![]() |
| ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Schlossindustrie hilft...beim LauschangriffSchlosshersteller werden nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" die Polizei beim umstrittenen Großen Lauschangriff unterstützen. Sie werden den Behörden künftig Nachschlüssel ausliefern, damit diese in Wohnungen und Firmen Abhöranlagen installieren können. Wie das Nachrichtenmagazin in seiner Ausgabe vom 26.04.99 berichtete, hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg stellvertretend für alle Polizeibehörden einen dubiosen Pakt mit den Schlossherstellen getroffen, um Schlüsselkopien für komplizierte Schlösser direkt vom Hersteller abzufordern. Die Vereinbarung stehe in Zusammenhang mit dem im vergangenen Jahr im Kampf gegen das organisierte Verbrechen beschlossenen Grossen Lauschangriff. Dieser erlaubt es der Polizei, unbemerkt in Wohnungen einzudringen und Wanzen zu montieren. Da es nach Angaben des LKA unmöglich sei, hochwertige Schlösser zu öffnen, ohne Spuren zu hinterlassen, seien die Landeskriminalämter auf die Hilfe der Industrie angewiesen. Tipps zur NachschliessicherheitSchliesszylinder mit Sicherungskarte sollten so erworben werden, dass beim Verkäufer keine Daten über den Käufer erfasst und gespeichert werden. Empfehlenswert ist die Barzahlung gegen Quittung in einem Laden, wo man nicht persönlich bekannt ist. Dieses ist jedoch kaum möglich, wenn eine Schliessanlage durch einen Fachbetrieb eingebaut wird! Gefährlich ist auch die Bestellung von Nachschlüsseln, da hier der Hersteller die mit der Sicherungskarte übermittelten Kundendaten erfassen kann. Die Speicherung sensibler Daten birgt immer die Gefahr der unbefugten Nutzung durch Mitarbeiter oder Dritte! Der SSDeV empfiehlt grundsätzlich die Verwendung mehrerer technisch unterschiedlicher Schliesssysteme. Werden hochwertige Stift- und Scheibenzuhaltungen und Bohrmuldenzylinder verschiedener Hersteller kombiniert, scheiden Angreifer mit Detailkenntnissen über nur einen speziellen Schlosstyp aus. Auf weit verbreitete Schliesssysteme sind Experten besser vorbereitet, als auf exotische in Deutschland selten genutzte Schliesssysteme. Bei der Auswahl des Schliesszylinders sind beidseitig schliessende Zylinder zu vermeiden. Eine Gefahrenfunktion (öffnen, wenn der Schlüssel auf der anderen Seite steckt) sollte, bei Bedarf, nur für die Innenseite vorhanden sein! Sollten Verbraucher aufgrund dieser Erkenntnisse ihre Schlösser tauschen, so bittet der SSDeV um Überlassung der alten Schliesszylinder zu Übungs- und Forschungszwecken. Weiterhin sollte immer ein Ersatzschloss mit genügend Schlüsseln sicher verwahrt vorgehalten werden, um bei Bedarf sofort und ohne Eingreifen Dritter eines der mindestens drei Schlösser austauschen zu können. Grundsätzlich sollten die Vorschriften der Versicherungsbedingungen (z.B. Hausratversicherung) beim Erwerb und Einbau beachtet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Jeder Schlüssel lässt sich optisch auslesen. Für den professionellen Lockpicker genügt oft ein Blick auf den Schlüssel, um die Kodierung auszulesen und einen Nachschlüssel anzufertigen. Andere fertigen Nachschlüssel nach Foto-Vorlagen oder nehmen einen Abdruck. Berichtet wurde auch von verdeckten Aktionen zum Auslesen der Schlüssel, z.B. bei Verkehrskontrollen! Nicht ohne Grund tragen Gefängniswärter ihre Schlüssel immer verdeckt in einer Tasche. Schlüssel für schutzwürdige Räume sollten immer getrennt von gebräuchlichen Schlüsseln, wie z.B. Kfz-Schlüssel, in einem verschlossenen Etui am Körper mitgeführt werden. Sind Türen tagsüber zugänglich, lässt sich auch der Schlosskasten direkt manipulieren. So sollte darauf geachtet werden, dass der Schlosskasten keine Kratzspuren aufweist und der Riegel fest schliesst. Bei manipulierten Schlössern ist es teilweise möglich, den ausgeschobenen Riegel von Hand zurückzuschieben. Die Schlosskästen sollten mit einer selbstgemischten, nicht handelsüblichen Farbe dünn lackiert werden, um Kratzspuren sofort entdecken zu können. Bei komplizierten Schliesssystemen wird häufig der Schlosskasten angegriffen. So genügt oft ein kleines (1-3mm) Loch neben dem Schutzbeschlag, um mittels Drähten das Riegelwerk des Schlosskastens anzugreifen. Kleine Unregelmässigkeiten in der Nähe des Schutzbeschlages sollten immer auf Bohrspuren überprüft werden. Sinnvoll ist das Einpassen einer Edelstahlplatte, welche den Schlosskasten weiträumig abschirmt - sowie die Verwendung einer nicht handelsüblichen selbstgemischten Farbe für den Tür- und Fensteranstrich. Bei der Auswahl des Schlosskastens sind selbstverriegelnde Schlosskästen zu bevorzugen. Diese sperren automatisch sowohl die Falle als auch den Riegel. Gegen Öffnungen mit einer Nadel oder Plastikkarte hilft oft schon ein Schlosskasten mit Taster, welcher bei geschlossener Tür die Falle sperrt. Elektronische Schliesssysteme sollten vermieden werden, da nicht überschaubar ist, ob diese Systeme mit General-Codes versehen wurden. Immer noch aktuell ist das Prinzip des Sicherungsmerkmals. In die Tür wird dezent ein Gegenstand eingeklemmt (z. B. ein Haar), welcher beim Öffnen herausfällt. Wichtig ist, dass das Anbringen des Sicherheitsmerkmals nicht von Dritten beobachtet werden kann! Nicht vergessen werden sollte, dass die Tür oft nicht der einzige mögliche Zugang ist - und vorhandene Schlösser auch abgeschlossen werden sollten! Um unerlaubte Abhöraktionen zu vermeiden, sind weitere Massnahmen notwendig. Das Verbreiten kompromittierender Abstrahlung (z.B. von PC's, Monitoren, Telefonen) kann nur durch entsprechende Abschirmung begrenzt werden. Gegen Abhörlaser hilft gegebenenfalls eine entsprechende Grundbeschallung der Fensterfläche aus mehreren Tonquellen. Im Zweifelsfall sollte man sich durch verschiedene Sicherheitsunternehmen beraten lassen. SSDeV-Pressestelle, 27.04.99 |
[Datenschleuder]
[68+69]
Schlossindustrie hilft...beim Lauschangriff