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zum Datenschutz] [Abkürzungen der ausgewerteten
Tageszeitungen]
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"Der Wert des Wertekataloges / Autoren der EU-Grundrechte-Charta
fordern Verbindlichkeit
... In den jetzigen, ersten Entwurf sind die in den EU-Ländern
gültigen Grundrechte, die Rechte der europäischen Sozialcharta
und die europäische Menschenrechtskonvention eingeflossen. ... Angesichts
der Entwicklung der Informationstechnologie müsse man sich auch Gedanken
über eine Neuformulierung des Post- und Fernmeldegeheimnisses machen,
sagte Herzog." FR 7.6.00 S. 7
"EU-Charta nimmt Gestalt an / Erste Lesung des Entwurfs abgeschlossen / Keine Verfassung" FAZ 7.6.00 S. 8
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"EU und USA einig über Datenschutz / Mitgliedsstaaten
billigen neue Regelung - Beschluss Anfang Juli
Die 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ein
Abkommen zum Datenschutz zwischen der EU und den USA gebilligt. Anfang
Juli soll der Entwurf der Übereinkunft dem Europäischen Parlament
und der EU-Kommission zum Beschluss vorgelegt werden. ... Der nun von den
Mitgliedsstaaten gebilligte Entwurf für das Abkommen legt fest, dass
künftig ausschließlich solche US-Unternehmen Daten von EU-Bürgern
erheben dürfen, deren Datenschutzrichtlinien denen der EU entsprechen."
WELT 7.6.00 S. WW1
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"Die größten Gefahrenquellen für
Datensicherheit
Das US-Justizministerium und die US-Bundespolizei FBI haben
in Zusammenarbeit mit dem Institut für Systemadministration, Netzwerke
und Sicherheit (SANS) Listen mit den größten Gefahrenquellen
für die Datensicherheit im Internet erstellt. ... Der Bericht über
Internet-Gefahrenquellen: www.sans.org/mistakes/" WELT 7.6.00
S. WW2
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"Die Identitätsfrage / Der anonyme Surfer:
Für manche Grundprinzip, für andere Sicherheitsrisiko
... Das BKA plädiert ... für die Verwendung von 'digitalen
Signaturen', durch die der Kommunikationspartner oder der Urheber bestimmter
Inhalte identifizierbar wird. ... ... Italien und Großbritannien
drängten beim Treffen der G8-Staaten Mitte Mai darauf, die Provider
stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Anbieter sollten die Verbindungsdaten
ihrer Kunden über längere Zeit speichern müssen und
der Polizei bei Bedarf zur Verfügung stellen. ... Im Deutschen Bundestag
wird derzeit die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes diskutiert.
Darin soll das Anonymitätsprinzip verankert werden. ... Der Datenschützer
Helmut Bäumler ist der Ansicht, dass die Diskussion um den Love-Virus
'missbraucht wird, die Anonymität zu diskriminieren'. Schon heute
ist eine vollkommene Anonymität im Netz eine Illusion. Wer durch das Internet
surft, hinterlässt durch seine IP-Adresse eine Spur." BerlZtg
7.6.00 S. 18
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"Der Lauscher im All / Satellitentelefonie:
Motorola will sich technischen Trick patentieren lassen
... Bei Telefonaten, die über Handys geführt werden,
waren die technischen Voraussetzungen für einen Lauschangriff schnell
geschaffen: Die Ermittler schalten sich in die Gespräche dort ein,
wo die Gespräche vom Mobilfunk- ins Festnetz geleitet werden. Ein
ähnliches Vorgehen sei bei der Satellitentelefonie oft nicht möglich,
erklärt Motorola in seinen kürzlich veröffentlichten Patentanmeldungen."
HB 7.6.00 S. B 3
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"Krumme Geschäfte mit dem Prepaid-Handy /
Kundendaten bringen Polizei nicht immer auf heiße Spur
... Beim Handy mit Vertrag sind die Daten der Kunden gespeichert,
bei den Prepaid-Mobiltelefonen ist das nicht in jedem europäischen
Land der Fall. Während in Deutschland jeder Käufer eines Prepaid-Handys
registriert wird, kann man im Land der Pizza und Pasta die 'Telefoninos',
wie die Italiener ihre Mobiltelefone liebevoll nennen, an jeder Ecke
ohne größere Formalitäten kaufen. ... Ob die in Deutschland
vorgeschriebene Kundenregistrierung sinnvoll ist, erscheint fraglich. Es
muss schließlich nicht der Besitzer des Prepaid-Handys selbst sein,
der das Mobiltelefon für kriminelle Aktivitäten nutzt. Sei es,
dass er sein Handy an andere weitergibt, dass er es verliert oder es ihm
gestohlen wird. ... 'Man kann jedoch den Ort feststellen, von dem aus jemand
telefoniert', erklärt ein Sprecher des britischen Innenministeriums.
... Die Nummer des Anrufers, die seines Gesprächspartners und die
Dauer des Telefonats - auf diese Daten haben die Ermittler immer Zugirff.
'Diese Informationen werden für bestimmte Zeit bei der Telefongesellschaft
gespeichert', erläutert BKA-Mann Büchner." HB 7.6.00
S. B 1
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"Die Dornen der 'Aktion Rosenholz' / Neue Daten
über die Westspione der Stasi werfen eine Frage auf: Wer darf die
Akten verwenden?
... Bislang ist noch ungeklärt, ob die Materialien überhaupt
als Stasi-Akten deklariert werden. Dann müssten sie nach Stasi-Unterlagengesetz
der Wissenschaft und den Medien zugänglich gemacht werden." Tsp
7.6.00 S. 6
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"'Jungdemokraten' werden beobachtet
... Die Gruppierung wird im Verfassungsschutzbericht für
1999, der in dieser Woche als Broschüre erscheint, erstmals aufgeführt."
FAZ 7.6.00 S. 6
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LOKALES
Brandenburg:
"SPD lenkt bei Videoüberwachung ein / Fraktion
verlangt Probephase von zwei Jahren und Mitspracherecht der Kommunen bei
Installation
... Platzeck: 'Nach der Billigung des 'großen Lauschangriffs'
müssen wir jetzt vor allem aufpassen, dass wir nicht die Schwelle
zum vollständig überwachten Menschen überschreiten.' Platzeck
forderte eine 'exakte Nutzenabschätzung' der Maßnahme."
WELT 7.6.00 S. 46
"SPD-Fraktion will Videoüberwachung zwei Jahre lang testen / Innenminister Jörg Schönbohm: Probephase viel zu kurz" Tsp 7.6.00 S. 20
"SPD: Videoüberwachung denkbar / Fraktion will von Schönbohm Nachweis der Notwendigkeit" BerlZtg 7.6.00 S. 30
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"Scientology erhält freie Einsicht in Behörden-Akten
/ Datenschutz: Für jedermann zugänglich
... Noch in diesem Monat kann Scientology Einsicht in alle sie
betreffenden Akten in den brandenburgischen Ministerien nehmen. ... Landtagsabgeordnete
von SPD und CDU sahen darin einen Missbrauch des brandenburgischen Akteneinsichtsgesetzes
von 1998 und wollten die Einsicht parlamentarisch verhindern. Dem widersprach
vehement Brandenburgs oberster Datenschützer Alexander Dix, der in
einem Einsichtsverbot für die Scientologen das Akteneinsichtsgesetz
insgesamt gefährdet sieht. Dix Pressesprecherin Lena Schraut: 'Die
Sonne scheint über Gerechte und Ungerechte. Jeder erhält die
Einsicht, insofern Rechte Dritter nicht verletzt werden, das ist doch klar.'
Was ein Antragsteller dann mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Akteneinsicht
anfange, sei nicht mehr Sache des Datenschützers." MoPo 7.6.00
S. 39
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Thüringen:
"Verfassungsschutz soll Neonazi bezahlt haben
Der Neonazi Thomas D.(...) hat laut einem Bericht des ZDF-Magazins
'Kennzeichen D' als Informant für den Thüringer Verfassungsschutz
gearbeitet und von seinem Honorar rechtsextremes Werbeamterial bezahlt."
FR 7.6.00 S. 1
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