Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 18. September 2000

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"Keine Steuer auf Internet am Arbeitsplatz
... Mit dem Votum der Lohnsteuerreferenten entspricht die Ländermehrheit einem Wunsch von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), der sich bereits Ende August für eine Rücknahme des umstrittenen Erlasses ausgesprochen hatte." Tsp 18.9.00 S. 21

"Mehrheit der Länder lenkt im Konflikt um den 'Surf-Erlass' ein
Arbeitnehmer, die privat am Arbeitsplatz im Internet surfen, können aufatmen. Der umstrittene Surfsteuer-Erlass wird aufgehoben. Nach dem Bundesfinanzministerium will jetzt auch die Mehrheit der Länder den massiven bürokratischen Dokumentations- und Überwachungsaufwand vermeiden."
HB 18.9.00 S. 7

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"Grundrechte gefährdet
Ausweitung von Polizeibefugnissen führt zur Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, beklagen Experten. Unabhängige Polizeibeauftragte sollten Behörden kontrollieren
... Eine effektive Kontrolle der Polizei, so das 'Bonner Forum BürgerInnen und Polizei', sei insoweit 'nicht nur das Recht, sondern die Pflicht einer Gesellschaft'. Es fordert die Einrichtung von Polizeibeauftragten, die vom Landtag gewählt und keiner Fachaufsicht durch die Regierungen unterliegen sollen. Sie müssten jederzeit Zutrittsrecht zu Polizeidienststellen und ein umfassendes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht erhalten." taz 18.9.00 S. 7

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"Großer Bruder im Büro
Hemmungslos buchen Arbeitnehmer über den Internet-Anschluss im Büro ihren Urlaub, verschicken private E-Mails oder verschwenden ihre Zeit mit Moorhuhnjagden. Es wird Zeit für harte Kontrollen.
... Unter dem Deckmantel des Datenschutzes weigern sich Arbeitnehmer, die Grenzen des Eigentums und die Organisationsgewalt ihres Arbeitgebers zu akzeptieren. ... Arbeitnehmer, die in ihrem Büro verbotswidrig privat im Internet surfen, bewegen sich auf nicht ganz ungefährlichem Terrain. Fallen sie damit wiederholt auf, riskieren sie sogar ihren Job. ... Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Unternehmen das private Surfen ausdrücklich erlaubt. Dann gibt es nicht nur keinen Grund zur Kündigung, sondern es gelten auch die Datenschutzregeln. Und es kann nicht angehen, dass man diese Mitarbeiter ungehemmt ausforscht. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber auf jede Netz-Kontrolle verzichten muss. ... Tatsächlich gilt das neue Datenschutzrecht nicht für die innerbetriebliche Situation: Es enthält keine Spezialregelungen zu Art und Ausmaß innerbetrieblicher Missbrauchbekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen - auch wenn manch passionierter Datenschützer dies nicht wahrhaben will. ... Heute zweifelt niemand mehr ernsthaft daran, dass Mitarbeiter beim Griff zum Telefonhörer kontrolliert werden dürfen - nur muss man sie vorher warnen und darf nicht sofort alles aufzeichnen und speichern. Dann sind Kontrollen zulässig. ... Mitarbeiter müssen also vor der Einführung von Kontrollmaßnahmen durch deren Zweck, die Art ihrer Durchführung und die Art der dabei erhobenen Daten informiert werden. Auch dürfen die anfallenden Daten nur zu den zuvor mitgeteilten Zwecken verwendet werden. Es dürfen auch nur solche Daten erhoben werden, die für eine generelle Missbrauchkontrolle erforderlich sind. Erst wenn sich daraus ein kontrekter Verdacht ergibt, wären detailliertere Datenerhebungen, im Extremfall sogar ein Mitlesen durch den Arbeitgeber, zulässig." HB 18.9.00 S. N 10

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"Union fordert Schutz vor Netzkriminalität
... Ebenso wichtig wie zusätzliche strafrechtliche Bestimmungen sind nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion aber auch präventive Vorkehrungen. So müssten die Unternehmen die Möglichkeiten der Verschlüsselung und Immunisierung der Software stärker nutzen." HB 18.9.00 S. 7

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"Falsch gespart
Geht es um die Sicherheit im Datennetz, verhalten sich viele Unternehmen noch immer wie digitale Schotten: Gespart wird, wo es nur geht. Noch immer wird nicht das eingesetzt, was technisch möglich wäre.
... Theoretisch sind viele der benötigten Sicherheitsmechanismen auf dem Markt: zum Beispiel Verschlüsselungstechniken, die mit vertretbarem Aufwand nicht mehr zu knacken sind. Nur genutzt werden sie zu selten. So fordert das Bundeskriminalamt den Einsatz der Secure Electronic Transaction-Technologie (SET) im Zahlungsverkehr mit Kreditkarten. SET verwendet moderne Verschlüsselungsverfahren und so genannte digitale Zertifikate. Solche elektronischen Profile, die an die versandten Daten angehängt werden, ermöglichen die eindeutige Identifikation des Absenders. Sie lassen sich nicht von den Daten trennen und können auch nicht manipuliert werden." HB 18.9.00 S. N 8

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Interview
'Auch Patienten brauchen Zugang zu Gendaten'
Fragen an Roy Whitfield, Vorstandsvorsitzender der Incyte Genomics Inc.
... Whitfield: ... es ist technisch kein Problem mehr, Zehntausende Gene in kürzester Zeit zu scannen und mit unseren Datenbanken zu vergleichen, die schon heute über das Internet zugänglich sind. ... Sie können verstehen, daß man vor solchen Visionen auch Angst haben kann? Whitfield: Ja, selbstverständlich. Wir müssen den Menschen aber klarmachen, welche unglaublichen Durchbrüche wir mit der Gentechnik bei der Heilung von Krankheiten in den kommenden Jahren erreichen können. ... Wir glauben vor diesem Hintergrund auch, daß Patienten jederzeit vollständigen Zugang zu ihren eigenen Daten haben sollten, um die Kontrolle über sie zu behalten." FAZ 18.9.00

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"Fingerabdruck statt Passwort, Regenbogenhaut statt Personalausweis: Biologische Merkmale sollen künftig jeden Menschen eindeutig identifizieren. Die Technologie verspricht mehr Sicherheit für Daten und sensible Objekte
Körper als Ausweis
... Ein ganzes Arsenal an biometrischen Detektoren wird demnächst in Polizeirevieren, an Grenzübergängen, in Atommeilern, Flughäfen, U-Bahn-Geschossen, Spielcasinos, Bankautomaten, in ganzen Stadtteilen und selbst am heimischen PC oder Palm Pilot eine digitale Leibesvisitation vornehmen. Unverwechselbare und maschinenlesbare Merkmale werden dann sekundenschnell mit den in einer Datenbank gespeicherten Merkmalen verglichen. So sollen wichtige Objekte oder sensible Informationen geschützt werden." Computer & Co 9/2000 S. 38-39

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"Peinliche Internet-Panne beim Direktversicherer DA
... Darmstädter Internet-Experte Volker Weber ... 'Der Versicherer ließ in einer stümperhaft programmierten Lotus-Domino-Anwendung die über das Web eingegebenen Daten ungeschützt herumliegen' ... 'Deshalb war es für Dritte mit guten Internet- und Domino-Kenntnissen möglich, in Hunderten von Formularen herumzustöbern, zum Beispiel Formularen zu Schadenmeldungen, Kfz-Ummeldungen und Kontoänderungen' so Weber gestern. ... DA Direkt: 'Aufgrund eines Fehlers innerhalb des Mailsystems war es möglich, das einige Datenfelder generierter E-Mails von unberechtigten Dritten einsehbar waren. Die DA Direkt geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass es sich hierbei nicht um Datenfelder gehandelt hat." HB 18.9.00 S. 28


LOKALES

SACHSEN

"Nach Heitmanns Abtritt blies Sachsen CDU zum Angriff auf die Wessis
Fraktionschef Hähle kanzelt Datenschützer Giesen und Juristen ab / Ex-Justizminister wettert gegen 'verfetteten Rechtsstaat"
... Die Tonart hatte Ministerpräsident Kurt Biedenkopf bereits am Dienstag vorgegeben. Als Justizminister Steffen Heitmann (CDU) nach anhaltender Kritik des Datenschützers Thomas Giesen und von Verwaltungsrichtern zurückgetreten war, brannten dem vornehmen Professor die Sicherungen durch: Er schimpfte, Giesen, der CDU-Mitglied ist, habe nicht einmal seinen Lebensmittelpunkt in Sachsen. ... CDU-Fraktionschef Fritz Hähle überbot sogar den Ministerpräsidenten, in dem er Giesen, ohne ihn namentlich zu nennen, 'krankhaftes Sendungsbewusstsein' vorwarf. ... Es war die Stunde des Abkanzelns; man ließ die Sau raus im Hohen Haus. Kein Wort darüber, dass die Staatskanzlei an Heitmann vorbei im Eilverfahren Verwaltungsvorschriften geändert hatte, die dem Minister bis dahin weitgehende Eingriffe in die Justiz erlaubten." FR 18.9.00 S. 4

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