Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 21. September 2000

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"Kanzler kippt den 'Surf-Erlass'
Keine Steuerhürden mehr für das Internet / Absetzen von Computern leichter
... 'Die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz ist steuerfrei' erklärte Gerhard Schröder ... Insbesondere der mit dieser Bagatellsteuer verbundene Überwachungsaufwand hatte zu heftigen Protesten von Wirtschaft und Datenschützern geführt." FAZ 21.9.00 S. 18

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" Ein Amtsrichter soll die Akten auswerten
Entscheidung im Streit um Ermittlungsunterlagen in Hessen
... SPD und Grüne vertraten am Mittwoch in Wiesbaden die Auffassung, die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Verfahren gegen Kanther, Wittgenstein und andere müssten 'unverzüglich, vollständig, unzensiert und ungeschwärzt' dem Untersuchungsausschuss überstellt werden. CDU und FDP hingegen äußerten die Ansicht, dass die Akten erst daraufhin überprüft werden dürften, ob durch eine Weitergabe die schutzwürdigen Rechte Dritter betroffen seien; es gebe sowohl verfassungsrechtlich geschützte Kernbereiche der Parteien als auch datenschutzrechtliche Hindernisse bei Einzelpersonen. Sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien stützten ihre Auffassungen auf eine am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden. ... Abgelehnt hat das Amtsgericht den Antrag des Wiesbadener Untersuchungsausschusses, auch die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in derselben Weise wie die anderen Unterlagen zu überprüfen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Ermittlungsakten um Behördenakten, die dem Untersuchungsausschuss auf Verlangen vorzulegen seien. ... Eine parteien- und datenschutzrechtliche Prüfung der Ermittlungsakten kann nach Auffassung des Amtsgerichts nur das hessische Justizministerium vornehmen. ... Die FDP schlug vor, bei dieser ministeriellen Prüfung auch den hessischen Datenschutzbeauftragten einzubeziehen." FAZ 21.9.00, S. 6


"Akteneinsicht geht in die nächste Runde
Amtsrichter erklärt Justizministerium für zuständig" FR 21.9.00 S. 35



"Die Keller der Hessen-CDU" FR 21.9.00 S. 3


"Beschlagnahme von CDU-Akten angeordnet
Gerichtsbeschluss im hessischen Parteispendenskandal"
HB 21.09.00 S. 4


"Hessen: Beweisunterlagen beschlagnahmt
Staatsanwaltschaft prüft Herausgabe an Spenden-Untesuchungsausschuss - Weiterhin Streit um Hauptakten
" Welt 21.09.00 S. 4


"CDU-Finanzaffäre
 
Gericht ordnet Herausgabe der Ermittlungsakten an" FR 21.09.00 S. 1


" Beschlagnahme von CDU-Akten angeordnet
Gericht: Wiesbadener Untersuchungsausschuss erhält keine rechlich geschützten Privatdaten
" Tsp 21.09.00 S. 5


"Gericht beschlagnahmt Unterlagen zur CDU-Affäre
Richter wird Akten an Untersuchungsausschuss übergeben
" BerlZtg 21.09.00 S. 5

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"Disput um Meldepflicht
Bundestag versucht Berichte über Steuerschummeleien zu kontern
... So prüft der wissenschaftliche Dienst des Bundestages derzeit auch, ob Auskünfte über Wohnsitzanmeldungen Einzelner, die nach dem Berliner Meldegesetz jeder Bürger hat, mit dem Datenschutz vereinbar sind. Das ist aber der Fall konstatiert der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin. Auch dort prüft man derzeit: 'Meldeauskünfte gegenüber Privatpersonen oder der Presse sind auch Zweck des Meldegesetzes, das so übrigens in vielen Bundesländern gilt. Zum Beispiel erhält jeder die Möglichkeit, Schuldner aufzuspüren. Fraglich ist nur, ob Mitarbeiter des Landeseinwohneramtes auch öffentlich, dass heißt vor laufender Kamera, diese Auskünfte erteilen dürfen.' sagt der zständige Referent beim Berliner Datenschutzbeauftragten, Detlef Schmidt." MoPo 21.09.00 S. 36

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"Mieter sparen per Chipkarte Müllkosten
Neues Entsorgungszentrum in Teltow eingeweiht
... 'Jeder Haushalt bekommt eine Chipkarte mit individueller Codenummer, die den Zugang zum Restmüllcontainer ermöglicht' .... ein Computer zählt jeden Einwurf, der dann über Betriebskosten abgerechnet wird. Der Rest kommt weiterhin in die Wertstoffbehälter. ..." BerlZtg. 21.09.00 S. 54