Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 5./6. August 2000

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"Wirtschaft stemmt sich gegen Internet-Steuer / Pläne der Finanzminister noch nicht vom Tisch
... Unternehmen müssten den Finanzämtern nachweisen, zu welchen Anteilen ihre Mitarbeiter das Internet privat nutzen. ... ... sehen die Spitzenverbände durch den Erlass das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz verletzt." BerlZtg 5./6.8.00 S. 34

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"Innenminister für schärferes Waffenrecht
... Die von Schily am Freitag veröffentlichten Eckpunkte sehen unter anderem einen so genannten Kleinen Waffenschein auch für Gas- und Schreckschusswaffen vor. Wer solche Waffen künftig erwerben, besitzen oder führen will, benötigt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis, das dem Verkäufer vorgelegt werden muss." SZ 5./6.8.00 S. 2

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"Waigel will wegen Stasi-Protokollen Karlsruhe anrufen / Ex-Bundesfinanzminister: Weitergabe nicht verfassungskonform / Auch Rot-Grün möchte Herausgabe von Gesprächsnotizen verhindern
Um die geplante Herausgabe der von der Stasi abgehörten Telefonate westdeutscher Prominenter gibt es nach einem 'Spiegel'-Bericht neuen Ärger. ... Die Sprecherin der Gauck-Behörde, Cornelia Bull, betonte am Samstag auf dpa-Anfrage, es sei keineswegs die Herausgabe der kompletten Abhörprotokolle der DDR-Staatssicherheit (Stasi) an Journalisten geplant. Es gehe vielmehr lediglich um die daraus gefertigten Zusammenfassungen, aus denen alles Persönliche herausgefiltert werde. Beim Umgang mit den Protkollen würden 'alle Persönlichkeitsrechte geschützt und geachtet', sagte Bull." Tsp 6.8.00 S. 5

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"Private E-Mails im Job sind für den Arbeitgeber tabu
... Die Überwachung der Kommunikation am Arbeitsplatz und die Nutzung von E-Mails und Internet zu privaten Zwecken sorgt immer wieder für Zündstoff im Betrieb. Für Firmen gilt dabei in aller Regel das Fernmeldegeheimnis: 'Sie müssen sich, wenn die Nutzung der Telekommunikationsanlage zu privaten Zwecken nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, an die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes halten', betonte die Zeitschrift 'Computer Fachwissen'. Nach dem Fernmeldegeheimnis wird das Mithören oder Erfassen von Daten über das Kommunikationsverhalten eines Arbeitnehmers als Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte gewertet. Gleiches gilt für elektronische Post: ... . Persönlich adressierte E-Mails dürfen jedoch nicht gelesen werden. ... Bei einem begründeten Verdacht darf der Arbeitgeber jedoch in Einzelfällen Kontrollen durchführen. ... Eine systematische Überwachung, wie sie Filterprogramme in den USA ermöglichen, ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt." WELT 5.8.00 S. B 1

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"Manchmal wäre die Post gern Zensor / Das Gesetz gibt vor, was zugestellt werden darf und was nicht
... Die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) ... ... nicht immer lässt sich von außen erkennen, ob der Brief rechtsextremes oder rechtsextremistisches Gedankengut enthält. 'Uns geht es deshalb darum, nicht nur nach der Außenseite der Sendung, sondern auch nach dem Inhalt entscheiden zu können', sagt Siegrun Schmied. ... Doch wie soll diese Kontrolle erfolgen? Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Briefgeheimnis ausdrücklich geschützt." Tsp 5.8.00 S. 4

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"Schneller als James Bond / Wenn Geheimdienste im Netz etwas preisgeben, ist Vorsicht geboten. Ex-Agenten sind da schon interessanter
... Welche Verhaltensweisen man als Bürger wählen sollte, um sich der Überwachung zu entziehen, erfährt man im Internet. Der BND benutzt für seine geheime Post asymmetrische Verschlüsselungsverfahren. Die sind nicht knackbar, weil die Faktorisierung sehr großer Primzahlen, auf denen diese Methode beruht, ein mathematisch ungelöstes Problem ist. Wer E-Mails wie ein Top-Spion schreiben will, kann eine derartige Software auch gebrauchen. Sie heißt zum Beispiel Pretty Good Privacy (PGP) und ist kostenlos im Internet zu beziehen." Tsp 6.8.00 S. 30

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Brandenburg:

"Videoüberwachung weiter umstritten / SPD will Nachbesserungen
... Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ... kritisierte Bauminister Hartmut Meyer, der sich am Freitag skeptisch zur Videoüberwachung geäußert und für eine Versuchszeit die Überwachung von maximal fünf Kriminalitätsschwerpunkten gleichzeitig gefordert hatte. Meyer äußere sich öffentlich zu Fachfragen, für die er keine Kompetenz habe, so Schönbohm. ... Aus der SPD kommt starker Druck, um die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen aufzuweichen. So will sie die Zahl der Orte, die videoüberwacht werden dürfen, im Gesetz festschreiben, außerdem Gemeinden und Landtag in die Auswahl einbeziehen." Tsp 5.8.00 S. 16

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