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"Bundesverfassungsgericht zum Bildnisschutz von
Prinzessin Caroline
Ein bisschen mehr Privatsphäre für die Reichen und Schönen
... Mit diesem letzten Urteil aus der Feder des am Donnerstag
ausgeschiedenen Verfassungsrichters Grimm zeichnet der I. Senat einfühlsam
das Bedürfnis umlauerter Prominenter nach Schutz ihrer Persönlichkeitsphäre
nach." HB 20.12.99 S. 49
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"Verräterische Bankkonten bei der Betriebsprüfung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entwickelte in einem
Beschluss Maßstäbe, wann anlässlich einer Betriebsprüfung
in einer Bank Erkenntnisse über Kundenkonten an die Finanzämter
weiter gegeben werden dürfen. Das 'Bankgeheimnis' der Abgabenordnung
schützt die Kunden nur beschränkt." HB 20.12.99 S. 49
LOKALES
Berlin
"Zur Diskussion
Videoüberwachung an Schulen?
Pro: Rolf Taßler, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft:
'... Um Straftaten auf den Schulhöfen bzw. vor der Schule zu verhindern,
bleibt als letzter Ausweg nur noch die Videoüberwachung. Kriminalitätsbekämpfung
mit Videoüberwachung hat sich bewährt. In öffentlichen Verkehrsmitteln,
in Warenhäusern oder in ganzen Straßenzügen wie in Leipzig
oder in London wurden deshalb weniger Straftaten registriert.'
Contra: Achim Lazai: Experte für Jugendkriminalität:
'Die Vorstellung eines videoüberwachten Schulhofes löst bei mir
Gedanken an das Freigelände einer Justizvollzugsanstalt aus. Es verbietet
sich, mit dem Empfinden der Schüler derart unsensibel umzugehen. Sie
würden sich doch ständig beobachtet fühlen'." MoPo
20.12.99 S. 28