Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 8. Dezember 1999

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"Verfassungsschutz darf 'Reps' beobachten / Bundesverwaltungsgericht: Auch geheimdienstliche Mittel erlaubt / Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein
... Nach der Grundsatzentscheidung der Berliner Richter steht einer Beobachtung von Parteien der Artikel 21 des Grundgesetzes nicht entgegen, der die Parteien unter besonderen Schutz stellt. ... (Az.: BVerwG 1 C30.97)." Tsp 8.12.1999 S. 4

"Geheimdienste / Beobachtung der Republikaner erlaubt / Gerichtsentscheid: Parteienprivileg ist kein Hindernis" ND 8.12.1999 S. 4

"Verfassungsschutz darf Republikaner beobachten
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die rechtsextreme Partei Die Republikaner beobachten darf. ... Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg müsse nun aber noch klären, ob in diesem konkreten Fall nur mit geheimdienstlichen Mitteln oder auch mit offenen Mitteln dem Verdacht extremistischer Bestrebungen nachgegangen werden könne. ... Das Urteil im Internet: http://www.bverwg.de/presse/1999/pr-1999-39.htm" WELT 8.12.1999 S. 4

"Republikaner dürfen beobachtet werden / Bundesverwaltungsgericht: Eingriff muss verhältnismäßig sein" FAZ 8.12.1999 S. 7

"Geheimdienst darf Republikaner ausforschen / Gericht billigt Überwachung von Parteien
... Ob unter diesen Voraussetzungen die Ausforschung der niedersächsischen Republikaner noch gerechtfertigt ist, ließ das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag offen. Es verwies die Klage der Partei an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurück." BerlZtg 8.12.1999 S. 8

"'Republikaner' dürfen beobachtet werden / Klage der Reps Niedersachsen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Offen bleibt aber, ob auch Geheimdienstmethoden wie der Einsatz von V-Leuten zulässig sind" taz 8.12.1999 S. 10

"Verfassungsschutz: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen / Bundesverwaltungsgericht grenzt nachrichtendienstliche Beobachtung extremistischer Parteien ein - Teilerfolg für niedersächsische Republikaner" MoPo 8.12.1999 S. 6

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"Das Mobiltelefon kann jederzeit abgehört werden / Israeli knackt GSM-Handy-Verschlüsselung" HB 8.12.1999 S. 23

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"Verräterisch
Ein Computerprogramm macht es möglich: Die individuellen Bewegungen sollen künftig helfen, Bankräuber zu identifizieren. ... Das System könnte auch genutzt werden, um Ladendiebe ausfindig zu machen, die sich gestohlene Waren unter ihre Jacken stopfen." taz 8.12.1999 S. 17

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Berlin:

"Fahrkarten-Schalter von Autonomen zerstört
Die autonome Gruppe 'Die Säge' hat am Dienstag vergangener Woche, dem internationalen Aktionstag gegen Neoliberalismus und Umstrukturierung, laut Bekennerschreiben einen 'tick.et'-Terminal ... zerstört. In dem Schreiben heißt es, dass 'tick.et' der 'neueste Schritt von BVG und Senat hin zu weiterer Überwachung und Ausgrenzung zahlungsunfähiger Menschen in Berlin' sei ... ." taz 8.12.1999 S. 20

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Thüringen:

"Rekrutiert Polizei minderjährige Spitzel? / Jugendlicher schlug versprochene 'Vorteile' aus
... In Thüringen werden im Zusammenhang mit diesem Vorgang Forderungen nach einer Änderung des Polizeigesetzes laut, das die Werbung von 'V-Personen' ebenso wie den Einsatz verdeckter Ermittler ausdrücklich erlaubt. Während aber beispielsweise im Berliner Polizeigesetz das Werben Minderjähriger ausdrücklich ausgeschlossen wird, fehlt eine solche Festlegung im Thüringer Gesetz." ND 8.12.1999 S. 5

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