Sicht
weniger bedenklich wäre es demnach, wenn die Behörden einen reinen
'Lesezugriff' auf die steuerlich relevanten Daten erhielten, ohne diese
weiterverarbeiten zu können." FAZ 3.5.00 S. 17
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Interview:
"Vogel: Stasi-Unterlagen-Gesetz soll nicht verändert
werden / Ex-SPD-Chef für Einsichtnahme in Akten Kohls"
WELT 3.5.00 S. 4
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LOKALES
Berlin:
"Das Kabel wird aufgerüstet / Netzbetreiber
und Wohnungsgesellschaften wollen 1,4 Millionen Haushalte an Multimedianetz
anschließen. Datenschützer warnt vor Überwachung, Mieterverein
vor Umlage der Kosten
... In Berlin wollte die gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft
(GSW) schon vor drei Jahren einen Modellversuch 'Multimedia-Wohnen' starten.
Das Unternehmen war vor allem daran interessiert, den Strom-, Wasser- und Heizenergieverbrauch
über das Kabel automatisch ablesen zu können. Das Projekt scheiterte
damals an technischen Problemen. Geblieben sind dagegen die Bedenken der
Datenschützer. Schon damals hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte
Hansjürgen Garstka moniert, 'ferngesteuerte Messungen oder Beobachtungen
in Wohnungen' dürften nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen
erfolgen. Diese Einwilligung könne jederzeit widerrufen werden. Außerdem
müsse - etwa durch eine rote Lampe - erkennbar sein, wann die Messung
durchgeführt wird. Außerdem verlangte Garstka, dass der Mieter
den Dienst jederzeit abschalten kann." taz 3.5.00 S. 21
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Bayern:
"Kungelei mit der Stasi? Bayerns Regierung ist amüsiert / Innenminister Beckstein: Schon vor zehn Jahren alles im Parlament geklärt - 'Reißerische Presse'" WELT 3.5.00 S. 4
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