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Tageszeitungen]
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"‘Gesetze gegen Gentests‘ / Genomforscher: Privatsphäre sichern, aber nicht alles verbietenDer Sprecher des Deutschen Genom-Projekts, Hans Lehrach, hat sich dafür ausgesprochen, die ‚genetische Privatsphäre‘ des Menschen gesetzlich zu garantieren. Es müsse sichergestellt werden, ‚dass Leute nicht durch Versicherungen oder Arbeitgeber zu Gentests gezwungen werden‘, sagte der Direktor am Berliner Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik dem Tagesspiegel." Tsp 3.7.00 S. 1
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"‘Wir müssen die genetische Privatsphäre des Menschen sicherstellen‘ / Der Berliner Forscher Hans Lehrach hofft, dass die Erbgut-Entzifferung der Medizin hilft, aber er fordert Gesetze gegen Missbrauch etwa durch Versicherungen und Arbeitgeber... (Tsp: ) Brauchen wir neue Gesetze, um den Zugang zum Genom zu regeln?‘ (Lehrach: ) ‚Wir müssen ganz sicher Gentests regulieren. ‚Seit wir das Huntington-Gen gefunden haben, bin ich dafür eingetreten, dass niemand gezwungen werden kann, auf Chorea Huntington getestet zu werden. Im Prinzip haben wir das Problem bald für dementsprechend mehr Krankheiten. Wir müssen die ‚genetische Privatsphäre‘ des Menschen gesetzlich sicherstellen.‘" Tsp 3.7.00 S. 28
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"Clinton unterzeichnet Signatur-Gesetz"
HB 3.7.00 S. 28*
"Geldwäsche gefährdet auch die Banken selbst / Fachleute: Finanzinstitute müssen ihre Kunden besser kennen lernen
... Wegen der Schwierigkeiten, das Geld im Banksystem zu verfolgen, setzen die amerikanischen Behörden darauf, flächendeckend Transaktionsdaten zu sammeln und rigorose Meldepflichten für verdächtige Geschäfte einzuführen. ... Dieser Weg ist den deutschen Behörden jedoch weitgehend versperrt. Peter Keller vom Kölner Zollkriminalamt sagte, Steuergeheimnis und Datenschutz machten es schwierig, die organisierte Kriminalität im Bankensystem wirksam zu verfolgen. Die Einrichtung einer Geldwäsche-Datenbank habe deswegen fünf Jahre gedauert." FAZ 3.7.00 S. 19
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"Unsichtbare Ketten / Erstmals hat ein deutscher Richter einen Angeklagten zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt. In der Schweiz haben Straftäter damit schon Erfahrungen gesammelt – so wie der Einbrecher Bernd R.. Er darf zwar arbeiten gehen, hat danach aber Hausarrest. Und findet das sogar ganz gut
... Die in Hessen eingesetzte elektronische Fußfessel funktioniert im Prinzip wie das Schweizer Modell: Sie überwacht den Aufenthaltsort ihres Trägers nicht lückenlos. Kontrolliert wird nur, ob sich der verurteilte Straftäter zu den festgelegten Zeiten in seiner Wohnung befindet. Seine Fessel enthält einen Miniatursender, der chiffrierte Signale an eine in der Wohnung instrallierte Databox schickt. Die Reichweite des Senders beträgt etwa 80 Meter. Die eigentliche Überwachung erfolgt im Rechner der zentralen hessischen Datenverarbeitung." WELT 3.7.00 S. 10
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