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Tageszeitungen]
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"Bundesdrucker wollen nicht passen / Heute wieder
Warnstreik in der Kreuzberger Bundesdruckerei. Beschäftigte befürchten
die Zerschlagung des Unternehmens durch die geplante Privatisierung. 2.000
Jobs sind gefährdet. Datenschützer haben kein Grundsatzproblem
mit dem Verkauf
... Das Kreuzberger Unternehmen druckt unter anderem Pässe,
Personalausweise, Fahrerlaubnisse, Banknoten. ... Grundsätzliche datenschutzrechtliche
Bedenken sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob jedoch nicht.
Bereist heute seien die Daten der Bürger nur für den Zeitraum
des Druckens in dem Unternehmen, betonte Jacobs Sprecherin Helga Schumacher.
... Dies sei auch bei einem privaten Unternehmen möglich. Besser wäre
es allerdings, wenn entsprechende Gesetze geändert würden,
damit auch nach der Privatisierung der Bundes- und nicht nur der Landesdatenschutzbeauftragte
das Recht dazu hat." taz 16.11.00 S. 20
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"Erklärung zum Aktienbesitz ist rechtens
Verlage dürfen von ihren Wirtschaftsredakteuren Auskunft
über die Zusammensetzung des privaten Wertpapierbestandes verlangen.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies gestern eine Klage des Betriebsrats
der Handelsblatt GmbH zurück (Az.: 10 BV 95/00)." HB 16.11.00
S. 4
"Der Arbeitgeber darf nach Aktien fragen / Gericht gibt Handelsblatt Recht" SZ 16.11.00 S. 20
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"Ombudsmann soll Versicherungskunden schützen
/ Assekuranz plant förderfähige Vorsorgeprodukte / Verband gegen
Gentest-Verwendungsverbot
... Widerstand kündigt der Verband gegen das geplante Gesetz
der Bundesregierung an, mit dem die Verwendung von Genomanalysen geregelt
werden soll. 'Gegen ein Verbot werden wir uns wehren', meint Michaels.
Es gebe derzeit aus Sicht der Assekuranz überhaupt keinen Handlungsbedarf,
denn Gentests spielten bei der Risikoprüfung von Versicherern 'zur
Zeit praktisch keine Rolle'." FR 16.11.00 S. 12
"Assekuranz gegen Verbot von Gentests / Ombudsmänner kommen Ende 2001 - Verband kritisiert DKV-Vorschlag" HB 16.11.00 S. 30
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"China: Schwere Irrtümer bei der Volkszählung
/ Millionen Menschen sind nicht registriert worden
... Zu den meisten Schiebungen kommt es bei den 80 bis 100 Millionen
Wanderarbeitern: Weil sie Angst haben, nach der Erfassung abgeschoben zu
werden, entziehen sich viele der Zählung, obwohl die örtlichen
Behörden angewiesen wurden, die Daten nicht als Vorwand für
ihre Bestrafung zu benutzen. Viele wollen auch nicht angeben, wie viele
Kinder sie wirklich haben. Sie befürchten hohe Geldstrafen, weil sie
gegen die staatliche Auflage der Einkindehe verstoßen haben. Auch
hier glaubt man nicht an den versprochenen Datenschutz." BerlZtg 16.11.00
S. 12
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LOKALES
Berlin:
"Sozialämter im Computer-Wirrwarr
Der Aufbau eines Computersystems zum Datenabgleich in den
Sozialämtern ist offenbar gescheitert." MoPo 16.11.00 S. 30
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Brandenburg:
"CDU schließt Frieden mit Datenschützer
/ Dix: Schönbohm hat nicht korrekt gehandelt
Die CDU verzichtet auf weitere Schritte gegen den Landes-Datenschutzbeauftragten
Alexander Dix. Fraktionschefin Beate Blechinger ließ nach einem
Gespräch mit Landtagspräsident Herbert Knoblich (SPD) mitteilen,
dass sie von weiteren Forderungen absieht. Zuvor hatte der Präsident
es abgelehnt, gegen Dix dienstrechtliche Schritte einzuleiten. ... Auslöser
des Konfliktes war eine Pressekonferenz vor sechs Wochen, bei der
sich Schönbohm gegen verschiedene Vorwürfe zur Wehr gesetzt
hatte. Schönbohm legte dabei detaillierte Behördenakten über Asylbewerber
vor, die zum Teil geschwärzt waren. ... Der oberste Brandenburger
Datenschützer bleibt bei seiner Auffassung, dass Schönbohm
nicht korrekt gehandelt habe. Deshalb hat er den Umgang mit Personendaten
formell beanstandet. ... Dix räumte ein, das Vorgehen des Ministers
sei in keiner Weise strafrechtlich relevant. Er könne aber erhebliche Mängel
im Umgang mit Daten beanstanden. Die verfassungsrechtliche Aufgabe
des Datenschutzbeauftragten 'kann man nicht durch Kritik auf der politischen
Ebene beiseite schieben'." ND 16.11.00 S. 20
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Hessen:
"Geheimnisverrat / Grüne wollen dienstliche
Erklärungen sehen
... Die Grünen wollen zumindest wissen, welche Regierungsmitglieder
inzwischen in dienstlichen Erklärungen versichert haben, dass sie
den Geheim-Bericht des Verfassungsschutzes nicht weitergegeben haben. Ende
Oktober waren in einer Zeitung Auszüge aus einem Geheim-Bericht zu
lesen, den der hessische Verfassungsschutz für die Landesregierung
zur Frage des NPD-Verbotes erstellt hatte." FR 16.11.00 S. 35
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