Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 22./23. Juli 2000

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"'Versicherer dürfen Gene nicht testen' / Rot-grün kündigt Gesetz an
Die Bundesregierung will genetische Zwangstests vor Abschluss von Kranken- und Lebensversicherungen per Gesetz verbieten. Das kündigte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, in der 'Bild am Sonntag' an. ... 'Falls bestehende Gesetze nicht ausreichen, muss auch den Arbeitgebern gesetzlich untersagt werden, Gentests zu verlangen', sagte der Grünen-Politiker." Tsp 23.7.00 S. 5

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"Mit dem schnellen Draht auf Kundenfang / Aggressives Telefonmarketing treibt Umsätze an und viele Verbraucher in den Wahnsinn
... Verschiedenste Firmen frönen der Kontaktaufnahme am Telefon, und denen ist auf dem gewerblichen Sektor kaum ein Limit gesetzt. Die Agenturen dürfen schon anrufen, wenn ein schlüssiges Einverständnis vorausgesetzt werden kann. ... Anders sieht die rechtliche Lage bei Privatpersonen aus. Hier muss schon vorher ein Kontakt stattgefunden haben, beispielsweise durch eine ausgefüllte Antwortkarte, eine vorangehende Bestellung oder ein Probe-Abo. Ein unaufgeforderter Anruf bei Privathaushalten zu gewerblichen Zwecken ist schlichtweg verboten." FR 22.7.00 S. 12

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"Rechtsextremisten im Internet immer aggressiver / Aufrufe zu Gewalt und Anleitungen zum Bombenbau - Verfassungsschutz verstärkt Bemühungen um Aufklärung
... Den Experten des Verfassungsschutzes gelingt es bei einem Fünftel der bekannt gewordenen Fälle, die Urheber strafrechtlich relevanter Seiten zu ermitteln - auch solche, die ihre Homepages anonym über den Provider eines Landes eingestellt haben, in dem Volksverhetzung als Ausübung der Meinungsfreiheit gilt und straflos bleibt. Fromm: 'Es liegt auf der Hand, dass in diesen Fällen die Strafverfolgung sehr erschwert ist. Maßnahmen gegen Rechtsextremismus im Internet erfordern somit eine Lösung im internationalen Konsens.'" WELT 22.7.00 S. 4

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Hessen:

"Spendenaffäre: Staatskanzlei gibt Akten frei / Untersuchungsausschuss in Hessen benötigt Unterlagen
... Generalstaatsanwalt Schaefer betonte allerdings, dass eine öffentliche Erörterung des Inhalts der Ermittlungsakten im Untersuchungsausschuss bis zum Abschluss des Strafverfahrens unterbleiben müsse. Die persönlichen Schutzrechte der Betroffenen erforderten, dass die Akten nur insofern verwertet würden, wie es für den Untersuchungsauftrag unumgänglich sei." BerlZtg 22./23.7.00 S. 6

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