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Tageszeitungen]
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"Bulmahn gegen Zugang der Versicherungen zu Gentests
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will den Zugang
von Versicherungen zu Gentests gesetzlich beschränken. ... Deshalb
müsse im Versicherungsvertragsgesetz unmissverständlich stehen,
dass nur bekannte Krankheiten offenbart werden müssten, nicht aber
Gentests mit Daten über Krankheitsrisiken." HB 15.11.00
S. 4
"Bulmahn: Gentests bleiben Privatsache
... 'Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen
oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch
durch eine Versicherung', sagte Bulmahn." BerlZtg 15.11.00 S. 1
"'Ohne ethische Standards hat die Gentechnik keinen Erfolg' / Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn hält das deutsche Embryonenschutzgesetz für weltweit beispielhaft" BerlZtg 15.11.00 S. 3
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"Tausche Spiele gegen Daten
Nutzerdaten sind so etwas wie der Goldstaub der New Economy:
Wer viel davon hat, hat viel davon. ... Also muss der Nutzer verführt
werden. Mit Geschenken zum Beispiel. Das ist die Masche von Freeloader.com:
Computerspiele gegen Daten." WELT 15.11.00 S. WW 7
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"Berlin unterstützt Chinas Polizei / Schily
unterzeichnet Abkommen zur Verbrechensbekämpfung
... 'Wir werden keine personenbezogenen Daten austauschen',
betonte Schily." FR 15.11.00 S. 2
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"Aussitzen der Identität / Bürostuhl
erkennt seine Nutzer - Biometrik-Boom vorausgesagt
... Wissenschafler der Universität von Purdue aus den USA
... haben ein Sitzmöbel entwickelt, das erkennt, wer auf ihm Platz
nimmt. ... Ist nun das Ende der Passwörter und Pin-Nummern gekommen?"
WELT 15.11.00 S. WW 1
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"Steuerschulden kein Geheimnis
Das in Paragraph 30 Abgabenordnung verankerte Steuergeheimnis
verbietet es einem Finanzamt nicht, bei Zwangsvollstreckungen den Vertragspartnern
eines Steuerpflichtigen die Höhe seiner Steuerschulden mitzuteilen.
Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 18. Juli 2000 (VII R 101/98)
entschieden. ... Anders als die saarländische Vorinstanz befanden
die Münchner Richter, zum 'notwendigen Inhalt der Pfändungsverfügung'
gehöre die Angabe, wegen welcher Forderung die Zwangsvollstreckung
betrieben werde. ... Die Bundesrichter unterstrichen allerdings die Bedeutung
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Demzufolge dürften
'keine von vornherein aussichtslosen' Maßnahmen ergriffen werden."
FAZ 15.11.00 S. 30
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"Gläserne Fußballer / Der Fall
Heiko H.(...)
... Vor kurzem ist Borussia Dortmund als erster deutscher
Fußball-Klub an die Börse gegangen. Damit hat sich das Unternehmen
den Spielregeln unterworfen, die für dort notierte Unternehmen gelten.
Eine davon lautet, daß die Aktionäre über alle geschäfts-
und vermögensrelevante Vorgänge, die den Aktienkurs beeinflussen
können, umgehend unterrichtet werden müssen. ... Nun sind die
mit den glatten Börsenparkett wenig vertrauten Borussen ganz offensichtlich
erheblich über das Ziel hinausgeschossen - und haben sich auch prompt
eine Rüge des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel zugezogen.
Eine Sprecherin erklärte hierzu, die Verpflichtung börsennotierter
Gesellschaften zur Ad-hoc-Publizität bedeute nicht, dass man
die Krankheitsgeschichte eines Einzelnen in der Öffentlichkeit breittreten
sollte. ... Doch sind durchaus Fälle denkbar, in denen es zu einem
Konflikt zwischen Informationspflicht und Schutz der Privatsphäre
kommen kann. ... Solche Überlegungen kann man sicherlich nicht allein
mit dem Hinweis auf den unbedingten Vorrang des Schutzes der
Privatsphäre abtun. Denn für Menschen, die im Rampenlicht der
Öffentlichkeit stehen, gelten andere Maßstäbe als für
den einfachen Mann im Volk. Hier die richtige Balance zu finden zwischen
den Ansprüchen der Öffentlichkeit auf Information und dem Schutzbedürfnis
der Betroffenen, das im Fall H.(...) grob verletzt wurde, wird in
Zukunft nicht einfach sein." SZ 15.11.00 S. 23
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"Die Zähler finden ihr Volk nicht /
Mancher Behördenvertreter in China sucht auch nicht sehr eifrig, trotz
Verlängerung sind Millionen von Menschen noch nicht amtlich registriert
... Große Teile des Volkes sind wenig kooperativ.
Chinas Zeitungen selbst zählen verschiedene Gründe dafür
auf: ein wachsendes Bewusstsein für Privatsphäre oder Angst vor Entdeckung
bei denen, die ein Kind mehr haben als es die strenge Familienplanung erlaubt."
SZ 15.11.00 S. 14
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LOKALES
Baden-Württemberg:
"Baden-Württemberg erlaubt Videoüberwachung
Die baden-württembergische CDU/FDP-Regierung hat am Dienstag
eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, so daß künftig
die offene Videoüberwachung an Brennpunkten der Kriminalität
möglich ist." FAZ 15.11.00 S. 6
"Stuttgart plant offene Videoüberwachung
... Wichtig sei, dass die Bevölkerung auf die Kameras
hingewiesen werde. Die Beobachtung erfolge durch die Polizei. Die Aufzeichnungen
sollten 48 Stunden aufbewahrt werden, ... ." SZ 15.11.00 S. 6
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Berlin:
"Software-GAU für Berliner / Für die
Sozialämter wird es vorerst keine neuen Computerprogramme geben. Der
mit der Entwicklung beauftragte Softwareriese Oracle hat das Handtuch geworfen
... Das Computerprogramm Basis 3000, mit dem nicht nur
die Ämter auf den neuesten Stand der Datenverarbeitung gebracht werden,
sondern auch Daten zwischen Sozialämtern, Meldebehörden,
Kraftfahrzeugämtern und der Ausländerbehörde abgeglichen
werden sollten, wird es nicht geben." taz 15.11.00 S. 19
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Brandenburg:
"Datenschützer kritisiert Verhalten Schönbohms
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Alexander Dix,
hat am Dienstag den Umgang von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU)
mit schützenswerten Personendaten beanstandet. Im September hatte
Schönbohm Aktenauszüge aus drei ausländerrechtlichen Verfahren
an Journalisten verteilt. ... 'Die Daten wurden unzulässig offen gelegt',
sagte Dix' Sprecherin Lena Schraut. Schönbohm hätte die Einwilligung
der Betroffenen benötigt." BerlZtg 15.11.00 S. 29
"Brandenburger Datenschützer beanstandet
Verhalten Schönbohms
Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Alexander Dix
hat den Umgang von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit Personendaten
formell beanstandet. Es sei zwar völlig legitim, dass sich Schönbohm
am 22. September gegen die Kritik von Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse an der Asylpolitik Brandenburgs zur Wehr gesetzt habe, räumte Dix
ein. 'Unser Problem ist aber, dass verdichtete Aktenauszüge aus drei
ausländerrechtlichen Verfahren an Journalisten verteilt worden sind.'"
MoPo 15.11.00 s. 35
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Sachsen-Anhalt:
"Ärzte können Krankenakten online lesen
Mit einem elektronischen Arztausweis sollen in Sachsen-Anhalt
künftig Mediziner über das Internet einen ständigen Zugriff
auf die Krankenakten von Patienten haben. ... Die Sicherheit der Daten
soll über Verschlüsselung und eine elektronische Signatur
gewährleistet werden." WELT 15.11.00 S. WW 5
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