Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 3. Mai 2000

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"Staatsanwalt darf E-Mails nicht einsehen
E-Mails an einen Beschuldigten, die auf einem Server abrufbar bereit liegen, dürfen nicht von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. Nach einem Urteil des Landgerichts Hanau endet der Schutz von E-Mails erst dann, wenn die Nachricht beim Empfänger angekommen ist (Az.: 3 Qs 149/99). ... Das Landgericht urteilte dagegen, E-Mail-Systeme mit Zwischenspeicherung seien Nachrichtensysteme und unterfielen deshalb dem vom Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnis." HB 3.5.00 S. 4

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"Regierung plant neues Gesetz zur Namensaktie / Datenschutz soll verbessert werden / Elektronische Signatur wird Unterschrift gleichgestellt
... Das neue Gesetz sieht vor, dass der jeweilige Aktionär nur noch seine eigenen Daten im Aktienregister einsehen kann. Auch die Zweckverwendung der Daten soll beschränkt werden. ... Die mangelnden datenschutzrechtlichen Bestimmungen waren in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. ... In einem weiteren Gesetz soll die eigenhändige Unterschrift auf einem Schriftstück oder Dokument der elektronischen Signatur gleichgestellt werden. Durch Verschlüsselung könne der Rechtsverkehr per E-Mail so gesichert werden, dass er Beweiskraft behalte. Beide Gesetze sollen nach bisherigen Planungen Anfang nächsten Jahres in Kraft treten." BerlZtg 3.5.00 S. 33

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"Gutachter hält EDV-Zugriff der Finanzämter für verfassungswidrig / 'Gläserner Steuerbürger' / Gegenvorschlag will Prüfung von Buchführungsdaten in Firmencomputern begrenzen
... Zu diesem Ergebnis kommt der Mannheimer Verfassungs- und Steuerrechtsprofessor Hans-Wolfgang Arndt in einem Gutachten für den Verband der Chemischen Industrie, ... . ... So führe der Zugriff der Finanzbeamten angesichts der Vernetzung der Computersysteme dazu, dass 'auch für die Besteuerung irrelevante Daten ohne weiteres vom Betriebsprüfer eingesehen werden können'. Ein Einblick in Geschäftsgeheimnisse wäre dann zwangsläufig. Wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletze dies das 'Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung'. ... Der Gutachter belässt es indes nicht bei Kritik, sondern hat auch einen eigenen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Aus verfassungsrechtlicher Sicht weniger bedenklich wäre es demnach, wenn die Behörden einen reinen 'Lesezugriff' auf die steuerlich relevanten Daten erhielten, ohne diese weiterverarbeiten zu können." FAZ 3.5.00 S. 17

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Interview:
"Vogel: Stasi-Unterlagen-Gesetz soll nicht verändert werden / Ex-SPD-Chef für Einsichtnahme in Akten Kohls" WELT 3.5.00 S. 4

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Berlin:

"Das Kabel wird aufgerüstet / Netzbetreiber und Wohnungsgesellschaften wollen 1,4 Millionen Haushalte an Multimedianetz anschließen. Datenschützer warnt vor Überwachung, Mieterverein vor Umlage der Kosten
... In Berlin wollte die gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) schon vor drei Jahren einen Modellversuch 'Multimedia-Wohnen' starten. Das Unternehmen war vor allem daran interessiert, den Strom-, Wasser- und Heizenergieverbrauch über das Kabel automatisch ablesen zu können. Das Projekt scheiterte damals an technischen Problemen. Geblieben sind dagegen die Bedenken der Datenschützer. Schon damals hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka moniert, 'ferngesteuerte Messungen oder Beobachtungen in Wohnungen' dürften nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Diese Einwilligung könne jederzeit widerrufen werden. Außerdem müsse - etwa durch eine rote Lampe - erkennbar sein, wann die Messung durchgeführt wird. Außerdem verlangte Garstka, dass der Mieter den Dienst jederzeit abschalten kann." taz 3.5.00 S. 21

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Bayern:

"Kungelei mit der Stasi? Bayerns Regierung ist amüsiert / Innenminister Beckstein: Schon vor zehn Jahren alles im Parlament geklärt - 'Reißerische Presse'" WELT 3.5.00 S. 4

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