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Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
"Mehr Schutz für Promi-Kinder / Prinzessin
Caroline bekommt nur teilweise Recht, ihr Anwalt Matthias Prinz ist zufrieden
Prominente können sich künftig vor der Veröffentlichung
von Paparazzi-Fotos besser schützen, wenn sie mit ihren Kindern auf
den Bildern zu sehen sind. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
das am Mittwoch verkündet wurde (1 BvR 653/96). ... Die Prinzessin
war gegen die Veröffentlichung von acht Fotos in der Zeitschrift 'Bunte'
im August 1993 vorgegangen. Ihre Unterlassungsklage war vom Bundesgerichtshof
(BGH) in letzter Instanz bezüglich dieser acht von insgesamt 13 Fotos
rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil vom 19.12.1995 - VI ZR 15/95).
... Die Verfassungsrichter folgten jedoch weitgehend der Argumentation
ihrer Karlsruher Kollegen vom Bundesgerichtshof und wiesen die Verfassungsbeschwerde
zum größten Teil zurück Lediglich bezüglich dreier Fotos,
auf denen Caroline mit ihren Kindern zu sehen ist, gaben die Verfassungsrichter
der Prinzessin Recht. ... Das Urteil im Netz: www.BVerfG.de" WELT 16.12.1999
S. 39
"Mehr Schutz für Kinder vor Paparazzi-Fotos
/ Bundesverfassungsgericht gibt Caroline von Monaco teilweise recht
... Wo genau die Grenzen des Privaten außerhalb des Hauses
verlaufen, kann dem Urteil zufolge nicht generell festgelegt werden. Es
komme darauf an, ob der Einzelne erkennbar davon ausgehen dürfe, nicht
den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein." FR 16.12.1999
S. 11
"Caroline von Monaco erzielt Teilerfolg / Persönlichkeitsrecht
contra Pressefreiheit
... So muß es die Prinzessin grundsätzlich akzeptieren,
dass sich die Kameraobjektive auf sie richten, wenn sie sich außerhalb
ihrer offiziellen Funktion in die Öffentlichkeit begibt. ... Das will
Staranwalt Prinz ändern. Er plädiert dafür, dass Fotografen
die Prominenten - ohne deren Genehmigung - nur noch bei offiziellen Anlässen
fotografieren dürfen. Für alle anderen Fotos müssten sich
die Bildreporter dann vor einer Veröffentlichung das Okay des
Abgebildeten einholen. Kritiker halten Prinz entgegen ... . Für das
berechtigte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über
Prominente sei dann kaum noch Platz. Sie sehen die Gefahr, dass im Extremfall
nur noch eine reine Hofberichterstattung möglich ist." HB 16.12.1999
S. 26
"Privatsphäre für Kinder von Prominenten" HB 16.12.1999 S. 4
"Zügel für die Paparazzi / Prinzessin
Caroline erreicht besseren Schutz der Privatsphäre von Kindern
... Das jedem Erwachsenen zustehende 'allgemeine Persönlichkeitsrecht'
werde für Kinder durch die Verfassung noch einmal gestärkt. ...
BGH ... im Dezember 1995 ... . Damals wurde erstmals höchstrichterlich
eine schützenswerte Privatsphäre von Prominenten auch außerhalb
des eigenen Hauses anerkannt - 'wenn sich jemand in eine örtliche
Abgeschiedenheit zurückgezogen hat'. ... Im Wesentlichen bestätigte
das Bundesverfassungsgericht nun das BGH-Urteil und überhöhte
es verfassungsrechtlich wie psychologisch. Jeder, auch jeder Prominente
aus Gesellschaft und Politik, brauche einen 'Raum, in dem er die Möglichkeit
hat, frei von öffentlicher Beobachtung und damit der von ihr erzwungenen
Selbstkontrolle zu sein'. ... Wer sich mit der Veröffentlichung privater
Angelegenheiten einverstanden erklärt habe, etwa durch Exklusivverträge,
büße nachhaltig an Persönlichkeitsschutz ein; und wer sich
auf Plätzen unter viele Menschen mische, verliere den grundrechtlichen
Schutz der Privatsphäre. ... Deutlich wie nie zuvor gewährte
Karlsruhe auch der Unterhaltung den Schutz der Pressefreiheit: 'Meinungsildung
und Unterhaltung sind keine Gegensätze.' ... Dieses 'Infotainment'
billigte Karlsruhe ebenso wie die 'bloße Unterhaltung' und die 'Personalisierung'
von Problemen." SZ 16.12.1999 S. 1
"Person der Zeitgeschichte
... Karlsruhe lieferte ... eine bündige Definition. Der
Begriff sei die 'abgekürzte Ausdrucksweise für Personen ... ,
deren Bild die Öffentlichkeit um der dargestellten Person willen der
Beachtung wert findet'. ... Anders als Lieschen Müller muss sich
Caroline von Monaco grundsätzlich eine Veröffentlichung ihres
Bildes ohne vorherige Einwilligung gefallen lassen. ... Wer nur durch eine
bestimmte Situation (Unfall, Opfer eine Straftat) vorübergehend
öffentliches Informationsinteresse erregt, gilt als 'relative
Person der Zeitgeschichte'." SZ 16.12.1999 S. 2
"Mehr Schutz vor Paparazzi für Prominentenkinder / Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil über Privatsphäre gefällt / Alle Seiten fühlen sich gestärkt" Tsp 16.12.1999 S. 44
Kommentar:
"Caroline und kein Ende
... Gestern erst verkündete das Bundesverfassungsgericht
ein weiteres - und man muss sagen: sehr abgewogenes, aber keineswegs sensationelles
- Urteil, ... . ... In Wahrheit ist in Karlsruhe also noch alles offen
.. ." Tsp 16.12.1999 S. 44
Kommentar:
"Goldene Worte über medienfreie Zonen
... Es sind deshalb goldene Worte, die das Bundesverfassungsgericht
über das 'Recht auf Abgeschiedenheit' geschrieben hat. Sie erinnern
mit ihrer plastischen Forderung nach medien- und kontrollfreien Privatzonen
an das epochale Volkszählungs-Urteil von 1983." SZ 16.12.1999
S. 4
Kommentar:
"Klatsch, Tratsch, Kinderbilder
... Das Urteil ist nicht spektakulär, aber dennoch
ein Gewinn. Erstens für die Freiheit der Presse; zweitens für
den Schutz jener Kinder, die nichs dafür können, dass ihre
Eltern prominent sind ... . ... Es wäre schlechthin absurd gewesen,
die Verbreitung der Fotos von Personen der Zeitgeschichte in jenen
Medien zu verbieten, die diese Personen in aller Regel erst prominent gemacht
haben. Die Aufregung über Geister, die man einst selbst rief,
grenzt ausgesprochen häufig an pure Heuchelei." WELT 16.12.1999
S. 10
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"Die 'Lex Lafontaine' ist perdu / Saarland revidiert
die Verschärfung des Pressegesetzes
... Auf Lafontaines Initiative war das Gegendarstellungsrecht
bundesweit einmalig zugespitzt worden - jeglicher redaktionelle Anhang
('Redaktionsschwanz') war fortan untersagt." FR 16.12.1999 S.
5
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"Birnen
... Auf den Namen seiner Frau, Hannelore Kohl,
hatten nach Angaben aus dem Einzelhandel Unbekannte etliche Bestellungen
von Birnen-Konserven aufgegeben. Aufmerksame Rechenmaschinen hätten
die Aufträge gestoppt. Die Computer seien nämlich in der Lage,
unsinnige oder mit falschem Namen versehene Order zu erkennen, und zudem
spürten die Geräte in großen Datenbänken der Versandhäuser
überschuldete oder potenziell zahlungsunwillige Besteller auf, berichtete
der Konzernchef von Karstadt-Quelle." FR 16.12.1999 S. 1
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