Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 17. Dezember 1999

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"Die heimlichen Lauscher im Internet / Immer mehr Webdienste verpassen den Kunden ungefragt Identifikationsmarken und spionieren ihnen hinterher
... GUID. Das unschuldig klingende Kürzel steht für Global Unique IDentifier, eine Art Stempel für die Surfer, mit dem Online-Marketer ihren Kunden auf die Schliche kommen wollen. ... Datenschützer fürchten ... , dass die immer einfacher und gründlicher zu erstellenden Profile der Surfer missbraucht und an Direktmarketer weiterverkauft werden. ... Tatsächlich lassen sich über die Nummern zwar Kundenbewegungen registrieren, aber zunächst nicht einer namentlich bekannten Person zurechnen. Prekär und mit Datenschutzgesetzen unvereinbar wird die Sache, wenn die digitalen Stempel mit persönlichen Informationen verknüpft werden, die ein Nutzer etwa bei der Registrierung einer Software übermittelt. Comet Systems, Microsoft, Real-Networks und Konsorten haben zudem den Fehler gemacht, ihre Kunden in keinster Weise über die Beobachtungspraktiken zu informieren. Selbst Größen der Computerindustrie wie Intel, verschweigen wesentliche Eigenschaften ihrer Produkte: Erst als Datenschützer Alarm schlugen, gab der Chiphersteller zu, eine eindeutige Seriennummer in den Pentium-III-Prozessor eingebaut zu haben." MoPo 17.12.1999 S. 15

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"Denunzieren statt rehabilitieren / In den USA stehen Sexualstraftäter lebenslang am Pranger
... Bislang konnte ein Sexualstraftäter nach Verbüßung der Strafe wie jeder ehemalige Häftling im Schutze der Anonymität ein neues Leben beginnen. Dies ist nun nicht mehr möglich, seit der Kongress im Jahre 1996 das so genannte 'Megan's Law' verabschiedete, wonach Sexualstraftäter von den Behörden auf den Index gesetzt, unter permanente Überwachung gestellt und öffentlichen Aggressionen preisgegeben werden. ... Damit ist den einschlägig Verurteilten das Recht auf Schutz des Privatlebens verwehrt. ... Jeder einschlägig Verurteilte, auch wenn er sich bewährt und ein neues Leben begonnen hat, muss ständig damit rechnen, 'aufgespürt' und vor seiner Familie, seinen Freunden, Kollegen und Nachbarn an den (symbolischen) Pranger gestellt zu werden." Le Monde diplomatique / taz/WoZ 12/1999 S. 21

"Cyber-Jagd auf 'Perverse'
Wenn in der schönen Jahreszeit in den kalifornischen Counties die Jahrmärkte abgehalten werden, dann zählt zu den begehrtesten Attraktionen - neben Pferderennen und der Schweinewaage - das 'outing' von Sittlichkeitstätern. Zwischen den Wagen der Doughnut-Verkäufer und den Schießständen wirbt das Justizministerium in grellen Farben auf einem riesigen Spruchband: 'Kontrollieren Sie selbst! Freier Zugang zur Beschreibung von Sexualtätern.' Auf sieben Computern, die mit der Megan-CD-ROM geladen sind, kann der Kunde umgehend Fotos von (ehemaligen) Sexualdelinquenten, die in seinem Viertel wohnen, auf dem Bilschirm aufrufen, ... ." Le Monde diplomatique / taz/WoZ 12/1999 S. 21

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Nordrhein-Westfalen:

"DKP als Spitzelgrund für Verfassungsschutz / Geheimdienst hat Informanten bei Nazi-Verfolgten
... Dass die VVN-BdA nicht nur nach der allgemein zugänglichen Quellenlage beobachtet, sondern regelrecht mittels Spitzeln ausgeforscht wird, bekam jetzt der Kreisvorsitzende der VVN-BdA ... heraus. Er hatte 'Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gemäß § 14 Verfassungsschutzgesetz NRW' beantragt." ND 17.12.1999 S. 5

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