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"Genprobe Jahre nach verbüßter Haft
verlangt
Zum Aufbau einer bundesweiten Gendatei werden Hunderttausende zur
Abgabe von Körperzellen aufgefordert ... Berlin hat zwar noch
nicht mit der zentralen Erfassung 'alter' Straftäter begonnen. Bayern
hat sich aber schon 110 000 Fälle aus dem Bundeszentralregister herausgeholt.
In Hamburg sind es 30 000. Für Berlin rechnet die Senatjustizverwaltung
mit bis zu 50 000 Alt-Straftätern, die überprüft und deren
'Körperzellen' notfalls zwangsweise untersucht werden müssten.
... Im Juni dieses Jahres ist das Identitätsfeststellungsgesetz dann
verschärft und konkretisiert worden. Bis zum 30. Juni 2001 dürfen
die Staatsanwaltschaften sich aus dem Zentral-Computer alle einschlägig
Verurteilten auswerfen lassen, ohne vorher Namen zu nennen. 41 Straftatbestände
zählt das Gesetz auf ... Dieses Verfahren hat zu der Datenflut in
Bayern und Hamburg geführt. Die amtlichen Datenschützer haben
Bedenken gegen die breite Registrierung, wie Claudia Schmid beim Berliner
Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka gestern sagte. Sie halten
den Eingriff in das Genmaterial eines Menschen und die Registrierung nur
gerechtfertigt bei 'Verbrechen gegen Leib und Leben bzw. gegen die sexuelle
Selbstbestimmung'." Tsp 18.12.99 S. 11
"Gen-Datei auch für frühere Straftäter
Bundesweit müssen mehrere hunderttausend ehemalige Straftäter
damit rechnen, dass ihr genetischer Fingerabdruck verlangt wird."
Tsp 18.12.99 S. 1
Kommentar
"Behörden sammeln Gendaten von Häftlingen
Überflüssig und gefährlich
... Der genetische Fingerabdruck, der mit guten Gründen
vor allem bei Sexualdelikten und Schwerverbrechen in die Strafprozessordnung
eingefügt worden ist, entwickelt sich zur genetischen Landkarte der
Bevölkerung. ... Nicht nur Sexualverbrecher, deren intime Spuren noch
Jahre nach der Tat gegen sie zeugen können, und nicht nur Mörder
und Totschläger werden hier erfasst. ... Zudem ist die Justiz in Gefahr,
sich selber mit der Datenflut zu ersticken. Sie ist schon technisch nicht
in der Lage, ein paar hunderttausend Mal nachträglich festzustellen,
dass Wiederholungsgefahr besteht. Also sollte sie so klug und so bescheiden
sein, sich die wichtigen Fälle herauszusuchen. Es geht um Verbrechensbekämpfung,
nicht um Sammel-Leidenschaft." Tsp 18.12.99 S. 10