Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 29. Dezember 1999

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"Verfassungsrichter beenden kafkaesken Prozess / Gerichte dürfen Behörden-Akten auch bei Geheimhaltungsinteresse einsehen
... Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied jetzt, dass die Gerichte zukünftig die Akten erhalten müssen, wenn das zur Nachprüfung einer Behördenentscheidung erforderlich ist. Eine anderslautende Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung muss bis Ende 2001 geändert werden ... . ... Tatsächlich schreibt die Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich eine Aktenvorlage durch die Behörden vor. Diese kann aber verweigert werden, wenn damit 'Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes' verbunden wären." Tsp 29.12.1999 S. 4

"Verwaltungsgerichte müssen Geheimdienstakten einsehen dürfen / Als Sicherheitsrisiko eingestufter Ex-Behördenchef mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich / Kafkaesker Prozess beendet
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt. Danach müssen Geheimdienste den Verwaltungsgerichten Einsicht in Akten über Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gewähren, wenn das zur Nachprüfung einer Behördenentscheidung erforderlich ist. ... (Az.: 11 BvR 385/90)." FR 29.12.1999

"Verfassungsschutz muss Akten öffnen / Urteil: Bürgerrechte gestärkt
... Der Betroffene zog vor das Verwaltungsgericht. Auch dort legte der Verfassungsschutz die Unterlagen nicht vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Verfassungsschutz Recht, nachdem auch das Bayerische Innenministerium die Vorlage verweigert hatte. ... Dagegen betonten die Verfassungsrichter, dass das Gericht in der Lage sein müsse, sich selbst ein Bild von dem Fall zu machen. Es genüge nicht, dass die Richter die Gründe für die Geheimhaltung auf Glaubhaftigkeit überprüften. Allerdings sei nicht nötig, dass der Betroffene in jedem Fall Kenntnis von den Akten erhielte." BerlZtg 29.12.1999 S. 6

"Mehr Schutz gegen Verfassungsschutz / Karlsruher Richter erleichtern Kontrolle von Geheimdienst-Auskünften. Zumindest Gerichte erhalten künftig Akteneinsicht" taz 29.12.1999 S. 6

"Karlsruhe stärkt Rechtsschutz" ND 29.12.1999 S. 4

"Karlsruhe stärkt Rechtsschutz / Behörden müssen nötigenfalls einem Gericht geheime Akten vorlegen
... Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters der Landesauftragsstelle Bayern Erfolg (Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90). Er hatte sich dagegen gewehrt, das ihm die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz nicht zugänglich gemacht worden war." FAZ 29.12.1999 S. 6

"Gerichte müssen auch geheime Akten einsehen können / Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsschutz gegenüber Geheimhaltungsinteresse des Staates" HB 29.12.1999 S. 4

Kommentar:
"Ausgeheimnist
Das gegenwärtige Jahrhundert neigt sich seinem Ende zu, und immer noch findet das Bundesverfassungsgericht Anlass, Rechtsvorschriften aufzuspießen, die dem vergangenen Jahrhundert anzugehören scheinen: Die Rede ist von der Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung, die den Behörden das Recht gibt, ihre Akten geheim zu halten, wenn sie dies für das 'Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes' für erforderlich halten - und zwar nicht nur gegenüber dem betroffenen Bürger, sondern auch gegenüber dem Verwaltungsgericht, das dieser um Schutz gegen die Behörde anruft. ... Die Verwaltung kann damit steuern, wie das Gerichtsverfahren über das eigene Tun und Lassen ausgeht. Und dies ist mit dem Recht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz, wie es das Grundgesetz vorsieht, nicht vereinbar. Hier zu Lande bedarf es der Wachsamkeit des Bundesverfassungsgerichts, um derlei Anachronismen zu beseitigen. Die deutsche Verwaltungslehre ging herkömmlicherweise - anders als etwa die US-amerikanische oder die französische - davon aus, dass die Akten des Staates den Bürger generell nichts angehen. ... Je weniger Reste dieser verwaltungsrechtlichen Tradition sich in das neue Jahrtausend hinüberretten, desto besser. ... Dem Bürger bleibt die Einsicht in geheime Akten nach wie vor verwehrt. Das Gericht jedoch darf sie einsehen. ... Das Minus an rechtlichem Gehör wird von dem Plus an effektivem Rechtsschutz merh als aufgewogen. Verschiedene Grundrechtspositionen so zu saldieren, ist ein neuer und vielversprechender Ansatz." HB 29.12.1999 S. 43

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"Zehn Prozent der Schüler terrorisieren die friedfertige Mehrheit / Nach den jüngsten Gewaltexzessen in deutschen Schulen fordern Politiker stärkere Überwachung oder schärfere Mediengesetze. Wissenschaftler halten die Debatte für teilweise überzogen und sehen Handlungsbedarf eher in der Familie.
... Der Soziologe Pfeiffer ist Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen und beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit dem Thema Jugendgewalt. ... Sicherheitsvorkehrungen in Schulen, zum Beispiel Videoüberwachung, wie sie gerade in Berlin diskutiert wird, hält Pfeiffer schlichtweg für 'Quatsch'. 'Nichts kann den Lehrer ersetzen. Je mehr sich die Lehrer kümmern, desto weniger passiert.'" BerlZtg 29.12.1999 S. 3

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"Verbrechensbekämpfung / Der Tatort verrät das Profil / Die Registrierung winziger Details soll künftig bei der Suche nach Serientätern helfen
Im Januar wird deutschlandweit eine neue Methode der Verbrechensbekämpfung eingeführt: Die operative Fallanalyse, auch 'Profiling' genannt, soll der Polizei bei der Aufklärung von Tötungs- und Sexualdelikten helfen. Ziel ist es, aus Spuren am Tatort einen 'Verhaltensfingerabdruck' zu erstellen, der zum Täter führt. ... Zusätzlich werden die Merkmale in eine Datenbank eingespeist, die in Kanada entwickelt wurde. 'Viclas', so heißt das Programm, steht für 'Violent Crime Linkage Analysis System'." SZ 29.12.1999 S. 2

Interview:
"'Plötzlich gibt es mehr Spuren' / Udo Nagel, Leiter des Münchner Morddezernats, über Erfahrungen mit der operativen Fallanalyse
SZ: 'Wenn die Theorie vom reisenden Täter stimmt, muss man sie auf den gesamten Schengen-Raum anwenden. Gibt es Pläne für eine Zusammenarbeit?' Nagel: 'Erforderlich wäre es angesichts der offenen Grenzen schon. Aber das berührt Hoheits- und Datenschutzfragen; bis dahin ist es also wohl noch ein langer Weg. ...' SZ: 'Was sagt denn der deutsche Datenschutz zu dem Thema?' Nagel: 'Da gibt es bisher keine einheitliche Linie. Der bayerische Datenschutzbeauftragte steht dahinter, aber in anderen Ländern gibt es Probleme insbesondere bei so genannten weichen Daten, wie dem verdächtigen Ansprechen von Kindern. Das ist durchaus nachvollziehbar und muss geprüft werden.'" SZ 29.12.1999 S. 2

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"Die Computer-Viren für das neue Jahrtausend sind bereits aktiv / Zerstörerische Programme kommen an Silvester in Umlauf" HB 29.12.1999 S. 16

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Berlin:

"Böger gegen Schul-Videoüberwachung
Schulsenator Klaus Böger (SPD) hat sich gegen den Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) ausgesprochen, Schulen mit Videos zu überwachen." ND 29.12.1999 S. 17

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