Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 21./22. Oktober 2000

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"Gauck-Beirat für Herausgabe von Abhörakten / 'Unterlagen wichtig für Aufarbeitung der Stasi'
... In einem Beschluss des Gremiums, das den Bundesbeauftragten in wichtigen Grundsatzfragen berät, heißt es, ... . ... Die Unterlagen, 'die auf Telefonabhöraktionen beruhen, sind für die Aufarbeitung von nicht unerheblicher Bedeutung' ... . Betont wird allerdings, dass die Persönlichkeitsrechte der Abgehörten 'in besonderer Weise zu beachten' seien. ... Der Beschluss ... stärkt prinzipiell die von Gauck vertretene Position im Streit mit Altbundeskanzler Helmut Kohl. Gauck hatte sich für die Herausgabe von Abhörunterlagen zu Kohl an Wissenschaftler und Journalisten ausgesprochen, Kohl setzt sich dagegen unter Hinweis auf das Grundgesetz und den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte vehement zur Wehr. ... Wie die neue Bundesbeauftragte Marianne Birthler sich in der Frage der Abhörprotokolle entscheidet, ist noch ungewiss." BerlZtg 21.10.00 S. 6

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"USA fordern freien Zugang in deutsche Netze / Bedenken über Vorteile der Deutschen Telekom
Der US-Staatssekretär für internationalen Handel, Robert LaRussa, hat sich bei der Bundesregierung für einen besseren Zugang amerikanischer Firmen zu deutschen Telekommunikationsmarkt eingesetzt. ... Wichtig sei, dass sich die USA mit ihrem Prinzip der Selbstregulation der Wirtschaft auch im E-Commerce und der Internet-Regulation durchsetzten. Dies betreffe den Datenschutz ebenso wie die Wahrung von Urheberrechten. Vorbildlich sei die Vereinbarung über Datenschutz im Datennetz." BerlZtg 21.10.00 S. 36

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"Vorwärts in den Polizeistaat? / Die Friedrich-Ebert-Stiftung diskutierte über Innere Sicherheit
... Hamburgs Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit zählt die Neuerungen auf: Vorbeugegewahrsam bis zu 14 Tage, großer Lauschangriff, Rasterfahndung, verdeckte Ermittler, Schleierfahndung, Aufenthaltsverbote für bestimmte Personen, Ausweitung der Telefonüberwachung, DNA-Analyse, Einsatz des bayerischen Verfassungsschutzes gegen normale Kriminalität. 'Nichts von diesen Einschränkungen ist je zurückgenommen worden', sagt Peschel-Gutzeit." Tsp 22.10.00 S. 5

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"Der Verkehr auf der Daten-Autobahn nimmt zu / Die Telematikdienste sind die erste Welle der Informationsflut im Pkw / Was der kommende Mobilfunkstandard UMTS alles ins Auto bringen kann / Dynamische Navigation geht unterschiedliche Wege
... Floating Car Data (FCD) nennt sich die Methode, bei der Autos als Sender arbeiten. ... Aber das FCD-System hat auch Kritiker. Vom gläsernen Autofahrer wird gesprochen, der dauernd überwacht wird. Auch die Datenhoheit ist noch nicht geklärt: Wem gehören die Daten und wer darf sie wie verwenden? DaimlerChrysler weist darauf hin, dass besonders die Anonymität des Senders und der Datenschutz berücksichtigt werden müssen." SZ 21.10.00 S. V 3 / 29

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"Das Handy verrät, wo du gerade bist / In Estland wird die Ortungsfunktion von Mobiltelefonen für Werbezweck genutzt
... Was für deutsche Ohren noch wie Zukunftsmusik klingt und wohl auch eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen aufwirft, wird anderenorts bereits eingesetzt. Die Software von MGine wird seit einigen Monaten von der Estonia Mobile Telefon (EMT) eingesetzt. ... Stolz präsentiert Savolainen eine Stadtplan von Tallin, in der eine rote Zickzacklinie eingezeichnet ist: 'Wir können genau verfolgen, wie dieser Kunde durch die Innenstadt gelaufen ist, und können so auf seine Interessen schließen.' Über ein Internet-Portal können die Nutzer weitere Angaben zur eigenen Person freiwillig machen. Das Angebot komme gut bei der Bevölkerung an, versichert er. Schließlich ermögliche die Technik ja auch in Notfällen eine schnelle Ortung, von woher ein Notruf kommt. Und Autobesitzern wird der Einbau von Handy-Chips in ihr Fahrzeug angeboten, so dass im Falle eines Diebstahls die Fahrt des Autos verfolgt werden kann." WELT 21.10.00 S. 18

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"EU streitet über den Status geheimer Akten / Umgang mit militärischen Daten im Widerspruch zum Transparenzgebot
... Beim Aufbau ihrer neuen Militärgremien und ihrer schnellen Eingreiftruppe sind sie auf die Zusammenarbeit mit der Nato angewiesen. Die überlässt der EU aber keine geheimen Informationen, solange die EU nicht Nato-ähnliche Sicherheits-Standards einführt. Das haben die 15 Mitgliedsstaaten ... noch vor der Sommerpause erledigt; seitdem existiert eine 'Top Secret' Sicherheitsstufe: Alle Dokumente, die derart eingestuft werden, sind von außen 'unsichtbar', wie es heißt. Sie tauchen noch nicht einmal mit Titel im öffentlich zugänglichen EU-Register auf. ... Die Niederländer nahmen an dem Beschluss zwar teil. Hinterher aber fühlten sie sich derart überfahren, dass sie Klage gegen ihre 14 EU-Partner erhoben. Sie wünschen sich eine Einzelfall-Prüfung bei jedem geheimen Dokument, ob nicht doch Teile freigegeben werden können." WELT 21.10.00 S. 7

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"Bundesrat: An Signatur oder Unterschrift festhalten
Die Länder beurteilen das Vorhaben der Bundesregierung skeptisch, in einigen Fällen des Geschäftsverkehrs statt der Schriftform künftig die 'Textform' gelten zu lassen. ... Die 'Textform' ist die auf Papier oder elektronisch in Schriftzeichen lesbare Erklärung, die keine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur tragen muß. Da sie die klassische Warn-, Beweis- und Identitätsfunktion nicht erfülle, solle auf sie verzichtet werden." FAZ 21.10.00 S. 14

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"Rau warnt vor Geheimwissen in der Biotechnologie / 'Gefahr für Demokratie' / Der Bundespräsident widerspricht James Watson
... Gegen eine 'Wissensgesellschaft mit beschränktem Zugang', wie sie sich durch Patentierung und Privatisierung der Gendaten vorbereite, setzte der Bundespräsident die Forderung nach mehr gesellschaftlicher 'Transparenz'." FAZ 21.10.00 S. 1

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"Inserate sind bis zum Erscheinen geheim / Geldstrafe wegen illegaler beschaffter Autoanzeige / Gericht: Verlage haben daran schutzwürdiges Interesse
... ... Bayerische Oberste Landesgericht ... ... 4. Strafsenats ...: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer sich unbefugt ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verschafft und verwertet (Paragraph 17 UWG). ... Auch Kunden in besonders sensiblen Anzeigenbereichen, etwa beim Stellenmarkt, könnten abgeschreckt werden, weil sie die unbefugte Weitergabe persönlicher Daten zu befürchten hätten. ... (Az.: 4 St RR 114/2000)." SZ 21.10.00 S. 58

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Berlin:

"Grüne: Jüdische Friedhöfe mit Kamera schützen / Parteitag am Sonnabend
... Der Landesvorstand wird den Delegierten einen Antrag vorlegen, der Stoff für Kontroversen bietet. So fordern die Antragsteller Videoüberwachung für den Schutz jüdischer Einrichtungen. 'Uns treibt aber die Sorge um, dass Innensenator Werthebach die Angriffe auf jüdische Friedhöfe benutzt, um Videoüberwachung flächendeckend in der Stadt einzusetzen', sagte Landesvorstandssprecherin Regina Michalik am Freitag. Bislang haben sich die Grünen generell gegen Videoüberwachung ausgesprochen." BerlZtg 21.10.00 S. 27

"Mit Verfassungsschutz und Video gegen Rechts? / Grünen-Parteitag: Umstrittene Anträge" Tsp 21.10.00 S. 11

"Grüne skeptisch gegenüber CDU-Angebot
... Nach kontroversen Debatten votierte die Mehrheit dafür, einzelne Plätze - darunter jüdische Friedhöfe oder Synagogen - künftig notfalls mit Kameras zu überwachen. Eine generelle Videoüberwachung beispielsweise von Kriminalitätsschwerpunkten wurde aber abgelehnt." MoPo 22.10.00 S. 33

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Hessen:

"Streit um Video-Überwachung / Stadtplanung lehnt Installation auf Masten ab" FR 21.10.00 S. 30

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Niedersachsen:

"Verfassungsschutz darf Reps geheim beobachten
Der Verfassungsschutz darf die rechtsradikalen Republikaner jetzt auch in Niedersachsen mit geheimdienstlichen Maßnahmen wie verdeckten Ermittlern überwachen. ... 11. Senat des Oberverwaltungsgericht Lüneburg ... . (Aktenzeichen: 11 L 87/00)." SZ 21.10.00 S. 2

"Republikaner dürfen observiert werden / Gericht erlaubt in Niedersachsen verdeckte Beobachtung" Tsp 21.l0.00 S. 4

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Sachsen:

"Ermittlungen gegen Heitmann eingestellt
... Auslöser der Affäre waren Vorwürfe des sächsischen Datenschutzbeauftragten Giesen, wonach Heitmann 1997 Informationen über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Görlitzer CDU-Politiker an Parteifreunde weitergegeben hatte." Tsp 21.10.00 S. 5

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