Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 23. Oktober 2000

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"Kontrollierte Arznei / Bluterorganisation in den USA kündigt nach Streit Zusammenarbeit mit der Bayer AG auf. Konzern fordert Patientendaten für teures Medikament
... amerikanische National Hemophilia Foundation (NHF) ... . Bayer möchte selbst entscheiden, welche Patienten mit dem Gerinnungsmittel beliefert werden, und zieht das Medikament aus dem freien Handel zurück. In Zukunft soll Kogenate FS nur noch an Direktabnehmer verkauft werden, die dem Unternehmen ihr Alter, die Krankheitsgeschichte und die Art ihrer Krankenversicherung mitteilen. Bayer ist Alleinanbieter für diese Art von Gerinnungsfaktoren, die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. ... Die NHF kritisiert in einem offenen Brief an Bayer zudem den Besitz vertraulicher Patientendaten durch das Unternehmen sowie die Risiken für Notfallpatienten, die in Krankenhäusern keine Blutgerinnungsmittel erhalten können. Sprecher von Bayer betonen, dass persönliche Daten nicht zweckentfremdet weden und dass der Zugang zu Medikamenten nicht vom Status der Krankenkasse abhänge." taz 23.10.00 S. 7

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"Lizenz zum Gelddrucken / Das Patent der Krypto-Technik RSA ist frei - aber die Erfinder verdienen weiter
Die Codierung mit zwei Schlüsseln ermöglicht auch die digitale Signatur, mit der sich als E-Mail verschickte Dokumente authorisieren lassen." HB 23.10.00 S. N 8

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"Bankgeheimnis verbietet Fahndung, nicht Weitergabe von Informationen / Deutsche Finanzbehörde darf ausländischen Steuerfahndern Auskünfte erteilen
... Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.9.2000 (Az.: I B 17/00). ... . Nach der Entscheidung des BFH kann eine deutsche Finanzbehörde der zuständigen Finanzbehörde eines anderen EG-Mitgliedsstaates auch ohne Ersuchen Auskünfte erteilen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt. Damit wird nicht gegen das Bankgeheimnis des Paragraphen 30 a der Abgabenordnung (AO) verstoßen. Denn danach ist es nur untersagt, anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut zwecks Nachprüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung die Guthabenkonten oder Depots festzuhalten oder abzuschreiben. ... Doch besteht hinsichtlich der Weitergabe von Informationen kein vom BfF zu beachtendes Verwertungsverbot, wenn die in Rede stehenden Konten nicht 'anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut' nachgeprüft wurden, sondern vielmehr anlässlich von Maßnahmen der Steuerfahndung. ... Es gibt nämlich den Unterschied zwischen einer Außenprüfung einerseits, für die das Bankgeheimnis gilt, und einer Prüfung durch die Steuerfahndung." HB 23.10.00 S. 53

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"Sicherheitslücke bei Internet-Zugang entdeckt
Die Zugangsdaten und Passwörter Tausender von Internet-Nutzern sind nach einem Bericht der 'ComputerBild' nicht sicher. Grund sei eine Sicherheitslücke in den so genannten Routern des Herstellers Elsa, die Computer über DSL-Anschlüsse mit dem Internet verbinden, ... ." BerlZtg 23.10.00 S. 20

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Berlin:

"Die manchmal teure Freiheit / Seit fast einem Jahr können Berliner Verwaltungsakten einsehen
... 'Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin' (IFG) ... für die Einsicht in die Unterlagen ... sollte ein Mitglied der Bürgerinitiative 700 Mark Gebühren zahlen. ... Der Datenschutzbeauftragte recherchiert zur Zeit, wie es zu den Gebühren von 700 Mark kam. Das Akteneinsichtsgesetz gibt es seit dem 30. Oktober 1999, und seither heißt der Datenschutzbeauftragte 'Berliner Beauftragter für Datenschutz und Akteneinsicht'. ... Dem Datenschutzbeauftragten, sagt seine Mitarbeiterin Claudia Schmid, seien bisher nur ein bis zwei Fälle von unverhältnismäßig hohen Gebühren bekanntgeworden. Doch sei man in den Verwaltungen offenbar unsicher, wie mit den Kosten, die durch die Akteneinsichtsbegehren von Bürgern entstehen, umzugehen sei. Der Datenschutzbeauftragte hat daher vor kurzem bei der Innenverwaltung angeregt, Kritieren für die Gebührenerhebung zu finden und zu veröffentlichen. Denn bei der Festsetzung der angemessenen Gebühr die richtige Höhe zu treffen, ist bei einem derartig weit gesteckten Rahmen schwierig: Zwischen zwanzig und tausend Mark kann es kosten, Verwaltungsakten gezeigt zu bekommen. ... Einfache mündliche Auskünfte weden gratis erteilt, auch die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht ist gratis." FAZ 23.10.00 S. BS 2

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