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"Korrektur des Datenschutzgesetzes
Das Redaktionsgeheimnis soll in der Neufassung des Datenschutzgesetzes
nicht angetastet werden. Das versicherte der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz, Joachim Jacob. In der Novelle, die Anfang Februar
im Bundeskabinett verabschiedet werden dürfte, werde klargestellt,
dass es kein Auskunftsrecht über die von Journalisten gesammelten
Daten nach einer Veröffentlichung geben werde." SZ 27.12.1999
S. 20
"Redaktionsgeheimnis bleibt gewahrt
... Der Deutsche Presserat und andere Verbände hatten gegen
Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily Front gemacht, in jede Redaktion
einen Datenschutzbeauftragten zu setzen. Die Organisationen fürchten,
dass dies die Pressefreiheit gefährden könnte. Jacob betonte,
die Befürchtungen beruhten auf missverständlichen Formulierungen.
Der Datenschutzbeauftragte solle prüfen, ob recherchierte Daten
in Redaktionen vor unbefugtem Zugriff geschützt verwaltet werden." BerlZtg
27.12.1999 S. 21
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"Datenschützer für Berichte zu Telefonüberwachung
Mehr Kontrolle beim Abhören von Telefonen hat der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, verlangt. Bei
der 'akustischen Wohnraumüberwachung', besser bekannt als 'Großer
Lauschangriff', müssten dem Parlament regelmäßig Berichte
über den Erfolg dieses Eingriffs in Bürgerfreiheiten vorgelegt
werden. 'Das hätte ich gern auch bei der Telefonüberwachung',
sagte Jacob der Nachrichtenagentur AP." HB 27.12.1999 S.
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"Lauschangriff / Datenschützer will mehr Kontrolle
bei Telefonüberwachung
... In Deutschland haben Gerichte der Polizei im vergangenen
Jahr fast 10 000 Mal das Abhören von Telefongesprächen erlaubt,
mehr als fünfmal so häufig wie noch 1987. Jacob plädiert
auch für eine Neugestaltung des Genehmigungsverfahrens. Heute übernimmt
ein Richter in der Regel die von der Staatsanwaltschaft vorgegebene Begründung,
wenn er eine von dieser beantragte Abhörmaßnahme genehmigt.
Lehnt er den Antrag ab, muss er das ausführlich selbst begründen. In
den USA sei es umgekehrt: Der Richter müsse die Genehmigung begründen,
nicht aber eine Ablehnung." BerlZtg 27.12.1999 S. 5
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Interview:
"'Wir wollen keinen Kulturkampf auslösen' /
Volker Beck (Grüne) über homosexuelle Partnerschaften, Strafvollzug
und Umweltkriminalität
... Beck: '... Bei der Telefonüberwachung machen wir
gerade eine Generalinventur und überprüfen die Praxis. Wir brauchen
höhere Eingriffsschwellen. Dann könnte man auch überlegen,
ob bei Korruptionsverdacht Telefone abgehört werden dürfen. Insgesamt
muss es aber zu weniger Telefonüberwachungen kommen.'" BerlZtg
27.12.1999 S. 6
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