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"Verfassungsrichter beenden kafkaesken Prozess
/ Gerichte dürfen Behörden-Akten auch bei Geheimhaltungsinteresse
einsehen
... Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied
jetzt, dass die Gerichte zukünftig die Akten erhalten müssen,
wenn das zur Nachprüfung einer Behördenentscheidung erforderlich
ist. Eine anderslautende Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung muss
bis Ende 2001 geändert werden ... . ... Tatsächlich schreibt
die Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich eine Aktenvorlage durch
die Behörden vor. Diese kann aber verweigert werden, wenn damit 'Nachteile
für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes' verbunden
wären." Tsp 29.12.1999 S. 4
"Verwaltungsgerichte müssen Geheimdienstakten
einsehen dürfen / Als Sicherheitsrisiko eingestufter Ex-Behördenchef
mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich / Kafkaesker Prozess beendet
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Rechtsschutz
von Bürgern gestärkt. Danach müssen Geheimdienste den Verwaltungsgerichten
Einsicht in Akten über Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
gewähren, wenn das zur Nachprüfung einer Behördenentscheidung
erforderlich ist. ... (Az.: 11 BvR 385/90)." FR 29.12.1999
"Verfassungsschutz muss Akten öffnen / Urteil: Bürgerrechte
gestärkt
... Der Betroffene zog vor das Verwaltungsgericht. Auch dort
legte der Verfassungsschutz die Unterlagen nicht vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
gab dem Verfassungsschutz Recht, nachdem auch das Bayerische Innenministerium
die Vorlage verweigert hatte. ... Dagegen betonten die Verfassungsrichter,
dass das Gericht in der Lage sein müsse, sich selbst ein Bild von
dem Fall zu machen. Es genüge nicht, dass die Richter die Gründe
für die Geheimhaltung auf Glaubhaftigkeit überprüften. Allerdings
sei nicht nötig, dass der Betroffene in jedem Fall Kenntnis von den
Akten erhielte." BerlZtg 29.12.1999 S. 6
"Mehr Schutz gegen Verfassungsschutz / Karlsruher Richter erleichtern Kontrolle von Geheimdienst-Auskünften. Zumindest Gerichte erhalten künftig Akteneinsicht" taz 29.12.1999 S. 6
"Karlsruhe stärkt Rechtsschutz" ND 29.12.1999 S. 4
"Karlsruhe stärkt Rechtsschutz / Behörden
müssen nötigenfalls einem Gericht geheime Akten vorlegen
... Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters
der Landesauftragsstelle Bayern Erfolg (Beschluss vom 27. Oktober 1999
- 1 BvR 385/90). Er hatte sich dagegen gewehrt, das ihm die Ergebnisse
einer Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz
nicht zugänglich gemacht worden war." FAZ 29.12.1999 S.
6
"Gerichte müssen auch geheime Akten einsehen können / Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsschutz gegenüber Geheimhaltungsinteresse des Staates" HB 29.12.1999 S. 4
Kommentar:
"Ausgeheimnist
Das gegenwärtige Jahrhundert neigt sich seinem Ende zu,
und immer noch findet das Bundesverfassungsgericht Anlass, Rechtsvorschriften
aufzuspießen, die dem vergangenen Jahrhundert anzugehören scheinen:
Die Rede ist von der Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung, die
den Behörden das Recht gibt, ihre Akten geheim zu halten, wenn
sie dies für das 'Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes' für
erforderlich halten - und zwar nicht nur gegenüber dem betroffenen
Bürger, sondern auch gegenüber dem Verwaltungsgericht, das dieser
um Schutz gegen die Behörde anruft. ... Die Verwaltung kann damit
steuern, wie das Gerichtsverfahren über das eigene Tun und Lassen
ausgeht. Und dies ist mit dem Recht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz,
wie es das Grundgesetz vorsieht, nicht vereinbar. Hier zu Lande bedarf
es der Wachsamkeit des Bundesverfassungsgerichts, um derlei Anachronismen
zu beseitigen. Die deutsche Verwaltungslehre ging herkömmlicherweise
- anders als etwa die US-amerikanische oder die französische - davon
aus, dass die Akten des Staates den Bürger generell nichts angehen.
... Je weniger Reste dieser verwaltungsrechtlichen Tradition sich in das
neue Jahrtausend hinüberretten, desto besser. ... Dem Bürger
bleibt die Einsicht in geheime Akten nach wie vor verwehrt. Das Gericht
jedoch darf sie einsehen. ... Das Minus an rechtlichem Gehör
wird von dem Plus an effektivem Rechtsschutz merh als aufgewogen. Verschiedene Grundrechtspositionen
so zu saldieren, ist ein neuer und vielversprechender Ansatz." HB 29.12.1999
S. 43
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"Zehn Prozent der Schüler terrorisieren die
friedfertige Mehrheit / Nach den jüngsten Gewaltexzessen in deutschen
Schulen fordern Politiker stärkere Überwachung oder schärfere
Mediengesetze. Wissenschaftler halten die Debatte für teilweise überzogen
und sehen Handlungsbedarf eher in der Familie.
... Der Soziologe Pfeiffer ist Leiter des Kriminologischen
Forschungsinstituts in Niedersachsen und beschäftigt sich seit über
zehn Jahren mit dem Thema Jugendgewalt. ... Sicherheitsvorkehrungen
in Schulen, zum Beispiel Videoüberwachung, wie sie gerade in Berlin
diskutiert wird, hält Pfeiffer schlichtweg für 'Quatsch'. 'Nichts
kann den Lehrer ersetzen. Je mehr sich die Lehrer kümmern, desto weniger
passiert.'" BerlZtg 29.12.1999 S. 3
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"Verbrechensbekämpfung / Der Tatort
verrät das Profil / Die Registrierung winziger Details soll
künftig bei der Suche nach Serientätern helfen
Im Januar wird deutschlandweit eine neue Methode der Verbrechensbekämpfung
eingeführt: Die operative Fallanalyse, auch 'Profiling' genannt,
soll der Polizei bei der Aufklärung von Tötungs- und Sexualdelikten
helfen. Ziel ist es, aus Spuren am Tatort einen 'Verhaltensfingerabdruck'
zu erstellen, der zum Täter führt. ... Zusätzlich werden
die Merkmale in eine Datenbank eingespeist, die in Kanada entwickelt wurde.
'Viclas', so heißt das Programm, steht für 'Violent Crime Linkage
Analysis System'." SZ 29.12.1999 S. 2
Interview:
"'Plötzlich gibt es mehr Spuren' / Udo Nagel,
Leiter des Münchner Morddezernats, über Erfahrungen mit der operativen
Fallanalyse
SZ: 'Wenn die Theorie vom reisenden Täter stimmt,
muss man sie auf den gesamten Schengen-Raum anwenden. Gibt es Pläne
für eine Zusammenarbeit?' Nagel: 'Erforderlich wäre es angesichts
der offenen Grenzen schon. Aber das berührt Hoheits- und Datenschutzfragen;
bis dahin ist es also wohl noch ein langer Weg. ...' SZ: 'Was sagt
denn der deutsche Datenschutz zu dem Thema?' Nagel: 'Da gibt
es bisher keine einheitliche Linie. Der bayerische Datenschutzbeauftragte
steht dahinter, aber in anderen Ländern gibt es Probleme insbesondere
bei so genannten weichen Daten, wie dem verdächtigen Ansprechen von
Kindern. Das ist durchaus nachvollziehbar und muss geprüft werden.'" SZ 29.12.1999
S. 2
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"Die Computer-Viren für das neue Jahrtausend sind bereits aktiv / Zerstörerische Programme kommen an Silvester in Umlauf" HB 29.12.1999 S. 16
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LOKALES
Berlin:
"Böger gegen Schul-Videoüberwachung
Schulsenator Klaus Böger (SPD) hat sich gegen den Vorschlag
des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) ausgesprochen,
Schulen mit Videos zu überwachen." ND 29.12.1999 S. 17
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