Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 17. Juli 2000

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"Bund will sich in die Akten gucken lassen / Rot-grüne Koalition bereitet neues Gesetz über Einsichtsrecht vor - Mehr Transparenz angestrebt
Die Regierungsparteien planen, zukünftig Bürgern und Unternehmen Einsicht in die Akten von Bundesbehörden zu gewähren. ... Schon bis zum Jahresende soll das Akteneinsichtsrecht per Gesetz festgeschrieben sein. ... Als problematisch gilt der Datenschutz. Wiefelspütz gestand zu, dass er auf jeden Fall ausreichend berücksichtigt werden müsse. Das könne zum Beispiel zu Schwärzungen von Namen in den Akten oder auch zur Sperrung bestimmter Akten führen. Ob für die Einsicht Gebühren erhoben werden sollen, steht noch nicht fest. ... Ursprünglich hatten SPD und Grüne das Akteneinsichtsrecht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ausdehnen wollen. Allerdings hatten Vertreter der unionsgeführten Länder ihre Ablehnung signalisiert." WELT 17.7.00 S. 4

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"Eichel nimmt Abstand von Internet-Steuer
... Spitzenverbände der Wirtschaft hatten die ab 2001 geplante Besteuerung kritisiert, weil die mit dem Kontrollaufwand verbundenen Kosten weit über den Einnahmen lägen." Tsp 17.7.00 S. 19

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"Kontroverse um Gesetz zu Geldwäsche / Regierung und Anwälte äußern Bedenken
Die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche sorgen für Streit in der Europäischen Union. Mehrere Länder, darunter auch Deutschland, wollen auf keinen Fall akzeptieren, dass auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare unter die Meldepflicht für verdächtige Zahlungen fallen sollen. ... Mit dem neuen Entwurf wird das ausgeweitet: Alle Gelder, die aus Aktivitäten des organisierten Verbrechens oder auch Betrügereien zu Lasten des EU-Haushalts stammen, würden meldepflichtig. Außerdem würden die Kreditinstitute verpflichtet, auch bei Geschäften über das Telefon oder den Computer die Identität ihrer Geschäftskunden zweifelsfrei festzustellen." BerlZtg 17.7.00 S. 37

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"Bundesrat für mehr Auskunft im Aktienrecht
... Im Entwurf des geplanten Namensaktiengesetzes, welches das Aktienrecht modernisieren soll und zu diesem Zweck die Namens- und die Inhaberaktie im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung weitgehend gleichstellt, werden Auskunftsrechte stark beschränkt. So ist vorgesehen, dass der Aktionär von der Gesellschaft lediglich Informationen über seine eigenen, im Aktienregister (früher 'Aktienbuch') eingetragenen Daten verlangen kann. Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich eine Begrenzung des Auskunftsrechts wegen des Datenschutzes, vertritt jedoch die Auffassung, dass dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Informationsrecht gegenüberstehen müsse, das erhebliche Beteiligungen offen lege." FAZ 17.7.00 S. 19

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"Die schärfste Waffe der Polizei / DNA-Analyse kommt Tätern nach Jahren noch auf die Spur
... 50 000 Datensätze sind jetzt etwa in der zentralen DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes archiviert. ... Bewährt hat sich vor allem die 'retrograde Erfassung' ... . Dabei unterzieht man verurteilte Straftäter einem Speicheltest. Daneben wird Spurenmaterial von nie geklärten Verbrechen neu untersucht und für eine Verwendung in der Datenbank aufbereitet. Alle neuen Daten werden mit dem Bestand verglichen und jede Übereinstimmung gemeldet. Zurzeit stammen vier von fünf Datensätzen aus dieser retrograden Erfassung." SZ 17.7.00 S. 39

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"Bericht: Gauck-Behörde fand keine Stasi-Akten über Kohl" WELT 17.7.00 S. 4

"Such nach Stasi-Protokollen über Kohl geht weiter
In der Gauck-Behörde wird weiterhin nach Stasidokumenten über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) gesucht. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Sonntag der dpa. Sie wies zugleich darauf hin, dass die Unterlagen nicht für den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre gesucht würden, sondern für Kohl, der selbst einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat." HB 17.7.00 S. 4

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