Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 27. Dezember 1999

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"Korrektur des Datenschutzgesetzes
Das Redaktionsgeheimnis soll in der Neufassung des Datenschutzgesetzes nicht angetastet werden. Das versicherte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob. In der Novelle, die Anfang Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden dürfte, werde klargestellt, dass es kein Auskunftsrecht über die von Journalisten gesammelten Daten nach einer Veröffentlichung geben werde." SZ 27.12.1999 S. 20

"Redaktionsgeheimnis bleibt gewahrt
... Der Deutsche Presserat und andere Verbände hatten gegen Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily Front gemacht, in jede Redaktion einen Datenschutzbeauftragten zu setzen. Die Organisationen fürchten, dass dies die Pressefreiheit gefährden könnte. Jacob betonte, die Befürchtungen beruhten auf missverständlichen Formulierungen. Der Datenschutzbeauftragte solle prüfen, ob recherchierte Daten in Redaktionen vor unbefugtem Zugriff geschützt verwaltet werden." BerlZtg 27.12.1999 S. 21

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"Datenschützer für Berichte zu Telefonüberwachung
Mehr Kontrolle beim Abhören von Telefonen hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, verlangt. Bei der 'akustischen Wohnraumüberwachung', besser bekannt als 'Großer Lauschangriff', müssten dem Parlament regelmäßig Berichte über den Erfolg dieses Eingriffs in Bürgerfreiheiten vorgelegt werden. 'Das hätte ich gern auch bei der Telefonüberwachung', sagte Jacob der Nachrichtenagentur AP." HB 27.12.1999 S. 4

"Lauschangriff / Datenschützer will mehr Kontrolle bei Telefonüberwachung
... In Deutschland haben Gerichte der Polizei im vergangenen Jahr fast 10 000 Mal das Abhören von Telefongesprächen erlaubt, mehr als fünfmal so häufig wie noch 1987. Jacob plädiert auch für eine Neugestaltung des Genehmigungsverfahrens. Heute übernimmt ein Richter in der Regel die von der Staatsanwaltschaft vorgegebene Begründung, wenn er eine von dieser beantragte Abhörmaßnahme genehmigt. Lehnt er den Antrag ab, muss er das ausführlich selbst begründen. In den USA sei es umgekehrt: Der Richter müsse die Genehmigung begründen, nicht aber eine Ablehnung." BerlZtg 27.12.1999 S. 5

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Interview:
"'Wir wollen keinen Kulturkampf auslösen' / Volker Beck (Grüne) über homosexuelle Partnerschaften, Strafvollzug und Umweltkriminalität
... Beck: '... Bei der Telefonüberwachung machen wir gerade eine Generalinventur und überprüfen die Praxis. Wir brauchen höhere Eingriffsschwellen. Dann könnte man auch überlegen, ob bei Korruptionsverdacht Telefone abgehört werden dürfen. Insgesamt muss es aber zu weniger Telefonüberwachungen kommen.'" BerlZtg 27.12.1999 S. 6

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