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CRD: Cybercrime Convention: Überwachungsstaat jetzt

Viel Arbeit wird uns dieses Jahr voraussichtlich noch die vom Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) bislang in einer "deklassifizierten öffentlichen Fassung" vorliegende Entwurf der "Cyber Crime Convention" (Entwurf eines Übereinkommens über Datennetzkriminalität) machen.

Das grobe politische Konzept zur Bekämpfung der zunehmenden "Computerkriminalität" im Bezug auf die wahrgenommenen Delikte wie Denial of Service Attacks etc. ist dabei ein Gespann aus dem Verbot von Sicherheitsinstrumenten (alle Instrumente, die sich als Angriffswerkzeuge zur Durchführung oder Vorbereitung von Straftaten nutzen ließen) und verschiedenen - im veröffentlichten Dokument nicht spezifizierten - Überwachungsmaßnahmen. Bei den entsprechenden Paragraphen 18 und 28 steht einfach nur "under discussion".

Mittlerweile gibt es eine deutsche Version und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz auf einen Fragenkatalog von MdB Tauss auf die deutsche Einschätzung des Dokumentes. Sie ist erwartungsgemäß inkompetent. Kommt die Tage auf www.ccc.de/CRD/. <andy>

Quelle: http://conventions.coe.int/treaty/en/projects/cybercrime.htm

 

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