Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 26. Juli 2000

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"USA verteidigen Pläne für E-Mail-Überwachung
... Das Programm Carnivore werde zu keiner breit angelegten Überwachung der Internet-Kommunikation führen, sondern nur vorher genau bestimmte Daten festgelegter Personen ausspähen. ... Abgeordnete und Bürgerrechtsorganisationen haben das Programm als zu weit gehende Überwachung kritisiert." SZ 26.7.00 S. 6

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"Kein Vertrauen in die digitale Unterschrift
Eine Mehrheit von 52 Prozent der Internet-Surfer hält die elektronische Unterschrift für sinnvoll, aber nur eine Minderheit (40 Prozent) würde sie selbst auch benutzen. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage für Online Today." MoPo 26.7.00 S. 25

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"Internet-Gesetz ist kein Thema / Bundesregierung hält Kontrollmöglichkeiten für gering
Trotz der Zunahme rechtsextremer Inhalte im Internet will die Bundesregierung das Web nicht stärker kontrollieren. Auch eine internationale Cyber-Polizei lehnt sie ab, um keiner Hysterie Vorschub zu leisten." FR 26.7.00 S. 5

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"Gemeinsamer Senat lässt Computerfax zu / Gerichte akzeptieren moderne Kommunikationswege
... Die deutschen Gerichte öffnen sich immer mehr den Möglichkeiten der modernen Telekommunikation. ... Jetzt ist auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 5. April 2000 (Az:: GmS-OGB 1/98, Handelsblatt vom 20.7.00) einen großen Schritt in Richtung der Anerkennung elektronischer Übertragungswege zu den Gerichten gegangen. Damit steht der Weg offen, dass auch ohne Gesetzesänderungen in den verschiedenen Prozessordnungen und sonstigen Vorschriften das Computerfax - mit und ohne eingescannter Unterschrift - und unter bestimmten Voraussetzungen auch der e-Mail-Versand von Schriftsätzen von Anwälten und Privatpersonen als zulässiger Weg anerkannt wird, um mit der Justiz zu korrespondieren." HB 26.7.00 S. 55

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