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Tageszeitungen]
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"Kontrollierte Arznei / Bluterorganisation in
den USA kündigt nach Streit Zusammenarbeit mit der Bayer AG auf. Konzern
fordert Patientendaten für teures Medikament
... amerikanische National Hemophilia Foundation (NHF) ... .
Bayer möchte selbst entscheiden, welche Patienten mit dem Gerinnungsmittel
beliefert werden, und zieht das Medikament aus dem freien Handel zurück.
In Zukunft soll Kogenate FS nur noch an Direktabnehmer verkauft werden,
die dem Unternehmen ihr Alter, die Krankheitsgeschichte und die Art
ihrer Krankenversicherung mitteilen. Bayer ist Alleinanbieter für
diese Art von Gerinnungsfaktoren, die Nachfrage übersteigt das Angebot
bei weitem. ... Die NHF kritisiert in einem offenen Brief an Bayer zudem
den Besitz vertraulicher Patientendaten durch das Unternehmen sowie die
Risiken für Notfallpatienten, die in Krankenhäusern keine Blutgerinnungsmittel
erhalten können. Sprecher von Bayer betonen, dass persönliche Daten
nicht zweckentfremdet weden und dass der Zugang zu Medikamenten nicht vom
Status der Krankenkasse abhänge." taz 23.10.00 S. 7
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"Lizenz zum Gelddrucken / Das Patent der
Krypto-Technik RSA ist frei - aber die Erfinder verdienen weiter
Die Codierung mit zwei Schlüsseln ermöglicht auch
die digitale Signatur, mit der sich als E-Mail verschickte Dokumente authorisieren
lassen." HB 23.10.00 S. N 8
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"Bankgeheimnis verbietet Fahndung, nicht Weitergabe
von Informationen / Deutsche Finanzbehörde darf ausländischen
Steuerfahndern Auskünfte erteilen
... Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.9.2000 (Az.:
I B 17/00). ... . Nach der Entscheidung des BFH kann eine deutsche
Finanzbehörde der zuständigen Finanzbehörde eines anderen
EG-Mitgliedsstaates auch ohne Ersuchen Auskünfte erteilen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
die Vermutung rechtfertigen, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt. Damit
wird nicht gegen das Bankgeheimnis des Paragraphen 30 a der Abgabenordnung
(AO) verstoßen. Denn danach ist es nur untersagt, anlässlich
der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut zwecks Nachprüfung
der ordnungsgemäßen Versteuerung die Guthabenkonten oder Depots
festzuhalten oder abzuschreiben. ... Doch besteht hinsichtlich der Weitergabe
von Informationen kein vom BfF zu beachtendes Verwertungsverbot, wenn die
in Rede stehenden Konten nicht 'anlässlich einer Außenprüfung
bei einem Kreditinstitut' nachgeprüft wurden, sondern vielmehr anlässlich
von Maßnahmen der Steuerfahndung. ... Es gibt nämlich den Unterschied
zwischen einer Außenprüfung einerseits, für die das Bankgeheimnis
gilt, und einer Prüfung durch die Steuerfahndung." HB 23.10.00
S. 53
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"Sicherheitslücke bei Internet-Zugang entdeckt
Die Zugangsdaten und Passwörter Tausender von Internet-Nutzern
sind nach einem Bericht der 'ComputerBild' nicht sicher. Grund sei eine
Sicherheitslücke in den so genannten Routern des Herstellers Elsa,
die Computer über DSL-Anschlüsse mit dem Internet verbinden,
... ." BerlZtg 23.10.00 S. 20
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LOKALES
Berlin:
"Die manchmal teure Freiheit / Seit fast einem
Jahr können Berliner Verwaltungsakten einsehen
... 'Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit
im Land Berlin' (IFG) ... für die Einsicht in die Unterlagen
... sollte ein Mitglied der Bürgerinitiative 700 Mark Gebühren
zahlen. ... Der Datenschutzbeauftragte recherchiert zur Zeit, wie
es zu den Gebühren von 700 Mark kam. Das Akteneinsichtsgesetz
gibt es seit dem 30. Oktober 1999, und seither heißt der Datenschutzbeauftragte
'Berliner Beauftragter für Datenschutz und Akteneinsicht'.
... Dem Datenschutzbeauftragten, sagt seine Mitarbeiterin Claudia Schmid,
seien bisher nur ein bis zwei Fälle von unverhältnismäßig
hohen Gebühren bekanntgeworden. Doch sei man in den Verwaltungen offenbar
unsicher, wie mit den Kosten, die durch die Akteneinsichtsbegehren
von Bürgern entstehen, umzugehen sei. Der Datenschutzbeauftragte
hat daher vor kurzem bei der Innenverwaltung angeregt, Kritieren für
die Gebührenerhebung zu finden und zu veröffentlichen. Denn bei
der Festsetzung der angemessenen Gebühr die richtige Höhe
zu treffen, ist bei einem derartig weit gesteckten Rahmen schwierig: Zwischen
zwanzig und tausend Mark kann es kosten, Verwaltungsakten gezeigt zu bekommen.
... Einfache mündliche Auskünfte weden gratis erteilt, auch
die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht ist gratis."
FAZ 23.10.00 S. BS 2
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