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Tageszeitungen]
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"'Versicherer dürfen Gene nicht testen' /
Rot-grün kündigt Gesetz an
Die Bundesregierung will genetische Zwangstests vor Abschluss
von Kranken- und Lebensversicherungen per Gesetz verbieten. Das kündigte
der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker
Beck, in der 'Bild am Sonntag' an. ... 'Falls bestehende Gesetze nicht
ausreichen, muss auch den Arbeitgebern gesetzlich untersagt werden, Gentests
zu verlangen', sagte der Grünen-Politiker." Tsp 23.7.00 S. 5
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"Mit dem schnellen Draht auf Kundenfang / Aggressives
Telefonmarketing treibt Umsätze an und viele Verbraucher in den Wahnsinn
... Verschiedenste Firmen frönen der Kontaktaufnahme
am Telefon, und denen ist auf dem gewerblichen Sektor kaum ein Limit gesetzt.
Die Agenturen dürfen schon anrufen, wenn ein schlüssiges
Einverständnis vorausgesetzt werden kann. ... Anders sieht die rechtliche
Lage bei Privatpersonen aus. Hier muss schon vorher ein Kontakt stattgefunden
haben, beispielsweise durch eine ausgefüllte Antwortkarte, eine
vorangehende Bestellung oder ein Probe-Abo. Ein unaufgeforderter Anruf
bei Privathaushalten zu gewerblichen Zwecken ist schlichtweg verboten."
FR 22.7.00 S. 12
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"Rechtsextremisten im Internet immer aggressiver
/ Aufrufe zu Gewalt und Anleitungen zum Bombenbau - Verfassungsschutz verstärkt
Bemühungen um Aufklärung
... Den Experten des Verfassungsschutzes gelingt es bei einem
Fünftel der bekannt gewordenen Fälle, die Urheber strafrechtlich
relevanter Seiten zu ermitteln - auch solche, die ihre Homepages anonym
über den Provider eines Landes eingestellt haben, in dem Volksverhetzung
als Ausübung der Meinungsfreiheit gilt und straflos bleibt. Fromm: 'Es
liegt auf der Hand, dass in diesen Fällen die Strafverfolgung sehr
erschwert ist. Maßnahmen gegen Rechtsextremismus im Internet erfordern
somit eine Lösung im internationalen Konsens.'" WELT 22.7.00
S. 4
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LOKALES
Hessen:
"Spendenaffäre: Staatskanzlei gibt Akten
frei / Untersuchungsausschuss in Hessen benötigt Unterlagen
... Generalstaatsanwalt Schaefer betonte allerdings, dass eine
öffentliche Erörterung des Inhalts der Ermittlungsakten
im Untersuchungsausschuss bis zum Abschluss des Strafverfahrens unterbleiben
müsse. Die persönlichen Schutzrechte der Betroffenen erforderten,
dass die Akten nur insofern verwertet würden, wie es für den
Untersuchungsauftrag unumgänglich sei." BerlZtg 22./23.7.00
S. 6
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