![]() |
Anmerkung: Durch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 15.Oktober 1999 wurde die Amtsbezeichung "Der Berliner Datenschutzbeauftragte" zu "Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht" erweitert. Die alte Amtsbezeichnung wird aber an einigen Stellen, etwa bei den Jahresberichten, aus Gründen der historischen Genauigkeit beibehalten.
|
||||||||||||
![]() |
| ||||||||||||
Letzte Änderung: am 30.06.2000 | |||||||||||||
![]() |