Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 25. August 2000

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"Länder begrüßen Eichels Dividenden-Meldepflicht
... Als Folge erhält das Bonner Bundesamt erstmals Informationen darüber, wer Dividenden bezieht und folglich über ein Wertpapierdepot verfügt. Während das Bundesfinanzministerium die Änderung mit der durch die Steuerreform bedingten Umstellung des Besteuerungssystems begründet, vermuten Steuerexperten, dass das Bundesamt künftig die Finanzämter der Depotinhaber veranlassen könnte, der Frage nachzugehen, ob Spekulationsgewinne nicht erklärt wurden" HB 25.8.00 S. 6

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"Einsicht in die Akten wird nicht gewährt
... USA der 1966 erlassene 'Freedom of Information Act' (FOIA) ... Das Gesetz verpflichtet alle Exekutivorgane des Bundes bis auf den Mitarbeiterstab des Präsidenten, Dokumente auf schriftlichen Antrag jedem Bürger zugänglich zu machen. Und zwar innerhalb von zehn Tagen. ... Wenn der Antragsteller jedoch im öffentlichen Interesse handelt, werden die Kopierkosten erlassen. Einzige Einschränkung: spezielle Informationsbüros entscheiden über eventuelle Schwärzungen und Auslassungen. ... Auch in der Europäischen Union gibt es laut Amsterdamer Vertrag ein ausdrückliches Recht der Bürger auf den Zugang zu Informationen ... der ... britische Journalist Tony Bunyan ... der für die britische Bürgerrechtsgruppe Statewatch ... tätig ist, sieht die journalistische Arbeit vor allem durch einen von der EU-Kommission im Januar unterbreiteten 'Parlaments- und Ratsvorschlag' behindert. ... vor wenigen Tagen wurde bereits eine verschärfende Ergänzung zu diesem 'Vorschlag' verabschiedet. ... Nach Auffassung von Tony Bunyan werden damit alle Zugangsrechte der Bürger 'in die Mülltonne geworfen'. In Deutschland haben bislang nur die Bewohner der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin ein gesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Doch wie Erfahrungen Berliner Bürger zeigen, sind die Behörden bislang wenig begeistert von dem - kostenpflichtigen - Recht auf Akteneinsicht. Da werden dann mal die Kopierkosten für 17 Seiten auf 150 Mark veranschlagt. Oder Anträge mit der Begründung 'Amtsverschwiegenheit' abgelehnt." MoPo 25.8.00 S. 25

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"Deutsche Telekom muss mit FBI rechnen
Telekom-Übernahmen sind in Amerika eine Frage nationaler Sicherheit
... Bisher hat ds FBI noch kein Geschäft in der Telekommunikation verhindert, wohl aber verzögert. Die Polizisten haben die Sorge, künftig nicht mehr in der Lage zu sein, sämtliche Telefongespräche, die in den Vereinigten Staaten geführt werden, abhören zu können." FAZ 25.8.00 S. 19

Kommentar
"Telekom-Voicestream
Lauschangriff
... Plötzlich erscheint die Konzentrationswelle auf dem Telekommunikationsmarkt in völlig neuen Licht. Schließlich ist Deutschland nicht das einzige Land, das sich an fremden Telefonleitungen zu schaffen macht. Auch hierzulande sind die Spionage Tür und Tor geöffnet. So könnte die niederländische KPN über ihre Tochter E-Plus den großen Lauschangriff wagen und British Telecom die Gespräche ihres Ablegers Viag Interkom ins Fadenkreuz nehmen. Agenten, hört ihr die Signale? BKA bitte übernehmen Sie ..." HB 25.8.00 S. 32

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"Auch Italien jagt Pädophile
Namensveröffentlichungen führen zu zahlreichen Verwechslungen"
Tsp 25.8.00 S. 36

SACHSEN

"Justizminister Heitmann angezeigt
Görlitzer Ex-Oberbürgermeister belastet seinen Parteifreund
... Giesen sprach vom bisher schwersten Datenschutzverstoß in Sachsen seit der Wiedervereinigung." SZ 25.8.00 S. 1

"Justizminister Heitmann gibt Fehler zu
'Es war falsch, Informationen über Ermittlungsverfahren weiterzugeben' / Christdemokrat schließt aber Rücktritt aus
... Am Mittwoch war durch Informationen des sächsischen Datenschutzbeauftragten Thomas Giesen bekannt geworden, dass Heitmann im Jahr 1997 auf Anfrage eines christdemokratischen Parteifreundes und Landtagsabgeordneten bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Informationen über ein Ermittlungsverfahren eingeholt hat. ... Minister Heitmann bestätigte diesen Vorgang im Grunde. ... Er habe auch in dem konkreten Fall keinen Einfluss genommen. Vielmehr habe er dem Abgeordneten Bandmann nur bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen Parteifreund anhängig war. Das Verfahren richtete sich gegen den Stellvertreter Bandmanns im Kreisvorstand der CDU Görlitz, der zugleich Finanzdezernent der Stadt war. Bandmann habe als Kreisvorsitzender ein berechtigtes Interesse gehabt, informiert zu werden, meint Heitmann. ... Giesen zweifelt Heitmanns Darstellung weiterhin an. Für ihn sei es zwingend schlüssig, dass Heitmann auch Informationen aus dem Ermittlungsverfahren weitergegeben habe. ... Ohnehin sei bereits die Bestätigung Heitmanns bedenklich, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet war ... Der Minister gab zu, dass er schon mehrmals Auskünfte über Verfahren eingeholt und an Politiker weitergeleitet habe. Stets habe er sich aber darauf beschränkt, die Einleitung eines Verfahrens zu bestätigen, und keine Inhalte weitergegeben. ... Die Diskussion über seine Amtsführung bezeichnete er als 'Veranstaltung des Datenschutzbeauftragten'. Dessen Rechtsverständnis sei 'möglicherweise etwas Besonderes'." SZ 25.8.00 S. 5

"Minister Heitmann sieht Datenweitergabe als Fehler an" Tsp 25.8.00 S. 5

"Strafanzeige gegen Justizminister Heitmann gestellt
Sächsischer CDU-Politiker gerät beim Thema Datenschutz immer mehr unter Druck, schließt aber Rücktritt aus"
FR 25.8.00 S. 4

"Datenschutz-Affäre: Anzeige gegen Heitmann" MoPo 25.8.00 S. 5

"Heitmann wiegelt ab" ND 25.8.00 S. 4

"Schwere Vorwürfe gegen Steffen Heitmann
Datenschutzbeauftragter Giesen belastet sächsischen Justizminister - Parteifreund stellt Strafanzeige
... Richter und Staatsanwälte werden in Sachsen Giesen zufolge durch Geheimakten, in denen Charakter und Gesundheitszustand festgehalten werden, 'eingeschüchtert'. Giesen berichtet, dort heiße es beispielsweise 'Problemfall', 'spreche sehr schnell' oder sei 'in Stresssituationen nicht in der Lage zur Schwerpunktsetzung'." WELT 25.8.00 S. 4

"Justizminister als Plaudertasche - Delikt 'schreit nach Aufklärung'" ND 25.8.00 S. 4

"Sächsischer Justizminister lehnt Rücktritt ab
Heitmann räumt Fehler in der Datenschutz-Affäre ein / Strafanzeige wegen Geheimnisverrats"
BerlZtg 25.8.00 S. 6

Kommentar
"Biedenkopfs merkwürdiger Minister
Der sächsische Regierungschef deckt den Mantel des Schweigens über Heitmanns Eskapaden
... Seit Monaten hat es Biederkopf versäumt, Heitmann angesichts der Diskussion um dessen Amtsführung auf die Spielregeln des Rechtsstaats hinzuweisen. Schon in seinem Tätigkeitsbericht im Frühjahr hatte der Datenschützer umfangreiche Beanstandungen aufgelistet. Zugleich beklagten sich Richter über Eingriffe in ihre Unabhängigkeit. Der Datenschützer wurde abgekanzelt. Die Richter wurden ignoriert. Biedenkopf zieht es im Regelfall vor, sich um Kritik nicht zu scheren. ... Nun hat Heitmann zwar einen Fehler eingestanden, dies aber in einer Form, die nicht von Einsicht zeugt. Das Ganze sei eine Veranstaltung des Datenschutzbeauftragten, erklärte er lächelnd und fügte hinzu, dessen Rechtsverständnis sei 'möglicherweise etwas Besonderes'. Leider ist es aber das Rechtsverständnis Heitmanns, das die größeren Besonderheiten aufweist. Dass er so gänzlich ohne Unrechtsbewusstsein ist, lässt nichts Gutes ahnen." SZ 25.8.00 S. 4

"Der Aktenentstauber
Thomas Giesen, Datenschutzbeauftragter Sachsens, brachte Justizminister Heitmann in Bedrängnis
... Sachsen oberster Datenschützer ist bei den Politikern im Freistaat nicht sehr beliebt. Denn er ist bekannt dafür, keinem Konflikt aus dem Weg zu gehen. ... In Dresden zog er vor Gericht, weil er bei der Neubesetzung eines Lehrstuhls an der Universität Leipzig den Datenschutz missachtet sah. ... Im Juli äußerte Giesen rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Burkhard Hirsch (FDP) als Sonderermittler zu den verschwundenen Akten im Kanzleramt. Hirsch sei eine Privatperson und hätte keinen Zugang zu Unterlagen des Kanlzeramts bekommen dürfen, argumentierte Giesen." taz 25.8.00 S. 12

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