Forderungen zur sicheren Übertragung elektronisch
gespeicherter personenbezogener Daten
(Entschließung der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder vom 9. Mai 1996)
Der Schutz personenbezogener Daten ist während der Übertragung
oder anderer Formen des Transportes nicht immer gewährleistet.
Elektronisch gespeicherte, personenbezogene Daten können
sowohl auf leitungsgebundenen oder drahtlosen Übertragungswegen
als auch auf maschinell lesbaren Datenträgern weitergegeben
werden. oft sind die Eigenschaften des Transportweges dem Absender
und dem Empfänger weder bekannt noch durch sie beeinflußbar.
Vor allem die Vertraulichkeit, die Integrität (Unversehrtheit)
und die Zurechenbarkeit der Daten (Authentizität) sind nicht
sichergestellt, solange Manipulationen, unbefugte Kenntnisnahme
und Fehler während des Transportes nicht ausgeschlossen werden
können. Die Verletzung der Vertraulichkeit ist möglich,
ohne daß Spuren hinterlassen werden.
Zahlreiche Rechtsvorschriften gebieten, das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung auch während der automatisierten
Verarbeitung personenbezogener Daten zu sichern (z.B. § 78a
SGB X mit Anlage, § 10 Abs. 8 Btx-Staatsvertrag, § 9
BDSG nebst Anlage und entsprechende landesgesetzliche Regelungen).
Kryptographische Verfahren (z.B. symmetrische und, asymmetrische
Verschlüsselung, digitale Signatur) sind besonders geeignet,
um Verletzungen des Datenschutzes beim Transport schutzwürdiger
elektronisch gespeicherter Daten zu verhindern. Mit ihrer Hilfe
lassen sich Manipulationen und Übertragungsfehler nachweisen
und die unberechtigte Kenntnisnahme verhindern. Derartige Verfahren
sind heute Stand der Technik und können in vielen Anwendungsfällen
mit vertretbarem Aufwand eingesetzt werden.
Angesichts der beschriebenen Situation und der vorhandenen
technischen Möglichkeiten fordern die Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder, geeignete, sichere kryptographische
Verfahren beim Transport elektronisch gespeicherter personenbezogener
Daten unter Berücksichtigung ihrer Schutzwürdigkeit
anzuwenden.
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