[Weitere Ausgaben]
[Zur Suche über alle bisherigen Ausgaben]
[Überblick über sonstige Veröffentlichungen
zum Datenschutz] [Abkürzungen der ausgewerteten
Tageszeitungen]
*
"Länder begrüßen Eichels Dividenden-Meldepflicht
... Als Folge erhält das Bonner Bundesamt erstmals Informationen
darüber, wer Dividenden bezieht und folglich über ein Wertpapierdepot
verfügt. Während das Bundesfinanzministerium die Änderung
mit der durch die Steuerreform bedingten Umstellung des Besteuerungssystems
begründet, vermuten Steuerexperten, dass das Bundesamt künftig
die Finanzämter der Depotinhaber veranlassen könnte, der Frage
nachzugehen, ob Spekulationsgewinne nicht erklärt wurden" HB
25.8.00 S. 6
*
"Einsicht in die Akten wird nicht gewährt
... USA der 1966 erlassene 'Freedom of Information Act' (FOIA)
... Das Gesetz verpflichtet alle Exekutivorgane des Bundes bis auf den
Mitarbeiterstab des Präsidenten, Dokumente auf schriftlichen Antrag
jedem Bürger zugänglich zu machen. Und zwar innerhalb von zehn
Tagen. ... Wenn der Antragsteller jedoch im öffentlichen Interesse
handelt, werden die Kopierkosten erlassen. Einzige Einschränkung:
spezielle Informationsbüros entscheiden über eventuelle Schwärzungen
und Auslassungen. ... Auch in der Europäischen Union gibt es laut
Amsterdamer Vertrag ein ausdrückliches Recht der Bürger auf den
Zugang zu Informationen ... der ... britische Journalist Tony Bunyan ...
der für die britische Bürgerrechtsgruppe Statewatch ... tätig
ist, sieht die journalistische Arbeit vor allem durch einen von der EU-Kommission
im Januar unterbreiteten 'Parlaments- und Ratsvorschlag' behindert. ...
vor wenigen Tagen wurde bereits eine verschärfende Ergänzung
zu diesem 'Vorschlag' verabschiedet. ... Nach Auffassung von Tony Bunyan
werden damit alle Zugangsrechte der Bürger 'in die Mülltonne
geworfen'. In Deutschland haben bislang nur die Bewohner der Bundesländer
Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin ein gesetzlich verankertes Recht
auf Zugang zu amtlichen Informationen. Doch wie Erfahrungen Berliner Bürger
zeigen, sind die Behörden bislang wenig begeistert von dem - kostenpflichtigen
- Recht auf Akteneinsicht. Da werden dann mal die Kopierkosten für
17 Seiten auf 150 Mark veranschlagt. Oder Anträge mit der Begründung
'Amtsverschwiegenheit' abgelehnt." MoPo 25.8.00 S. 25
*
"Deutsche Telekom muss mit FBI rechnen
Telekom-Übernahmen sind in Amerika eine Frage nationaler Sicherheit
... Bisher hat ds FBI noch kein Geschäft in der Telekommunikation
verhindert, wohl aber verzögert. Die Polizisten haben die Sorge, künftig
nicht mehr in der Lage zu sein, sämtliche Telefongespräche, die
in den Vereinigten Staaten geführt werden, abhören zu können."
FAZ 25.8.00 S. 19
Kommentar
"Telekom-Voicestream
Lauschangriff
... Plötzlich erscheint die Konzentrationswelle auf dem
Telekommunikationsmarkt in völlig neuen Licht. Schließlich ist
Deutschland nicht das einzige Land, das sich an fremden Telefonleitungen
zu schaffen macht. Auch hierzulande sind die Spionage Tür und Tor
geöffnet. So könnte die niederländische KPN über ihre
Tochter E-Plus den großen Lauschangriff wagen und British Telecom
die Gespräche ihres Ablegers Viag Interkom ins Fadenkreuz nehmen.
Agenten, hört ihr die Signale? BKA bitte übernehmen Sie ..."
HB 25.8.00 S. 32
*
"Auch Italien jagt Pädophile
Namensveröffentlichungen führen zu zahlreichen Verwechslungen"
Tsp 25.8.00 S. 36
LOKALES
SACHSEN
"Justizminister Heitmann angezeigt
Görlitzer Ex-Oberbürgermeister belastet seinen Parteifreund
... Giesen sprach vom bisher schwersten Datenschutzverstoß in
Sachsen seit der Wiedervereinigung." SZ 25.8.00 S. 1
"Justizminister Heitmann gibt Fehler zu
'Es war falsch, Informationen über Ermittlungsverfahren weiterzugeben'
/ Christdemokrat schließt aber Rücktritt aus ... Am Mittwoch
war durch Informationen des sächsischen Datenschutzbeauftragten Thomas
Giesen bekannt geworden, dass Heitmann im Jahr 1997 auf Anfrage eines christdemokratischen
Parteifreundes und Landtagsabgeordneten bei der Staatsanwaltschaft Görlitz
Informationen über ein Ermittlungsverfahren eingeholt hat. ... Minister
Heitmann bestätigte diesen Vorgang im Grunde. ... Er habe auch in
dem konkreten Fall keinen Einfluss genommen. Vielmehr habe er dem Abgeordneten
Bandmann nur bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen
Parteifreund anhängig war. Das Verfahren richtete sich gegen den Stellvertreter
Bandmanns im Kreisvorstand der CDU Görlitz, der zugleich Finanzdezernent
der Stadt war. Bandmann habe als Kreisvorsitzender ein berechtigtes Interesse
gehabt, informiert zu werden, meint Heitmann. ... Giesen zweifelt Heitmanns
Darstellung weiterhin an. Für ihn sei es zwingend schlüssig,
dass Heitmann auch Informationen aus dem Ermittlungsverfahren weitergegeben
habe. ... Ohnehin sei bereits die Bestätigung Heitmanns bedenklich,
dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet war ... Der Minister gab zu,
dass er schon mehrmals Auskünfte über Verfahren eingeholt und
an Politiker weitergeleitet habe. Stets habe er sich aber darauf beschränkt,
die Einleitung eines Verfahrens zu bestätigen, und keine Inhalte weitergegeben.
... Die Diskussion über seine Amtsführung bezeichnete er als
'Veranstaltung des Datenschutzbeauftragten'. Dessen Rechtsverständnis
sei 'möglicherweise etwas Besonderes'." SZ 25.8.00 S. 5
"Minister Heitmann sieht Datenweitergabe als Fehler an" Tsp 25.8.00 S. 5
"Strafanzeige gegen Justizminister Heitmann gestellt
Sächsischer CDU-Politiker gerät beim Thema Datenschutz
immer mehr unter Druck, schließt aber Rücktritt aus" FR
25.8.00 S. 4
"Datenschutz-Affäre: Anzeige gegen Heitmann" MoPo 25.8.00 S. 5
"Heitmann wiegelt ab" ND 25.8.00 S. 4
"Schwere Vorwürfe gegen Steffen Heitmann
Datenschutzbeauftragter Giesen belastet sächsischen Justizminister
- Parteifreund stellt Strafanzeige ... Richter und Staatsanwälte
werden in Sachsen Giesen zufolge durch Geheimakten, in denen Charakter
und Gesundheitszustand festgehalten werden, 'eingeschüchtert'. Giesen
berichtet, dort heiße es beispielsweise 'Problemfall', 'spreche sehr
schnell' oder sei 'in Stresssituationen nicht in der Lage zur Schwerpunktsetzung'."
WELT 25.8.00 S. 4
"Justizminister als Plaudertasche - Delikt 'schreit nach Aufklärung'" ND 25.8.00 S. 4
"Sächsischer Justizminister lehnt Rücktritt
ab
Heitmann räumt Fehler in der Datenschutz-Affäre ein /
Strafanzeige wegen Geheimnisverrats" BerlZtg
25.8.00 S. 6
Kommentar
"Biedenkopfs merkwürdiger Minister
Der sächsische Regierungschef deckt den Mantel des Schweigens
über Heitmanns Eskapaden ... Seit Monaten hat es Biederkopf versäumt,
Heitmann angesichts der Diskussion um dessen Amtsführung auf die Spielregeln
des Rechtsstaats hinzuweisen. Schon in seinem Tätigkeitsbericht im
Frühjahr hatte der Datenschützer umfangreiche Beanstandungen
aufgelistet. Zugleich beklagten sich Richter über Eingriffe in ihre
Unabhängigkeit. Der Datenschützer wurde abgekanzelt. Die Richter
wurden ignoriert. Biedenkopf zieht es im Regelfall vor, sich um Kritik
nicht zu scheren. ... Nun hat Heitmann zwar einen Fehler eingestanden,
dies aber in einer Form, die nicht von Einsicht zeugt. Das Ganze sei eine
Veranstaltung des Datenschutzbeauftragten, erklärte er lächelnd
und fügte hinzu, dessen Rechtsverständnis sei 'möglicherweise
etwas Besonderes'. Leider ist es aber das Rechtsverständnis Heitmanns,
das die größeren Besonderheiten aufweist. Dass er so gänzlich
ohne Unrechtsbewusstsein ist, lässt nichts Gutes ahnen." SZ 25.8.00
S. 4
"Der Aktenentstauber
Thomas Giesen, Datenschutzbeauftragter Sachsens, brachte Justizminister
Heitmann in Bedrängnis ... Sachsen oberster Datenschützer
ist bei den Politikern im Freistaat nicht sehr beliebt. Denn er ist bekannt
dafür, keinem Konflikt aus dem Weg zu gehen. ... In Dresden zog er
vor Gericht, weil er bei der Neubesetzung eines Lehrstuhls an der Universität
Leipzig den Datenschutz missachtet sah. ... Im Juli äußerte
Giesen rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Burkhard Hirsch (FDP)
als Sonderermittler zu den verschwundenen Akten im Kanzleramt. Hirsch sei
eine Privatperson und hätte keinen Zugang zu Unterlagen des Kanlzeramts
bekommen dürfen, argumentierte Giesen." taz 25.8.00 S. 12
*