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Tageszeitungen]
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"Streit um Meldepflicht für Dividenden
Finanzministerium will Banken entlasten / Spekulationsgeschäfte
im Visier? ... Der FDP-Steuerexperte Hermann Otto Solms kritisierte
in diesem Zusammenhang am Dienstag in der 'Bild'-Zeitung: 'Es kann nicht
sein, daß Finanzminister Eichel alle Aktionäre pauschal unter
den Verdacht der Steuerhinterziehung stellt und das Finanzamt deshalb sogar
bei den Banken schnüffeln lassen will'." FAZ 24.8.00 S. 17
"Eichel hält an Bankgeheimnis fest
... Doch die Änderung hat 'nichts mit eienr Aufhebung des
Bankgeheimnisses zu tun', teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Die Dividenden
müssten gesondert ausgewiesen werden, weil ihre Empfänger sie
nur noch zur Hälfte versteuern müssen. Das Bundesamt arbeitet
die Meldungen auf und prüft, ob Steuerpflichtige die zulässige
Höchstgrenzen für den steuerfreien Bezug von Kapitalseinkünften
überschreiten. Nur wenn dies der Fall ist, werden die Daten an die
Finanzämter weitergeleitet." FR 24.8.00 S. 11
"Banken streiten mit Eichel über Dividenden-Meldung
Der Bundesfinanzminister will Forderungen der Banken nicht nachgeben,
die mit der Steuerreform eingeführte gesonderte Meldepflicht für
Dividenden zurückzunehmen. Experten vermuten hinter der Neuregelung
auch die Absicht, Hinterziehern von Spekulationsgewinnen auf die Schliche
zu kommen." HB 24.8.00 S. 5
Kommentar
"Geheim ist nicht geheim
Das Volk der Aktionäre und sein Bankgeheimnis ... Das Bankgeheimnis
in einer geheimnislosen Welt, in der die Daten sich vervielfältigen
und frei verfügbar scheinen - ist das nicht ein Widerspruch? Ist es
nicht längst überholt in unserer gläsernen neuen Zeit? ...
Aber wenn das Bankgeheimnis heute Steuersünder schützt und Kriminelle?
Dazu schweigen die Umfragen. Nicht aber die deutsche Steuer-Gewerkschaft:
Sie plädiert für eine Abschaffung. ... Wo das Finanzamt über
die Lohnsteuerkarte alles erfährt - soll es da in der Hand des Aktionärs
liegen, ob er wirklich alles angibt? Hier soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht
enden, das im Datenschutz eine so große Rolle spielt." Tsp 24.8.00
S. 8
*
"Hacker lauern auf der mobilen Datenautobahn
Sicherheitsexperten in Unternehmen stehen vor einer neuen Herausforderung.
Sie müssen die Telearbeiter, die ihre Daten über mobile Netze
schicken, in ihre Sicherheitsstrategie einbinden. HB 24.8.00 S. 26
*
"'Carnivore' wird überprüft
Streit um Mail-Kontrolle ... Das neue E-Mail-Überwachungssystem
'Carnivore' der amerikanischen Bundespolizei FBI sorgt in den USA weiter
für Aufregung. Bürgerrechtsgruppen und Netzaktivisten befürchten,
dass 'Carnivore' auch die Mails unbescholtener Netzbürger durchsucht.
... Nun hat sich unter dem Namen 'Open Carnivore Group' eine unabhängige
Gruppe von Netzexperten zusammengetan, die dem US-Justizministerium anbietet,
das Überwachungs-System zu testen." BerlZtg 24.8.00 S. 18
"'Sprechen Sie lauter, der Geheimdienst hört
mit!'
Wer in Russland abgehört wird, soll dafür bezahlen
... Von nun an sind alle Internetprovider, Telefon-, Mobilfunk-
und Pagerfirmen verpflichtet, mit den staatlichen Schnüfflern Hand
in Hand zu arbeiten. Sie müssen zusammen mit den Geheimdienstlern
einen 'Maßnahmenplan' erstellen, wie am besten die Kunden angezapft
werden können. ... 'Diese Anordnung verletzt die Verfassung', meint
Swetlana Semskowa vom 'Fonds zum Schutz der Glasnost'. Nach Meinung der
Juristin widerspricht das Dienstpapier dem Artikel 23 der Verfassung, in
dem die Unantastbarkeit des Privatslebens sowie das Postgeheimnis garantiert
sind." WELT 24.8.00 S. 5
*
"Auch Zeitung in Italien stellt Kinderschänder
bloß
Veröffentlichung der Namen sorgt für heftige Diskussion
- In England jetzt Freier am Pranger" WELT
24.8.00 S. 33
LOKALES
SACHSEN
"Datenschützer Giesen wittert ein sächsisches
Watergate
Minister Heitmann hat Parteifreund über ein Verfahren informiert
... Sachsen Justizminister Steffen Heitmann (CDU) hat gegen das Ministergesetz
verstoßen und Privatgeheimnisse verraten. Davon ist zumindest der
sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen überzeugt, der
dem Minister am Mittwoch eine förmliche Beanstandung übersandt
hat. Danach soll der Minister sein Amt benutzt haben, um Parteifreunde
der CDU über laufende Ermittlungsverfahren zu unterrichten. ... Staatsanwälte
hätten die Mittel, um die Privatsphäre von Personen durchleuchten
zu können, argumentiert Giesen. Wenn man sich da nicht mehr sicher
sein könne, dass die Informationen auch dort unter Verschluss blieben,
sei man ausgeliefert." Tsp 24.8.00 S. 5
"Das verräterische siebte Blatt
Der Landes-Datenschutzbeauftragte kommt zu dem Schluss, dass der
CDU-Politiker sein Amt nutzt, um Informationen über Ermittlungen weiterzugeben
... Für Giesen ist belegt, dass Justizminister Heitmann
auf Bitten seines Parteifreundes Informationen über ein laufendes
Verfahren eingeholt, dann eine Beschleunigung in diesem Verfahren erwirkt
und den Parteifreund darüber informiert hat. ... Laut Giesen kommt
auch ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch in Betracht. Nach Paragraf
203 Absatz 2 StGB werde derjenige bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis
weitergibt, das ihm als Amtsträger bekannt geworden ist. Mit Bezug
auf den Datenschutz stellt Giesen fest, dass Heitmanns Umgang mit diesen
Akten 'ausdrücklich verboten' sei. Die Sache sei zudem kein Einzelfall.
'Das Verhalten des Ministers war habituell', berichtet Giesen. Leitende
Beamte des Ministeriums hätten ihm mitgeteilt, dass der Minister lange
schon die Gewohnheit habe, sich über 'interessante Fälle' berichten
zu lassen. ... Seine Beanstandungen hat der Chef der Staatskanzlei Thomas
de Maiziére zum Anlass genommen, nach denen der Justizminister über
Verfahren informiert werden darf. Die Staatskanzlei entspricht damit den
Wünschen Giesens und distanziert sich deutlich von Heitmann."
SZ 24.8.00 S. 3
Kommentar
"Grenzverletzung in Sachsen
... Heitmann ist ein Justizminister, der es ganz normal fand,
dass in seinem Haus persönliche Daten von Richtern aufbewahrt werden;
dass er sich gezielt über Verfahren an Verwaltungsgerichten informieren
lässt, um damit dem Oberbürgermeister der Stadt Dresden gefällig
zu sein, jener Stadt, die zufälligerweise Partei in just diesen Verfahren
ist; und wenn die Vorwürfe des sächsischen Datenschutzbeauftragten
im Kern stimmen, dann hat es Heitmann offenbar auch ganz normal gefunden,
dass Informationen aus einem Ermittlungsverfahren mit seiner Hilfe den
Weg zu einem Parteifreund gefunden haben. Heitmann erweist sich als notorischer
Wiederholungstäter. Sein Delikt ist die Verletzung der Grenzen zwischen
staatlichen Gewalten." SZ 24.8.00 S. 4
"Justizminister Heitmann gerät zunehmend
unter Druck
Datenschutzbeauftragter rügt Weitergabe von Informationen
... Der sächsische Datenschutzbeauftragte Giesen (CDU)
sagte, leitende Beamte des Justizministeriums hätten mitgeteilt, 'der
Staatsminister der Justiz habe die Angewohnheit, sich 'interessante Fälle'
aus seinem Wahlkreis, aus der Stadt Dresden oder aus einem ihn besonders
interessierenden politischen Umfeld berichten zu lassen'. ... Die Görlitzer
Staatsanwaltschaft wurde über den wahren Hintergrund (Anfrage eines
Parteifreundes) des Berichtersuchens des Ministers nicht in Kenntnis gesetzt.
Giesen sagte, die Weitergabe von Ermittlungsdaten sei strafbar; den 'rein
persönlich motivierten Wünschen des Ministers hätten die
Beamten entgegentreten können und müssen. Das Vorgehen des Ministers
sei ein 'schwerwiegender, nachhaltiger und umfangreicher Verstoß'
gegen den Datenschutz. ... Nachdem die widerrechtliche Auskunft Heitmanns
an den Görlitzer Parteifreund zutage getreten ist, wird in Dresden
die Frage gestellt, ob sich der Justizminister auch in ähnlichen Verfahren,
beispielsweise bei der laufenden Vorermittlung gegen Oberbürgermeister
Wagner wegen Vorteilsnahme berichten ließ und Informationen an politisch
interessierte Freunde weitergegeben hat." FAZ 24.8.00 S. 2
"Datenschutzbeauftragter greift Minister Heitmann an" BerlZtg 24.8.00 S. 6