Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

 

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Ausgabe vom 15. November 2000

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"Bulmahn gegen Zugang der Versicherungen zu Gentests
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will den Zugang von Versicherungen zu Gentests gesetzlich beschränken. ... Deshalb müsse im Versicherungsvertragsgesetz unmissverständlich stehen, dass nur bekannte Krankheiten offenbart werden müssten, nicht aber Gentests mit Daten über Krankheitsrisiken." HB 15.11.00 S. 4

"Bulmahn: Gentests bleiben Privatsache
... 'Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch durch eine Versicherung', sagte Bulmahn." BerlZtg 15.11.00 S. 1

"'Ohne ethische Standards hat die Gentechnik keinen Erfolg' / Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn hält das deutsche Embryonenschutzgesetz für weltweit beispielhaft" BerlZtg 15.11.00 S. 3

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"Tausche Spiele gegen Daten
Nutzerdaten sind so etwas wie der Goldstaub der New Economy: Wer viel davon hat, hat viel davon. ... Also muss der Nutzer verführt werden. Mit Geschenken zum Beispiel. Das ist die Masche von Freeloader.com: Computerspiele gegen Daten." WELT 15.11.00 S. WW 7

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"Berlin unterstützt Chinas Polizei / Schily unterzeichnet Abkommen zur Verbrechensbekämpfung
... 'Wir werden keine personenbezogenen Daten austauschen', betonte Schily." FR 15.11.00 S. 2

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"Aussitzen der Identität / Bürostuhl erkennt seine Nutzer - Biometrik-Boom vorausgesagt
... Wissenschafler der Universität von Purdue aus den USA ... haben ein Sitzmöbel entwickelt, das erkennt, wer auf ihm Platz nimmt. ... Ist nun das Ende der Passwörter und Pin-Nummern gekommen?" WELT 15.11.00 S. WW 1

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"Steuerschulden kein Geheimnis
Das in Paragraph 30 Abgabenordnung verankerte Steuergeheimnis verbietet es einem Finanzamt nicht, bei Zwangsvollstreckungen den Vertragspartnern eines Steuerpflichtigen die Höhe seiner Steuerschulden mitzuteilen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 18. Juli 2000 (VII R 101/98) entschieden. ... Anders als die saarländische Vorinstanz befanden die Münchner Richter, zum 'notwendigen Inhalt der Pfändungsverfügung' gehöre die Angabe, wegen welcher Forderung die Zwangsvollstreckung betrieben werde. ... Die Bundesrichter unterstrichen allerdings die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Demzufolge dürften 'keine von vornherein aussichtslosen' Maßnahmen ergriffen werden." FAZ 15.11.00 S. 30

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"Gläserne Fußballer / Der Fall Heiko H.(...)
... Vor kurzem ist Borussia Dortmund als erster deutscher Fußball-Klub an die Börse gegangen. Damit hat sich das Unternehmen den Spielregeln unterworfen, die für dort notierte Unternehmen gelten. Eine davon lautet, daß die Aktionäre über alle geschäfts- und vermögensrelevante Vorgänge, die den Aktienkurs beeinflussen können, umgehend unterrichtet werden müssen. ... Nun sind die mit den glatten Börsenparkett wenig vertrauten Borussen ganz offensichtlich erheblich über das Ziel hinausgeschossen - und haben sich auch prompt eine Rüge des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel zugezogen. Eine Sprecherin erklärte hierzu, die Verpflichtung börsennotierter Gesellschaften zur Ad-hoc-Publizität bedeute nicht, dass man die Krankheitsgeschichte eines Einzelnen in der Öffentlichkeit breittreten sollte. ... Doch sind durchaus Fälle denkbar, in denen es zu einem Konflikt zwischen Informationspflicht und Schutz der Privatsphäre kommen kann. ... Solche Überlegungen kann man sicherlich nicht allein mit dem Hinweis auf den unbedingten Vorrang des Schutzes der Privatsphäre abtun. Denn für Menschen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, gelten andere Maßstäbe als für den einfachen Mann im Volk. Hier die richtige Balance zu finden zwischen den Ansprüchen der Öffentlichkeit auf Information und dem Schutzbedürfnis der Betroffenen, das im Fall H.(...) grob verletzt wurde, wird in Zukunft nicht einfach sein." SZ 15.11.00 S. 23

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"Die Zähler finden ihr Volk nicht / Mancher Behördenvertreter in China sucht auch nicht sehr eifrig, trotz Verlängerung sind Millionen von Menschen noch nicht amtlich registriert
... Große Teile des Volkes sind wenig kooperativ. Chinas Zeitungen selbst zählen verschiedene Gründe dafür auf: ein wachsendes Bewusstsein für Privatsphäre oder Angst vor Entdeckung bei denen, die ein Kind mehr haben als es die strenge Familienplanung erlaubt." SZ 15.11.00 S. 14

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Baden-Württemberg:

"Baden-Württemberg erlaubt Videoüberwachung
Die baden-württembergische CDU/FDP-Regierung hat am Dienstag eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, so daß künftig die offene Videoüberwachung an Brennpunkten der Kriminalität möglich ist." FAZ 15.11.00 S. 6

"Stuttgart plant offene Videoüberwachung
... Wichtig sei, dass die Bevölkerung auf die Kameras hingewiesen werde. Die Beobachtung erfolge durch die Polizei. Die Aufzeichnungen sollten 48 Stunden aufbewahrt werden, ... ." SZ 15.11.00 S. 6

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Berlin:

"Software-GAU für Berliner / Für die Sozialämter wird es vorerst keine neuen Computerprogramme geben. Der mit der Entwicklung beauftragte Softwareriese Oracle hat das Handtuch geworfen
... Das Computerprogramm Basis 3000, mit dem nicht nur die Ämter auf den neuesten Stand der Datenverarbeitung gebracht werden, sondern auch Daten zwischen Sozialämtern, Meldebehörden, Kraftfahrzeugämtern und der Ausländerbehörde abgeglichen werden sollten, wird es nicht geben." taz 15.11.00 S. 19

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Brandenburg:

"Datenschützer kritisiert Verhalten Schönbohms
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix, hat am Dienstag den Umgang von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit schützenswerten Personendaten beanstandet. Im September hatte Schönbohm Aktenauszüge aus drei ausländerrechtlichen Verfahren an Journalisten verteilt. ... 'Die Daten wurden unzulässig offen gelegt', sagte Dix' Sprecherin Lena Schraut. Schönbohm hätte die Einwilligung der Betroffenen benötigt." BerlZtg 15.11.00 S. 29

"Brandenburger Datenschützer beanstandet Verhalten Schönbohms
Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat den Umgang von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit Personendaten formell beanstandet. Es sei zwar völlig legitim, dass sich Schönbohm am 22. September gegen die Kritik von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an der Asylpolitik Brandenburgs zur Wehr gesetzt habe, räumte Dix ein. 'Unser Problem ist aber, dass verdichtete Aktenauszüge aus drei ausländerrechtlichen Verfahren an Journalisten verteilt worden sind.'" MoPo 15.11.00 s. 35

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Sachsen-Anhalt:

"Ärzte können Krankenakten online lesen
Mit einem elektronischen Arztausweis sollen in Sachsen-Anhalt künftig Mediziner über das Internet einen ständigen Zugriff auf die Krankenakten von Patienten haben. ... Die Sicherheit der Daten soll über Verschlüsselung und eine elektronische Signatur gewährleistet werden." WELT 15.11.00 S. WW 5

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