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Tageszeitungen]
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"Gentests müssen für Kranken- und Lebensversicherungen
tabu bleiben / Ein Wettbewerb um naturgegeben 'gute Risiken' ist volkswirtschaftlich
völlig sinnlos / Von Gert G. Wagner
... Deswegen müsste ihnen auch verboten werden, Gentests
auszuwerten, die ihnen von Versicherungsnehmern freiwillig gezeigt werden.
Sollte es sich erweisen, dass 'adverse Selektion' und halb legales Rosinenpicken
nach 'guten Genen' tatsächlich eine große Rolle spielen werden,
dann müsste statt eines Verbotes der Auswertung von Gentests ein etwas
komplizierterer Weg gewählt werden. Die Versicherungen dürften
Gentests bei der Kalkulation zwar berücksichtigen, aber jene, die
auf Grund eines Gentests höhere Prämien zu zahlen hätten,
müssten die Extraprämie von einem Ausgleichsfonds ersetzt bekommen.
... Die radikale Alternative, Gentests ganz - also auch zur privaten Nutzung
- zu verbieten, ist weltweit kaum durchsetzbar. Sie ist zudem auch ethisch
zweifelhaft, da man mündigen Menschen nicht verbieten sollte, Informationen
über ihre Krankheitsdispositionen zu bekommen. Ebenso muss es aber
auch ein 'Recht auf Nichtwissen' geben. ... Gert G. Wagner ist Forschungsdirektor
am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin und
gegenwärtig Gastprofessor am Urban Institute in Washington, DC."
HB 27.7.00 S. 2
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"Verschlüsselung von Daten im Internet soll
erforscht werden
An der Technischen Universität Hamburg ist eine Stiftungsprofessur
für Kryptologie ausgeschrieben worden, um die Verschlüsselung
und Übertragung sensibler Daten im Internet zu erforschen. ... Der
Umgang mit sensiblen Daten im Internet bereite nicht nur Kunden Sorgen,
vielmehr entpuppe sich die mangelhafte Datensicherheit als Wachstumshindernis
- besonders bei Banken, die Zuwächse beim elektronischen Zahlungsverkehr
erlebten." FAZ 27.7.00 S. 4
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"Mitarbeit Walesas bei Geheimdienst?
... Die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete am Mittwoch,
es sei ein Schriftstück aufgetaucht, das eine solche Verpflichtung
und den Namen Walesas enthalte. ... Der Durchleuchtung (lustracja) müssen
sich die Kandidaten für das höchste Amt in Polen, aber auch Abgeordnete
und hohe Beamte sowie Richter, Anwälte und Führungspersönlichkeiten
in den öffentlichen Medien auf Grund eines Gesetzes von 1997 unterziehen."
FAZ 27.7.00 S. 6
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