Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

[Weitere Ausgaben] [Zur Suche über alle bisherigen Ausgaben]
[Überblick über sonstige Veröffentlichungen zum Datenschutz] [Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen]

Ausgabe vom 25. Juli 2000

*

"Datenschutz 'neutral' regeln / EU-Kommission will Direktwerbung über das Internet verbieten
Verbraucher und Unternehmen sollen - unabhängig von der Technologie der elektronischen Datenübermittlung - einen gleichwertigen Datenschutz besitzen. Mit dem Ziel, technologieneutrale Vorschriften zu erlassen, hat die Europäische Kommission jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die 'Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation' (Dok. Nr. KOM/2000/385) unterbreitet. Damit sollen keine wesentlichen Änderungen an der Ende 1997 verabschiedeten Datenschutzrichtlinie (Nr. 97/66EG) vorgenommen werden, heißt es. Sie soll lediglich die bisherigen Bestimmungen an neue und vorhersehbare Entwicklungen auf dem Gebiet elektronischer Kommunikationsdienste und -techniken anpassen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll sich auf das 'erforderliche Mindestmaß' beschränken, wo möglich, sollten anonyme oder verschleierte Daten verwendet werden. ... Die Weiterverarbeitung dieser Daten darf nur erfolgen, wenn der Teilnehmer oder Nutzer darin eingewilligt hat, heißt es in dem von der Kommission vorgeschlagenen neuen Artikel 6 der Richtlinie. Die Teilnehmer müssen vollständig darüber informiert werden, welche Arten von Daten und zu welchen Zwecken sie gesammelt und verarbeitet werden. ... Die Fähigkeit zur Verarbeitung sehr genauer Standortdaten in mobilen Kommunikationsnetzen sollte nicht dazu führen, dass sich die Nutzer unter ständiger Überwachung befinden. ... Deshalb schlägt die Kommission eine Regelung vor: Standortdaten dürfen nur mit Einwilligung des Teilnehmers verwendet werden. ... Nur Notdienste sowie Stellen der öffentlichen Sicherheit, des Staatsschutzes sowie bei strafrechtlichen Ermittlungen dürften Standortdaten - auch ohne Einwilligung - nutzen. ... Deshalb soll der Teilnehmer das Recht erhalten, festzulegen, ob er in einem öffentlichen Verzeichnis aufgeführt werden möchte; und falls ja, mit welchen personenbezogenen Daten. ... Künftig dürfe Direktwerbung über das Internet - das so genannte Spamming - oder über Fax nur noch gegenüber Teilnehmern betrieben werden, die dazu ihre Bereitschaft erklärt haben." FAZ 25.7.00 S. 29

*

"Haben, haben, alles haben / Benutzer werden im Internet ausgespäht - die Neugierde kennt dabei fast keine Grenzen
... So hat in den Vereinigten Staaten die Bundespolizei FBI gerade ihr neues Überwachungssystem für E-Mails, Carnivore, eingeweiht. Amerikanische Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen laufen Sturm gegen den 'Fleischfresser': Ein superschneller Carnivore-Computer, verbunden mit den Servern eines Internetanbieters, genügt, um blitzschnell Millionen von E-Mails auf Inhalte zu überprüfen, die dem FBI verdächtig erscheinen. ... Auch elektronische Briefe aus Deutschland können über den Umweg eines amerikanischen Servers an ihren Bestimmungsort gelangen. ... Kostenlose E-Mail-Dienste wie Hotmail von Microsoft finanzieren sich dadurch, dass sie Werbung in die eingehende elektronische Post einblenden. Was aber den meisten Kunden dieser E-Mail-Anbieter nicht bewusst ist: Der Bequemlichkeit halber fügt nicht der E-Mail-Anbieter die Reklamebildchen ein, sondern eine Werbefirma. Und die kommt auf diese Weise an die E-Mail-Adressen von Zigtausend Computer-Besitzern. Erst der Aufschrei von Datenschützern hat Microsoft veranlasst, nach einem datenschutzgerechten Verfahren für die Werbeeinblendung zu suchen." SZ 25.7.00 S. V2/10

*

"Defizite des Bundes bei der Regelung von Videoüberwachung festgestellt
Defizite bei der Regelung von Videoüberwachung gebe es beim Bund sowohl für den öffentlichen Bereich von Bundeseinrichtungen als auch vor allem bei der Überwachung privaten Raums mit öffentlichem Zugang nach dem 'Hausrecht': Dies haben Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 5. Juli im Innenausschuss erklärt. Dagegen sei die Polizeigesetzgebung für Videoüberwachung seit langem festgelegt, auch wenn sie wegen unterschiedlicher Länderregelungen einer Angleichung bedürfe. ... Zunehmend kritisch sah Roland Bachmaier vom Bundesbeauftragten für Datenschutz die Videoüberwachung. Zwangsläufig würden Bürger - ob gewünscht oder nicht - von Videogeräten aufgenommen. Die Art der Erfassung, Aufzeichnung oder Zweck sei ihnen dabei nicht ersichtlich. ... Eine Situation, 'bei der Bürger nicht wissen können, wer was wann über wen weiß', erfordere hinsichtlich der Sicherheit eine angemessene Abstimmung der Interessen. Die unbefugte Weitergabe von Aufzeichnungen müsse unter Strafe gestellt werden. Besonders problematisch sei es, 'wenn Private den öffentlichen Raum beobachten'." blickpunkt bundestag 7/2000 S. 33

*

"Bundesregierung: Beweise für 'Echelon' existieren nicht
Nach den Worten der Bundesregierung existieren keine gerichtsfesten Beweise dafür, dass die USA und vier weitere Staaten, darunter Großbritannien, ein weltumspannendes, satellitengestütztes Abhörsystem unter dem Namen 'Echelon' betreiben. Dies erklärte ein Vertreter der Regierung am 5. Juli im Europaausschuss. ... Für Alexander Dix, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Brandenburg, wirft das satellitengestützte Abhörsystem, dessen Teil auch eine von den USA betriebene Station im bayerischen Bad Aibling sei, Fragen des Grundrechtsschutzes und der Telekommunikationsfreiheit auf. Dix erklärte vor dem Ausschuss, amerikanische Erklärungen ließen darauf schließen, dass durch 'Echelon' 'in erheblichem Umfang' Telekommunikations- und Sprachdatenverkehr abgehört werde. Offenbar habe sich nach dem Ende des Kalten Krieges der Zweck dieser Station weg von der Gewinnung sicherheitspolitischer Informationen hin zur Sicherung wirtschaftspolitischer Erkenntnisse verlagert. Damit werde aber die von der Bundesregierung angeführte Legitimationsgrundlage, das NATO-Truppenstatut, verlassen. Ein souveränes Deutschland müsse so etwas nicht hinnehmen, so Dix. Auch die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste, selbst wenn diese im Heimatstaat wirksam kontrolliert würden, unterläge deutschen Rechtsbestimmungen. Demgegenüber erklärte die Bundesregierung, sie habe keinen Grund, an offiziellen Aussagen von Vertretern der USA und Großbritanniens zu zweifeln, dass sich deren nachrichtendienstliche Tätigkeit im rechtlich zulässigen Rahmen bewege. ... Washington und London hätten vielmehr deutlich gemacht, die Aktivitäten von 'Echelon' hätten die Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropas im Visier." blickpunkt bundestag 7/2000 S. 77

*

"Datenhöhle im Schweizer Berg / Mount10, das Rechenzentrum im Bunker, schützt Firmengeheimnisse vor Bomben und Hackern" SZ 25.7.00 S. V2/10

*

"Architekt stellte CIA-Dokumente ins Netz
... Y(...). ist ein erklärter Gegner von Geheimdiensten und hat nach eigenen Angaben bereits eine Aufforderung des FBI abgelehnt, die Namensliste der japanischen Agenten von der Website zu nehmen." BerlZtg 25.7.00 S. 16

*

Hessen:

"Elektronische Fußfessel für Drogendealer
Zum dritten Mal hat das Amtsgericht Frankfurt am Montag die elektronische Fußfessel angeordnet. ... Die elektronische Fußfessel wird in Hessen bei einem wissenschaftlich betreuten Modellprojekt in Frankfurt erprobt. ... Die Verurteilten können die Auflage auch ablehnen, müssen dann aber damit rechnen, dass ihre Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird." FR 25.7.00 S. 23

*