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zum Datenschutz] [Abkürzungen der ausgewerteten
Tageszeitungen]
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"Datenschützer geißeln längere
Speicherung von Telefonverbindungen / Telekom-Firmen müssen Verbindungsdaten
erst nach sechs Monaten löschen
Die neue 'Telekommunikations-Datenschutzverordnung' der Bundesregierung
verletzt den Datenschutz, anstatt ihn zu fördern. So lautet zumindest
das Urteil der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
meisten Länder. In einer gemeinsamen Presseerklärung werfen die
Datenschützer der Bundesregierung vor, mit der Neuregelung das Fernmeldegeheimnis
zu verletzen und gegen die geltenden Rechtsgrundsätze der Datensparsamkeit
zu verstoßen. Die neue Verordnung ... sieht unter anderem vor, dass
die Telekom-Firmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden - wer hat wann mit
wem wie lange telefoniert? - künftig maximal sechs Monate lang speichern
dürfen. Bisher betrug diese Frist 80 Tage. Als treibende Kraft hinter
der Verlängerung haben die Datenschützer die Strafverfolgungsbehörden
und Geheimdienste ausgemacht. ... 'Die Vorratshaltung von persönlichen
Daten ist rechtswidrig', erläutert Lena Schraut, Sprecherin des brandenburgischen
Datenschutzbeauftragten." HB 10.10.00 S. 7
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"Kein Recht auf Akteneinsicht für Angezeigten
Ein Steuerpflichtiger, der wegen möglicher Steuerhinterziehung
angezeigt worden ist, hat grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht
zur Ermittlung des Anzeigenerstatters. Wie das Finanzgericht Köln
entschied, müssen die Akten bei Klage des Denunzierten aber
dem Gericht vorgelegt werden, damit es überprüfen kann, ob die Verweigerung
der Akteneinsicht im Einzelfall gerechtfertigt war (Az.: 11 K 6922/98).
Nach der Entscheidungsbegründung fallen auch die Daten des Anzeigenerstatters
unter das Steuergeheimnis. Offen zu legen seien sie aber zur gerichtlichen
Überprüfung, ob die Anzeigenerstattung in die geschützten
Persönlichkeitsrechte des Steuerpflichtigen eingreife." HB 10.10.00
S. 4
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"TV-Magazin: Schufa schlampt mit Daten / 'WISO'
testete Verlässlichkeit der Kreditauskunft - Nur zwei von 17 angeforderten
Datensätzen waren einwandfrei
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung,
kurz 'Schufa', geht offenbar nicht immer sorgfältig mit Verbraucherdaten
um. ... Auch vor Verwechslungen sind Verbraucher laut WISO bei
der Schufa nicht geschützt. ... 'Ein Redakteur hat den Namen eines
Kollegen angegeben, seine eigene Adresse und Kontoverbindung genannt
- und bekam die persönlichen Daten des anderen ohne weitere Nachfrage
zugeschickt' ... ." WELT 10.10.00 S. 40
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LOKALES
Berlin:
"NPD will Akteneinsicht / Um sich gegen ein
mögliches Verbot zu wehren, hat die NPD schon einmal vorsorglich Akteneinsicht
beim Berliner Innensenator verlangt.
... ... hat ein Rechtsanwalt der NPD am vergangenen Donnerstag
bei der Berliner Innenverwaltung einen Antrag auf Einsicht in die
Akten für die Vorbereitung des NPD-Verbotes gestellt. ... Der innenpolitische Sprecher
der CDU, Roland Gewalt, warf SPD und Bündnisgrünen
vor, derlei Ansinnen mit dem 'Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit
in Berlin' Tür und Tor geöffnet zu haben. Das Gesetz,
das ein umfassendes Akteneinsichtsrecht ermöglicht, um staatliches
Handeln transparenter zu machen, war 1999 mt den Stimmen von SPD, Grünen
und PDS verabschiedet worden. ... 'Wenn das Gesetz so einen Anspruch (wie
den der NPD, die Red.) hergibt, müssen wir es schnellstmöglich
abändern', forderte Gewalt." taz 10.10.00 S. 20
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"Neuer Anlauf für Videoüberwachung /
Innensenator will nach den Anschlägen auf Synagogen das Sicherheitsgesetz
ändern - die SPD lehnt das ab
... Innensenator Eckart Werthebach (CDU) versucht unverdrossen,
den Koalitionspartner SPD für eine Video-Überwachung von Straßen
und öffentlichen Plätzen zu begeistern. Sein neuer Vorschlag: Das
Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Paragraph 24
so zu ergänzen, dass an öffentlichen Orten, an denen Straftaten
begangen wurden - bzw. wo anzunehmen ist, dass weitere Straftaten drohen
- Videokameras aufgestellt werden können. Die Gesetzesnovelle, die
den Regierungsfraktionen vorliegt, lehnt sich eng an das Polizeigesetz
von Nordrhein-Westfalen an. ... Klaus-Uwe Benneter, rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Fraktion, lehnt eine 'großflächige Videoüberwachung'
aber weiterhin ab. ... Benneter verwies auf die CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung,
die den 'eng zu begrenzenden Einsatz optischer Überwachungstechnik
zum Schutz gefährdeter Objekte' vorsieht. Dies sei nicht genug, entgegnete
der CDU-Sicherheitsexperte Gewalt. 'Da können wir nur an der Hauswand
entlang filmen und der Täter auf der Straße bleibt unentdeckt.'
... Ohne Gesetzesänderung kommen jetzt schon Geschäftsleute
... aus, wenn sie Läden und Parkdecks mit Videokameras bestücken.
... Der Datenschutzbeauftragte versucht in diesen Fällen, mit
den Hausherren auf freiwilliger Basis Verabredungen zu treffen. ... Streng
genommen dürfen solche 'privaten' Videokameras öffentliches Straßenland
nicht erfassen. Ob sich alle daran halten, wird nicht systematisch kontrolliert.
... 'Eine juristische Grauzone' tue sich hier auf, wird beim Datenschutzbeauftragten
beklagt. Kritisch wird es für die Datenschützer, wenn Einzelpersonen
durch Videoaufnahmen identifizierbar werden und wenn nicht nur beobachtet,
sondern auch aufgezeichnet wird." Tsp 10.10.00 S. 10
"Kameras helfen der Polizei wenig / Schlechte
Bildqualität erschwert Identifizierung von Verdächtigen / Einsatz
nur in konkreten Fällen
... Eine Kameraüberwachung durch Sicherheitsbehörden
ist nur innerhalb eines konkreten Ermittlungsverfahrens erlaubt. Geregelt
ist dies im Paragraphen 100 c der Strafprozessordnung (StPO) ... . ...
Überhaupt wird in Polizeikreisen der Einsatz von Überwachungskameras
als wenig hilfreich angesehen. Die Aufnahmequalität der Kameras sei
besonders in der Dämmerung und der Dunkelheit schlecht."
"Kamera-Überwachung - gibt es doch
... Bei der Firma inter.net am Hardenbergplatz ... beobachten Kameras
die Umgebung - darunter den Breitscheidplatz, den die CDU mit Polizeikameras
überwachen lassen will. ... Aus Gründen des Personenschutzes
verboten ist es laut Reinhard Lenz von inter.net, Einzelpersonen in Nahaufnahme
zu zeigen." Tsp 10.10.00 S. 10
Kommentar:
"Objektschutz als Täterschutz? / Videoüberwachung
kann sehr sinnvoll sein
Datenschützer haben es schwer. Seit Jahren wird um den
Einsatz von Video-Kameras im öffentlichen Raum gestritten, seit Jahren
melden Datenschützer immer wieder ihre Bedenken gegen einen Ausforschungsstaat
an - doch die Angst vor 'Big Brother' nimmt ab. ... Ungenehmigte Ausforschung
des Privatlebens, der gläserne Bürger - das sind die Parolen
von gestern. ... Über den Erfolg - und damit den Sinn - der Video-Aufzeichnungen
kann man dagegen um so trefflicher streiten. Ein Allheilmittel ist die
Kamera nicht. ... Eine unnütze Debatte also? Nein, sie hat den Blick
dafür geschärft, wo Kameras nützlich sein können: an
gefährdeten Orten, vor jüdischen Einrichtungen etwa. Dort aber
darf bislang nur auf privatem Gelände gefilmt werden. So zeigen
die Videobänder nur den Stein, der die Scheibe zerschmettert, nicht
aber den Steinewerfer auf der Straße. ... So wird Objektschutz zum
Täterschutz." Tsp 10.10.00 S. 8
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Brandenburg:
"Bürgerverein wittert Datenmissbrauch / Amt
leitete die Beschwerden gegen den Schönefeld-Ausbau komplett an Flughafengesellschaft
weiter
... Rechtlich beruft sich der Bürgerverein auf entsprechenden
Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten von Brandenburg und Berlin,
die ebenfalls eine Anonymisierung persönlicher Daten aus den
Einwendungen gefordert hatten. ... Rechtliche Gründe sprächen
nicht dagegen. Diese Auffassung des Ministeriums sei im August durch
ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden. Der
Bürgerverein bewertet das Urteil anders. ... In Brandenburg versucht
indessen das Verkehrsministerium, den Datenschutzbeauftragten Alexander Dix
doch noch zufrieden zu stellen. 'Wir führen Gepräche', bestätigten
beide Seiten gestern, ... . Eine Lösung könnte nur für zukünftige
Einwendungen gelten: Sämtliche bisher eingegangenen hat die Flughafengesellschaft
aber bereits ohne Anonymisierungen bekommen. Das bestätigte das Ministerium."
taz 10.10.00 S. 20
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Hessen:
"Datenschutz in einer Hand / Von Zezschwitz will
bei Privatunternehmen mitreden
Hessens Datenschutzbeauftragter Friedrich von Zezschwitz hat
gefordert, den Schutz der Bürger vor Datenmissbrauch durch Privatunternehmen
personell und institutionell zu verstärken. ... Schon im vergangenen
Jahr forderte er deshalb, die Zuständigkeit für den Kampf gegen
Datenmissbrauch öffentlicher und nicht-öffentlicher Institutionen
in einer Hand zu konzentrieren - am besten beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.
... Einige Bundesländer hätten, wie kürzlich Nordrhein-Westfalen,
die Notwendigkeit einer umfassend zuständigen und unabhängigen
Datenschutz-Institution bereits erkannt und ihre Gesetze geändert,
sagte von Zezschwitz gestern." FR 10.10.00 S. 29
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