Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 3. August 2000

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"Risiken beim Online-Banking / Experte wirft hiesigen Instituten laxe Sicherheitsstandards vor
... Denn längst nicht alle Institute bemühten sich ausreichend, um bei Geldgeschäften via Internet die größtmögliche Sicherheit zu garantieren, warnt der Bankenexperte der Bonner Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Manfred Westphal. Zwar hätten die deutschen Häuser bereits zum Herbst 1998 flächendeckend den so genannten HBCI-Standard (Homebanking Computer Interface) einführen wollen, der derzeit als der sicherste gilt. Bis heute wendeten ihn jedoch höchstens 20 Prozent tatsächlich an." FR 3.8.00 S. 13

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"Fehlende Geschäftsgepflogenheiten behindern den E-Commerce / Zu wenig qualifizierte Mitarbeiter / Zugangskosten, Sicherheit und Logistik stellen keine großen Hürden mehr dar
... Als weitere Hürden nannten die befragten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine ihrer Meinung nach nicht ausreichende Fälschungssicherheit der übertragenen Informationen und Vertrauensprobleme mit zunächst unbekannten Handelspartnern." FAZ 3.8.00 S. 23

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"Die Wahrheitsbehörde - eine Illusion / Rechtsextremismus im Internet: Verbote sind kaum möglich - meist sind nicht einmal die Urheber zu ermitteln
... Firmen, die einen Internet-Zugang anbieten, nehmen illegale Inhalte sofort von ihren Rechnern, falls sie jemand darauf hinweist. Ein registrierter Kunde ist anhand seiner Datenspur, den so genannten Logfiles, immer zu identifizieren. Ermittelt die Polizei die Rechner-Adresse, kann der Provider sie einer Person zuordnen." Tsp 3.8.00 S. 4

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"Datenschützer gehen gegen US-Spionage vor / Geheimdienst NSA auch in Deutschland aktiv - Gesetze sollen Lauschern die Arbeit erschweren
... Nun will der deutsche Datenschutzbeauftragte Jacob seine europäischen Kollegen mobilisieren. Das Problem des globalen Abhör-Netzwerks 'Echelon' soll nach seinem Vorschlag Thema der nächsten Konferenz der europäischen Datenschützer im Herbst werden, sagte Jacob in einem Gespräch mit der WELT. Es bestehe die Gefahr, dass mit Echelon auch in elementare Grundrechte des Persönlichkeitsschutzes europäischer Bürger eingegriffen werde, so dass sich für den demokratischen Rechtsstaat 'die Frage der Legitimität dieses Systems stellt'. Vordringlich sei eine Bestandsaufnahme, die an Stelle von Mutmaßungen und Widersprüchen gesicherte Fakten setze. Auf deren Grundlage fordert Jacob klare gesetzliche Regelungen für nachrichtendienstliche Lauschaktionen auf europäischer Ebene." WELT 3.8.00 S. 4

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"Im Weltraum gibt's keinen Datenschutz / Unesco und Esa warnen vor der elektronischen Überwachung aus dem All
... Die Technologien seien so weit fortgeschritten, dass eine nahezu lückenlose globale elektronische Überwachung von Individuen und deren Kommunikation möglich sei. Sogar die Bestimmung der aktuellen Position von einzelnen Personen sei schon heute aus dem All möglich, ohne dass Betroffene dies bemerken könnten, heißt es in dem Unesco/Esa-Papier. ... War die Nutzung mächtiger elektronischer Überwachungssysteme in der Vergangenheit staatlichen Organisationen und Militärs vorbehalten, so sei in der Zukunft auch mit einem kommerziellen Einsatz zu rechnen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang das Schließen einer bislang kaum wahrgenommenen Gesetzeslücke beim Datenschutz. Bisher verbietet nämlich kein Gesetz das Speichern von personenbezogenen Daten auf Computern, die sich im Weltraum befinden." WELT 3.8.00 S. 1

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Brandenburg:

"Kabinett stimmt Videoüberwachung zu / Anfang mit 'unter zehn Plätzen'
... Auf Wunsch der SPD verständigte sich das Kabinett darauf, dass eine Arbeitsgruppe bis Dienstag klären soll, ob die Zahl der videoüberwachten Plätze per Gesetz begrenzt werden kann. Schönbohm sprach sich gegenüber dieser Zeitung dagegen aus: Eine solche Zahl gehöre nicht ins Polizeigesetz." Tsp 3.8.00 S. 20

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