Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 14. August 2000

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"Web-Gesetz zur digitalen Signatur
Kabinett entscheidet am Mittwoch über neue Regeln für E-Commerce .
.. Bereits am kommenden Mittwoch soll das rot-grüne Kabinett einen Ordnungsrahmen verabschieden, der die elektronische Unterschrift im Internet juristisch einer handschriftlichen Signatur gleichsetzt. Im Herbst könnte das neue Gesetz, das den EU-Richtlinien angepasst ist, vom Bundestag beschlossen werden und schon Anfang 2001 in Kraft treten. ... Weitere zehn bis 15 große Gesetzesänderungen zu Gunsten der virtuellen Wirtschaft stehen demnächst an. Neben dem Signaturgesetz sollen unter anderem das Rabattgesetz der Daten- und Verbraucherschutz sowie die Aktien- und Urheberrechte auf Internettauglichkeit geprüft werden." WELT 14.8.00 S. 13

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"Datensammler im Visier
Immer häufiger klagen in den USA erboste Verbraucher gegen Firmen, die im Internet die Daten von Surfern erfassen und weitergeben. ... Die US-Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission) hat angesichts der sich häufenden Fälle von heimlicher Datenweitergabe eine Verschärfung der Datenschutzbestimmungen gefordert. Demnach sollten Online-Händler in Zukunft dazu verpflichtet sein, ihre Kunden über den Umgang mit vertrauchlichen Daten zu informieren. ... Unterdessen haben führende Unternehmen der amerikanischen IT-Branche eine Kampagne für Datenschutz im Internet gegründet." c´t 2000, Heft 17 S. 50

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"Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, befürwortet den Einsatz von Videokameras an kriminellen Schwerpunkten. Videoüberwachung allein bringe jedoch nichts, wenn nicht auch die Polizei schnell zur Stelle sein könne, sagte Jacob im Südwestrundfunk. Allerdings sei unter anderem noch zu klären, wie lange die Bilder gespeichert werden dürften." BerlZtg 14.8.00 S. 6