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Ausgabe vom 16. Dezember 1999

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Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

"Mehr Schutz für Promi-Kinder / Prinzessin Caroline bekommt nur teilweise Recht, ihr Anwalt Matthias Prinz ist zufrieden
Prominente können sich künftig vor der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos besser schützen, wenn sie mit ihren Kindern auf den Bildern zu sehen sind. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am Mittwoch verkündet wurde (1 BvR 653/96). ... Die Prinzessin war gegen die Veröffentlichung von acht Fotos in der Zeitschrift 'Bunte' im August 1993 vorgegangen. Ihre Unterlassungsklage war vom Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz bezüglich dieser acht von insgesamt 13 Fotos rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil vom 19.12.1995 - VI ZR 15/95). ... Die Verfassungsrichter folgten jedoch weitgehend der Argumentation ihrer Karlsruher Kollegen vom Bundesgerichtshof und wiesen die Verfassungsbeschwerde zum größten Teil zurück Lediglich bezüglich dreier Fotos, auf denen Caroline mit ihren Kindern zu sehen ist, gaben die Verfassungsrichter der Prinzessin Recht. ... Das Urteil im Netz: www.BVerfG.de" WELT 16.12.1999 S. 39

"Mehr Schutz für Kinder vor Paparazzi-Fotos / Bundesverfassungsgericht gibt Caroline von Monaco teilweise recht
... Wo genau die Grenzen des Privaten außerhalb des Hauses verlaufen, kann dem Urteil zufolge nicht generell festgelegt werden. Es komme darauf an, ob der Einzelne erkennbar davon ausgehen dürfe, nicht den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein." FR 16.12.1999 S. 11

"Caroline von Monaco erzielt Teilerfolg / Persönlichkeitsrecht contra Pressefreiheit
... So muß es die Prinzessin grundsätzlich akzeptieren, dass sich die Kameraobjektive auf sie richten, wenn sie sich außerhalb ihrer offiziellen Funktion in die Öffentlichkeit begibt. ... Das will Staranwalt Prinz ändern. Er plädiert dafür, dass Fotografen die Prominenten - ohne deren Genehmigung - nur noch bei offiziellen Anlässen fotografieren dürfen. Für alle anderen Fotos müssten sich die Bildreporter dann vor einer Veröffentlichung das Okay des Abgebildeten einholen. Kritiker halten Prinz entgegen ... . Für das berechtigte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über Prominente sei dann kaum noch Platz. Sie sehen die Gefahr, dass im Extremfall nur noch eine reine Hofberichterstattung möglich ist." HB 16.12.1999 S. 26

"Privatsphäre für Kinder von Prominenten" HB 16.12.1999 S. 4

"Zügel für die Paparazzi / Prinzessin Caroline erreicht besseren Schutz der Privatsphäre von Kindern
... Das jedem Erwachsenen zustehende 'allgemeine Persönlichkeitsrecht' werde für Kinder durch die Verfassung noch einmal gestärkt. ... BGH ... im Dezember 1995 ... . Damals wurde erstmals höchstrichterlich eine schützenswerte Privatsphäre von Prominenten auch außerhalb des eigenen Hauses anerkannt - 'wenn sich jemand in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat'. ... Im Wesentlichen bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun das BGH-Urteil und überhöhte es verfassungsrechtlich wie psychologisch. Jeder, auch jeder Prominente aus Gesellschaft und Politik, brauche einen 'Raum, in dem er die Möglichkeit hat, frei von öffentlicher Beobachtung und damit der von ihr erzwungenen Selbstkontrolle zu sein'. ... Wer sich mit der Veröffentlichung privater Angelegenheiten einverstanden erklärt habe, etwa durch Exklusivverträge, büße nachhaltig an Persönlichkeitsschutz ein; und wer sich auf Plätzen unter viele Menschen mische, verliere den grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre. ... Deutlich wie nie zuvor gewährte Karlsruhe auch der Unterhaltung den Schutz der Pressefreiheit: 'Meinungsildung und Unterhaltung sind keine Gegensätze.' ... Dieses 'Infotainment' billigte Karlsruhe ebenso wie die 'bloße Unterhaltung' und die 'Personalisierung' von Problemen." SZ 16.12.1999 S. 1

"Person der Zeitgeschichte
... Karlsruhe lieferte ... eine bündige Definition. Der Begriff sei die 'abgekürzte Ausdrucksweise für Personen ... , deren Bild die Öffentlichkeit um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet'. ... Anders als Lieschen Müller muss sich Caroline von Monaco grundsätzlich eine Veröffentlichung ihres Bildes ohne vorherige Einwilligung gefallen lassen. ... Wer nur durch eine bestimmte Situation (Unfall, Opfer eine Straftat) vorübergehend öffentliches Informationsinteresse erregt, gilt als 'relative Person der Zeitgeschichte'." SZ 16.12.1999 S. 2

"Mehr Schutz vor Paparazzi für Prominentenkinder / Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil über Privatsphäre gefällt / Alle Seiten fühlen sich gestärkt" Tsp 16.12.1999 S. 44

Kommentar:
"Caroline und kein Ende
... Gestern erst verkündete das Bundesverfassungsgericht ein weiteres - und man muss sagen: sehr abgewogenes, aber keineswegs sensationelles - Urteil, ... . ... In Wahrheit ist in Karlsruhe also noch alles offen .. ." Tsp 16.12.1999 S. 44

Kommentar:
"Goldene Worte über medienfreie Zonen
... Es sind deshalb goldene Worte, die das Bundesverfassungsgericht über das 'Recht auf Abgeschiedenheit' geschrieben hat. Sie erinnern mit ihrer plastischen Forderung nach medien- und kontrollfreien Privatzonen an das epochale Volkszählungs-Urteil von 1983." SZ 16.12.1999 S. 4

Kommentar:
"Klatsch, Tratsch, Kinderbilder
... Das Urteil ist nicht spektakulär, aber dennoch ein Gewinn. Erstens für die Freiheit der Presse; zweitens für den Schutz jener Kinder, die nichs dafür können, dass ihre Eltern prominent sind ... . ... Es wäre schlechthin absurd gewesen, die Verbreitung der Fotos von Personen der Zeitgeschichte in jenen Medien zu verbieten, die diese Personen in aller Regel erst prominent gemacht haben. Die Aufregung über Geister, die man einst selbst rief, grenzt ausgesprochen häufig an pure Heuchelei." WELT 16.12.1999 S. 10

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"Die 'Lex Lafontaine' ist perdu / Saarland revidiert die Verschärfung des Pressegesetzes
... Auf Lafontaines Initiative war das Gegendarstellungsrecht bundesweit einmalig zugespitzt worden - jeglicher redaktionelle Anhang ('Redaktionsschwanz') war fortan untersagt." FR 16.12.1999 S. 5

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"Birnen
... Auf den Namen seiner Frau, Hannelore Kohl, hatten nach Angaben aus dem Einzelhandel Unbekannte etliche Bestellungen von Birnen-Konserven aufgegeben. Aufmerksame Rechenmaschinen hätten die Aufträge gestoppt. Die Computer seien nämlich in der Lage, unsinnige oder mit falschem Namen versehene Order zu erkennen, und zudem spürten die Geräte in großen Datenbänken der Versandhäuser überschuldete oder potenziell zahlungsunwillige Besteller auf, berichtete der Konzernchef von Karstadt-Quelle." FR 16.12.1999 S. 1

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