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Tageszeitungen]
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"'G-10-Gesetz' soll bald novelliert werden
Die Koalition will bis zum Jahresende über Änderungen
am Telefonüberwachungsgesetz entscheiden, womit auch eine gerichtliche
Verwertung von Geheimdienst-Unterlagen gegen die NPD erleichtert werden
soll. ... Das Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses
(G-10-Gesetz) muß novelliert werden, weil das Bundesverfassungsgericht
(BVG) Teile davon im Sommer für verfassungswidrig erklärt
hatte. Wiefelspütz bekräftigte, daß die Koalition keine
'Lex NPD' auflegen wolle, damit das vom Verfassungsschutz durch Telefonüberwachungen
oder V-Leute gewonnene Material gegen die NPD leichter gerichtlich verwertbar
wird. Er würde es aber begrüßen, wenn das eine Folge von
Präzisierungen im G-10-Gesetz wäre. Derzeit ist unter Juristen
umstritten, inwieweit Geheimdienst-Material vor Gericht verwertet
werden darf." FAZ 7.11.00 S. 1
Kommentar:
"Wie man das NPD-Verbot untermauern muss
... Natürlich können rechtmäßig abgehörte
Erkenntnisse gegen die NPD vor Gericht verwandt werden: So steht es
im Verfassungsschutzgesetz; man muss dazu nicht das G-10-Gesetz ändern.
Eines geht freilich nicht: Dass Verfassungschutz-Zeugen dem Gericht nicht
persönlich präsentiert werden. ... Es kann nicht genügen,
vor Gericht nur Zeugenaussagen verlesen zu lassen und die Zuverlässigkeit
der Zeugen behördlich zu bestätigen. Angesichts des Gewichts,
das ein Parteiverbot hat, wäre eine solche Verfahrensweise ein
Witz. Wer das Verbot beantragt, muss seine Erkenntnisse aufdecken - komplett
und ohne taktische Erwägungen." SZ 7.11.00 S. 4
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"Das Internet braucht mehr Sicherheit / Branchenverband
Bitkom will Problembewusstsein schärfen / Mittelstandsoffensive
Die unzureichende Sicherheit bei der elektronischen Geschäftsabwicklung
behindert die Internet-Expansion. Darauf hat Willi Berchtold, Vizepräsident
der Branchenorganisation Bitkom, auf der Fachmesse Systems hingewiesen.
... 'IT-Sicherheit ist machbar, aber sie hat ihren Preis', erklärte
Berchtold. Vor allem der Mittelstand muss sich nach Angaben des Managers
stärker um die Sicherheitsanforderungen kümmern. Sonst entstünden
beim Online-Handel und der elektronischen Geschäftsabwicklung
große Risiken und Gefahren. Unbedingt erforderlich seien die Verschlüsselung
der Daten sowie die Verwendung der digitalen Signatur." SZ 7.11.00
S. 28
"Sicherheitsmängel im Internet gefährden Wachstum im elektronischen Handel / Branchenverband Bitkom warnt vor Schäden in Millionenhöhe" HB 7.11.00 S. 22
"Sicherheitslücken gefährden E-Commerce" FAZ 7.11.00 S. 21
"Sicherheit im Internet soll größeres
Gewicht bekommen / Problembewusstsein im Mittelstand ist noch unterentwickelt
... ... Bitkom-Vizepräsident Willi Berchtold. ... Er selbst
gebe bei Käufen per Internet angesichts des hier zu Lande praktizierten
Sicherheitsniveaus keine Kreditkartennummer preis, bekannte der Verbandsfunktionär.
Fehlende Datensicherheit könne sich neben dem Fachkräftemangel
zum zweiten Hemmschuh für die Branche auswachsen." Tsp 7.11.00
S. 19
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"Einbruch bei Microsoft / Wieder Cracker im Netzwerk des Software-Riesen" MoPo 7.11.00 S. 23
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"Wettstreit der Computer-Hacker / Unternehmen
loben 100 000 Mark aus
Nun wollen es die Unternehmen wissen: Wie sicher ist das firmeneigene
Computersystem? Um das rauszufinden locken sie Hacker mit einem sechsstelligen
Preisgeld. Sie sollen sich ins Firmennetz schmuggeln - Geld gibt es allerdings
nur dann, wenn der Angreifer preisgibt, wie ihm das gelingt." HB 7.11.00
S. 24
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"Fischer will bei Gendiagnostik handeln
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) ...
... will ... ihre Vorstellungen für ein Fortpflanzungsmedizin-Gesetz
in den nächsten Tagen an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien
versenden." HB 7.11.00 S. 3
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"Saftige Fälle / Dürfen Fernsehkameras
in die Gerichtssäle? - Heute verhandelt Karlsruhe über eine
Klage von n-tv
... Nach wie vor gilt jedoch eine Eilentscheidung aus dem Jahr
1996, in der das Bundesverfassungsgericht Kameras den Zugang zu Gerichtsverhandlungen
generell untersagte. n-tv hatte damals erfolglos eine Drehgenehmigung für
den Berliner Politbüro-Prozeß beantragt. Die Begründung,
mit der die Karlsruher Richter das im Gerichtsverfassungsgesetz verankerte
Kameraverbot stützten, stand allerdings auf wackligen Füßen:
So sorgte sich das Gericht um die Persönlichkeitsrechte der angeklagten
SED-Größen. Gerade die aber zeigten später stärkstes
Interesse daran, den Gerichtssaal zur Selbstinszenierung zu nutzen."
WELT 7.11.00 S. 37
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"Klinik wirbt für illegale Orangspende / Dialyse-Patienten
sollen sich 'über moralische Grenzen hinwegsetzen'
Ein amerikanisch-tschechisches Unternehmen schreibt deutsche
Dialysepatienten an und offeriert, 'unter Umgehung nationaler Transplantationsgesetze'
einen Lebendspender für eine Niere zu vermitteln. 'Setzen Sie sich
über moralische und ethische Grenzen hinweg, dann gibt es für
Sie, Herr' ... 'die Möglichkeit der Soforthilfe. ...' ... 'Ich bin
irritert, weil ich keine Ahnung habe, woher die Absender meine korrekte Adresse
haben', sagt der angeschriebene Herr K. Überall in Deutschland
sind Briefe an Dialysepatienten aufgetaucht, die auf der Warteliste stehen
für eine Niere bei der auch für Deutschland zuständigen
Organ-Vermittlungszentrale Eurotransplant." SZ 7.11.00 S. 16
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LOKALES
Brandenburg:
"Ziel: Schnoor-Kommission erhält Einsicht
in alle Akten
Die Schnoor-Kommission zur Überprüfung des Maßregelvollzugs
soll Einblick in alle notwendigen Akten erhalten. Dazu sollten auch Patientenakten
gehören, sagte Sozialminister Alwin Ziel (SPD) am Montag." BerlZtg
7.11.00 S. 31
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