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zum Datenschutz] [Abkürzungen der ausgewerteten
Tageszeitungen]
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"Keine Steuer auf Internet am Arbeitsplatz
... Mit dem Votum der Lohnsteuerreferenten entspricht die Ländermehrheit
einem Wunsch von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), der sich bereits
Ende August für eine Rücknahme des umstrittenen Erlasses ausgesprochen
hatte." Tsp 18.9.00 S. 21
"Mehrheit der Länder lenkt im Konflikt um
den 'Surf-Erlass' ein
Arbeitnehmer, die privat am Arbeitsplatz im Internet surfen, können
aufatmen. Der umstrittene Surfsteuer-Erlass wird aufgehoben. Nach dem Bundesfinanzministerium
will jetzt auch die Mehrheit der Länder den massiven bürokratischen
Dokumentations- und Überwachungsaufwand vermeiden."
HB 18.9.00 S. 7
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"Grundrechte gefährdet
Ausweitung von Polizeibefugnissen führt zur Einschränkung
bürgerlicher Freiheiten, beklagen Experten. Unabhängige Polizeibeauftragte
sollten Behörden kontrollieren ... Eine effektive
Kontrolle der Polizei, so das 'Bonner Forum BürgerInnen und Polizei',
sei insoweit 'nicht nur das Recht, sondern die Pflicht einer Gesellschaft'.
Es fordert die Einrichtung von Polizeibeauftragten, die vom Landtag gewählt
und keiner Fachaufsicht durch die Regierungen unterliegen sollen. Sie müssten
jederzeit Zutrittsrecht zu Polizeidienststellen und ein umfassendes Auskunfts-
und Akteneinsichtsrecht erhalten." taz 18.9.00 S. 7
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"Großer Bruder im Büro
Hemmungslos buchen Arbeitnehmer über den Internet-Anschluss
im Büro ihren Urlaub, verschicken private E-Mails oder verschwenden
ihre Zeit mit Moorhuhnjagden. Es wird Zeit für harte Kontrollen.
... Unter dem Deckmantel des Datenschutzes weigern sich Arbeitnehmer,
die Grenzen des Eigentums und die Organisationsgewalt ihres Arbeitgebers
zu akzeptieren. ... Arbeitnehmer, die in ihrem Büro verbotswidrig
privat im Internet surfen, bewegen sich auf nicht ganz ungefährlichem
Terrain. Fallen sie damit wiederholt auf, riskieren sie sogar ihren Job.
... Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Unternehmen das private
Surfen ausdrücklich erlaubt. Dann gibt es nicht nur keinen Grund zur
Kündigung, sondern es gelten auch die Datenschutzregeln. Und es kann
nicht angehen, dass man diese Mitarbeiter ungehemmt ausforscht. Das heißt
aber nicht, dass der Arbeitgeber auf jede Netz-Kontrolle verzichten muss.
... Tatsächlich gilt das neue Datenschutzrecht nicht für die
innerbetriebliche Situation: Es enthält keine Spezialregelungen zu
Art und Ausmaß innerbetrieblicher Missbrauchbekämpfungs- und
Vorbeugungsmaßnahmen - auch wenn manch passionierter Datenschützer
dies nicht wahrhaben will. ... Heute zweifelt niemand mehr ernsthaft daran,
dass Mitarbeiter beim Griff zum Telefonhörer kontrolliert werden dürfen
- nur muss man sie vorher warnen und darf nicht sofort alles aufzeichnen
und speichern. Dann sind Kontrollen zulässig. ... Mitarbeiter müssen
also vor der Einführung von Kontrollmaßnahmen durch deren Zweck,
die Art ihrer Durchführung und die Art der dabei erhobenen Daten informiert
werden. Auch dürfen die anfallenden Daten nur zu den zuvor mitgeteilten
Zwecken verwendet werden. Es dürfen auch nur solche Daten erhoben
werden, die für eine generelle Missbrauchkontrolle erforderlich sind.
Erst wenn sich daraus ein kontrekter Verdacht ergibt, wären detailliertere
Datenerhebungen, im Extremfall sogar ein Mitlesen durch den Arbeitgeber,
zulässig." HB 18.9.00 S. N 10
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"Union fordert Schutz vor Netzkriminalität
... Ebenso wichtig wie zusätzliche strafrechtliche Bestimmungen
sind nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion aber auch präventive Vorkehrungen.
So müssten die Unternehmen die Möglichkeiten der Verschlüsselung
und Immunisierung der Software stärker nutzen." HB 18.9.00 S.
7
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"Falsch gespart
Geht es um die Sicherheit im Datennetz, verhalten sich viele Unternehmen
noch immer wie digitale Schotten: Gespart wird, wo es nur geht. Noch immer
wird nicht das eingesetzt, was technisch möglich wäre. ...
Theoretisch sind viele der benötigten Sicherheitsmechanismen auf dem
Markt: zum Beispiel Verschlüsselungstechniken, die mit vertretbarem
Aufwand nicht mehr zu knacken sind. Nur genutzt werden sie zu selten. So
fordert das Bundeskriminalamt den Einsatz der Secure Electronic Transaction-Technologie
(SET) im Zahlungsverkehr mit Kreditkarten. SET verwendet moderne Verschlüsselungsverfahren
und so genannte digitale Zertifikate. Solche elektronischen Profile, die
an die versandten Daten angehängt werden, ermöglichen die eindeutige
Identifikation des Absenders. Sie lassen sich nicht von den Daten trennen
und können auch nicht manipuliert werden." HB 18.9.00 S. N 8
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Interview
'Auch Patienten brauchen Zugang zu Gendaten'
Fragen an Roy Whitfield, Vorstandsvorsitzender der Incyte Genomics
Inc. ... Whitfield: ... es ist technisch kein Problem mehr, Zehntausende
Gene in kürzester Zeit zu scannen und mit unseren Datenbanken zu vergleichen,
die schon heute über das Internet zugänglich sind. ... Sie können
verstehen, daß man vor solchen Visionen auch Angst haben kann? Whitfield:
Ja, selbstverständlich. Wir müssen den Menschen aber klarmachen,
welche unglaublichen Durchbrüche wir mit der Gentechnik bei der Heilung
von Krankheiten in den kommenden Jahren erreichen können. ... Wir
glauben vor diesem Hintergrund auch, daß Patienten jederzeit vollständigen
Zugang zu ihren eigenen Daten haben sollten, um die Kontrolle über
sie zu behalten." FAZ 18.9.00
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"Fingerabdruck statt Passwort, Regenbogenhaut
statt Personalausweis: Biologische Merkmale sollen künftig jeden Menschen
eindeutig identifizieren. Die Technologie verspricht mehr Sicherheit für
Daten und sensible Objekte
Körper als Ausweis
... Ein ganzes Arsenal an biometrischen Detektoren wird demnächst
in Polizeirevieren, an Grenzübergängen, in Atommeilern, Flughäfen,
U-Bahn-Geschossen, Spielcasinos, Bankautomaten, in ganzen Stadtteilen und
selbst am heimischen PC oder Palm Pilot eine digitale Leibesvisitation
vornehmen. Unverwechselbare und maschinenlesbare Merkmale werden dann sekundenschnell
mit den in einer Datenbank gespeicherten Merkmalen verglichen. So sollen
wichtige Objekte oder sensible Informationen geschützt werden."
Computer & Co 9/2000 S. 38-39
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"Peinliche Internet-Panne beim Direktversicherer
DA
... Darmstädter Internet-Experte Volker Weber ... 'Der
Versicherer ließ in einer stümperhaft programmierten Lotus-Domino-Anwendung
die über das Web eingegebenen Daten ungeschützt herumliegen'
... 'Deshalb war es für Dritte mit guten Internet- und Domino-Kenntnissen
möglich, in Hunderten von Formularen herumzustöbern, zum Beispiel
Formularen zu Schadenmeldungen, Kfz-Ummeldungen und Kontoänderungen'
so Weber gestern. ... DA Direkt: 'Aufgrund eines Fehlers innerhalb des
Mailsystems war es möglich, das einige Datenfelder generierter E-Mails
von unberechtigten Dritten einsehbar waren. Die DA Direkt geht nach derzeitigem
Kenntnisstand davon aus, dass es sich hierbei nicht um Datenfelder gehandelt
hat." HB 18.9.00 S. 28
LOKALES
SACHSEN
"Nach Heitmanns Abtritt blies Sachsen CDU zum
Angriff auf die Wessis
Fraktionschef Hähle kanzelt Datenschützer Giesen und Juristen
ab / Ex-Justizminister wettert gegen 'verfetteten Rechtsstaat"
... Die Tonart hatte Ministerpräsident Kurt Biedenkopf
bereits am Dienstag vorgegeben. Als Justizminister Steffen Heitmann (CDU)
nach anhaltender Kritik des Datenschützers Thomas Giesen und von Verwaltungsrichtern
zurückgetreten war, brannten dem vornehmen Professor die Sicherungen
durch: Er schimpfte, Giesen, der CDU-Mitglied ist, habe nicht einmal seinen
Lebensmittelpunkt in Sachsen. ... CDU-Fraktionschef Fritz Hähle überbot
sogar den Ministerpräsidenten, in dem er Giesen, ohne ihn namentlich
zu nennen, 'krankhaftes Sendungsbewusstsein' vorwarf. ... Es war die Stunde
des Abkanzelns; man ließ die Sau raus im Hohen Haus. Kein Wort darüber,
dass die Staatskanzlei an Heitmann vorbei im Eilverfahren Verwaltungsvorschriften
geändert hatte, die dem Minister bis dahin weitgehende Eingriffe in
die Justiz erlaubten." FR 18.9.00 S. 4
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